Betreiberpflichten für Wind und Solarparks - Warum eine Gefährdungsbeurteilung unerlässlich ist
Stellen Sie sich vor, ein herabfallender Gegenstand oder ein technischer Defekt verletzt einen Techniker auf Ihrer Wind- oder Photovoltaikanlage schwer. Die persönlichen Folgen wären gravierend, aber auch die rechtlichen Konsequenzen könnten erheblich sein. Denn Sie, als Betreiber sind dauerhaft und durchgängig für den sicheren Betrieb der Anlage verantwortlich (geregelt in DIN VDE 0105-100 und § 492 EnWG). Dazu gehört unter anderem die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für jede Anlage und den daraus resultierenden Betriebsanweisungen und Notfallplänen.
Haben Sie alle Sicherheitsvorkehrungen rechtzeitig getroffen?
Betreiber, die ihre Gefährdungsbeurteilung nicht ordnungsgemäß durchgeführt haben, riskieren im Ernstfall eine Haftung. Die Gefährdungsbeurteilung stellt einen wichtigen Bestandteil der Betreiberverantwortung nach VDE 0105-100 dar und ist gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 3 Betriebssicherheitsverordnung zu Betriebsbeginn zu erstellen und wiederkehrend zu revidieren. Sie dient dazu potenzielle Gefahrenquellen innerhalb einer Anlage zu identifizieren und Maßnahmen zum Schutz des Personals sowie zur Sicherstellung eines reibungslosen Betriebs zu ergreifen. Sie ist auf den Standort und die Tätigkeit abgestimmt.
Überlassen Sie nichts dem Zufall – wir beraten Sie gerne zum Thema Betreiber- und Anlagenverantwortung und erstellen Gefährdungsbeurteilungen für Ihre Solar- und Windenergieanlagen.