Energiehandel

Nach dem EEG: Wirtschaftlicher Weiterbetrieb mit PPA und Zielpreisvereinbarung

02. September 2025
2 min. Lesezeit

Nach 20 Jahren EEG-Förderung stellt sich für viele Betreiber die Frage: Wie geht es weiter? Mit einem Power Purchase Agreement (PPA) und der Zielpreisvereinbarung von BayWa r.e. sichern Sie sich auch ohne Einspeisevergütung langfristig stabile Erlöse.

Mike Kutzner
Mike Kutzner
Weiterbetrieb

Erneuerbare-Energien-Anlagen nach 20 Jahren weiter betreiben – mit PPA und ohne Einspeisevergütung.

Viele Betreiber stehen vor der Frage: Was tun nach dem Auslaufen der EEG-Förderung? Die Antwort: Mit einem Power Purchase Agreement (PPA) und der Zielpreisvereinbarung von BayWa r.e. lässt sich Strom aus Wind- oder PV-Anlagen auch nach Ende der EEG-Vergütung zuverlässig und wirtschaftlich vermarkten – ganz ohne staatliche Förderung.

Video: Zielpreisvereinbarung einfach erklärt

Erfahren Sie, wie die Zielpreisvereinbarung funktioniert und wie Sie langfristig stabile Erlöse für Ihre Bestandsanlage sichern – auch nach dem EEG.

Mehr dazu in diesem Video!

Was ist ein PPA?

Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen dem Betreiber einer EEG-Anlage (z. B. PV- oder Windkraftanlage) und einem Abnehmer – meist ein Energiehändler oder Industrieunternehmen. Im PPA werden Strommenge, Laufzeit und ein fester Strompreis vereinbart.

Vorteile für Betreiber nach dem EEG:

Das PPA sichert planbare Einnahmen – unabhängig von schwankenden Börsenpreisen über einen vereinbarten Zeitraum (häufig 1 – 3 Jahre) Ideal für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb nach 20 Jahren EEG-Förderung.

Wie entsteht der PPA-Preis?

Der PPA-Preis basiert auf dem Terminmarktpreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Davon werden marktübliche Abschläge abgezogen:

  • die Marktwertigkeit der Anlage,

  • Risikozuschläge,

  • Vermarktungsentgelte.

So entsteht ein fixer Strompreis – transparent und planbar.

Zielpreisvereinbarung: Zum Wunschpreis verkaufen – ganz ohne Risiko

Die Strompreise schwanken. Wann also den PPA abschließen? Wer kein tägliches Marktmonitoring betreiben möchte, kann auf die Zielpreisvereinbarung von BayWa r.e. setzen.

So funktioniert’s:

  1. Betreiber legen einen Zielpreis fest. Die Laufzeit der Zielpreisvereinbarung beträgt in der Regel 4 Wochen.

  2. Das 24/7-Trading-Team überwacht kontinuierlich den Markt.

  3. Wird der Zielpreis erreicht, wird automatisch ein PPA abgeschlossen.

  4. Wird der Zielpreis nicht erreicht, bleibt der Betreiber flexibel – ohne Verpflichtung.

Vorteile auf einen Blick:

  • Kein eigenes Marktmonitoring nötig

  • Feste Vergütung bei Zielpreis-Erreichung

  • Volle Flexibilität bei Nicht-Erreichung

  • Ideale Lösung für den Weiterbetrieb nach dem EEG

  • Unterstützung durch erfahrene Stromhändler

Fazit: Jetzt wirtschaftlich weiterbetreiben – auch nach dem EEG

Mit einem PPA und der Zielpreisvereinbarung sichern Sie sich attraktive Erlöse für Ihre Bestandsanlage – ganz ohne EEG-Förderung. Nutzen Sie die Chance, Ihre EEG-Anlage nach 20 Jahren zuverlässig weiterzubetreiben – mit einem klaren Erlösmodell und professioneller Vermarktung.

Kontaktieren Sie uns für ein Angebot und lassen Sie sich individuell beraten.