Nach dem EEG: Wirtschaftlicher Weiterbetrieb mit PPA und Zielpreisvereinbarung
Erneuerbare-Energien-Anlagen nach 20 Jahren weiter betreiben – mit PPA und ohne Einspeisevergütung.
Viele Betreiber stehen vor der Frage: Was tun nach dem Auslaufen der EEG-Förderung? Die Antwort: Mit einem Power Purchase Agreement (PPA) und der Zielpreisvereinbarung von BayWa r.e. lässt sich Strom aus Wind- oder PV-Anlagen auch nach Ende der EEG-Vergütung zuverlässig und wirtschaftlich vermarkten – ganz ohne staatliche Förderung.
Video: Zielpreisvereinbarung einfach erklärt
Erfahren Sie, wie die Zielpreisvereinbarung funktioniert und wie Sie langfristig stabile Erlöse für Ihre Bestandsanlage sichern – auch nach dem EEG.
Mehr dazu in diesem Video!
Was ist ein PPA?
Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein langfristiger Stromliefervertrag zwischen dem Betreiber einer EEG-Anlage (z. B. PV- oder Windkraftanlage) und einem Abnehmer – meist ein Energiehändler oder Industrieunternehmen. Im PPA werden Strommenge, Laufzeit und ein fester Strompreis vereinbart.
Vorteile für Betreiber nach dem EEG:
Das PPA sichert planbare Einnahmen – unabhängig von schwankenden Börsenpreisen über einen vereinbarten Zeitraum (häufig 1 – 3 Jahre) Ideal für den wirtschaftlichen Weiterbetrieb nach 20 Jahren EEG-Förderung.
Wie entsteht der PPA-Preis?
Der PPA-Preis basiert auf dem Terminmarktpreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Davon werden marktübliche Abschläge abgezogen:
die Marktwertigkeit der Anlage,
Risikozuschläge,
Vermarktungsentgelte.
So entsteht ein fixer Strompreis – transparent und planbar.
Zielpreisvereinbarung: Zum Wunschpreis verkaufen – ganz ohne Risiko
Die Strompreise schwanken. Wann also den PPA abschließen? Wer kein tägliches Marktmonitoring betreiben möchte, kann auf die Zielpreisvereinbarung von BayWa r.e. setzen.
So funktioniert’s:
Betreiber legen einen Zielpreis fest. Die Laufzeit der Zielpreisvereinbarung beträgt in der Regel 4 Wochen.
Das 24/7-Trading-Team überwacht kontinuierlich den Markt.
Wird der Zielpreis erreicht, wird automatisch ein PPA abgeschlossen.
Wird der Zielpreis nicht erreicht, bleibt der Betreiber flexibel – ohne Verpflichtung.
Vorteile auf einen Blick:
Kein eigenes Marktmonitoring nötig
Feste Vergütung bei Zielpreis-Erreichung
Volle Flexibilität bei Nicht-Erreichung
Ideale Lösung für den Weiterbetrieb nach dem EEG
Unterstützung durch erfahrene Stromhändler
Fazit: Jetzt wirtschaftlich weiterbetreiben – auch nach dem EEG
Mit einem PPA und der Zielpreisvereinbarung sichern Sie sich attraktive Erlöse für Ihre Bestandsanlage – ganz ohne EEG-Förderung. Nutzen Sie die Chance, Ihre EEG-Anlage nach 20 Jahren zuverlässig weiterzubetreiben – mit einem klaren Erlösmodell und professioneller Vermarktung.
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