Projekte (Wind, PV, BESS)

Gemeindeöffnungsklausel

10. Juli 2025
2 min. Lesezeit

Mit der Gemeindeöffnungsklausel können Kommunen selbst über die Nutzung Ihrer Flächen entscheiden. Wie funktioniert sie? Und was muss man beachten? >> Alle Infos

Mara Steinbrink
Mara Steinbrink
Wind Turbines at Sunset

Neue Wege für Windenergie: Wie die Gemeindeöffnungsklausel Kommunen stärkt

Windparks bringen regionale Wertschöpfung: Jobs, grünen Strom und finanzielle Zuwendungen z. B. durch § 6 EEG. Das haben Kommunen mittlerweile erkannt und möchten aktiv Flächen für Windenergie bereitstellen. Doch was tun, wenn die übergeordnete Planung dem entgegensteht?

Eine Option ist die „kommunalen Öffnungsklausel“, auch Gemeindeöffnungsklausel genannt. Seit Anfang 2024 ermöglicht sie es Kommunen Planungsrecht auf Flächen zu schaffen, die laut Regionalplanung für Windenergie ausgeschlossen sind.

Mara Steinbrink, Syndikusrechtsanwältin und Expertin für Beteiligungsthemen bei BayWa r.e. erklärt, wie die Gemeindeöffnungsklausel funktioniert und worauf es ankommt.

Der Gesetzgeber hat das Planungssystem zur Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung umgestellt. Früher konnten Regionalpläne Flächen von der Windenergienutzung ausschließen (Ausschlusswirkung). Seit Februar 2023 dürfen keine neuen Regionalpläne mit Ausschlusswirkung mehr erlassen werden. Die Ausschlusswirkung vorher in Kraft getretener Regionalpläne bleibt allerdings bis zum Erreichen der Flächenziele des Landes oder längstens bis 31.12.2027 bestehen. Die Gemeindeöffnungsklausel ermöglicht es Kommunen bereits in der Zwischenzeit neues Planungsrecht zu schaffen.