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Unkomplizierte Direktvermarktung für PV-Anlagen ab 100 kWp

Wir sind Ihr Partner bei der Direktvermarktung Ihres PV-Stromes

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Geförderte Direktvermarktung von Solarstrom mit BayWa r.e.

Ist Ihre PV-Anlage ab 100 kWp zur Direktvermarktung verpflichtet? Oder suchen Sie einen Vermarkter für die freiwillige Direktvermarktung Ihrer Anlage? Die BayWa r.e. als erfahrener Full-Service-Provider im Bereich Photovoltaik bietet allen Betreibern von PV-Anlagen ab 100 kWp einen umfassenden Service in der Vermarktung. Profitieren Sie von unseren Dienstleistungen und erfüllen Sie gleichzeitig die Anforderungen aus den Regelungen durch Redispatch 2.0.

Direktvermarktung für PV-Anlagen ab 750 kWp

Betreibern von PV-Anlagen größer 750 kWp bieten wir eine Reihe von Vermarktungsoptionen und Vergütungsmodellen an:

  • Vergütung zum energieträgerspezifischen Monatsmarktwert (fixes oder indexiertes Direktvermarktungsentgelt)
  • Vergütung zu Spotmarktpreisen (indexiertes Vermarktungsentgelt)
  • Festpreisabsicherung im Rahmen des Marktprämienmodells

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Direktvermarktungsangebot mit anlagenspezifischer Bepreisung. Selbstverständlich übernehmen wir auch für diese Anlagen die neue Marktrolle des Einsatzverantwortlichen (EIV) und auf Wunsch des Betreibers der technischen Ressource (BTR).

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Individualisierte Bepreisung
  • Persönliche Betreuung durch unsere Key Account Manager (zuständiger Mitarbeiter siehe Postleitzahl-Finder rechts)
  • Übernahme der Redispatch 2.0 Marktrollen EIV und BTR
  • Zugang zum Kundenportal zur Änderung von Stammdaten, Mitteilung von Ausfallzeiten sowie Downloadmöglichkeiten von Lastgangdaten und Abrechnungen
  • Einfache Fernsteuerungsanbindung über unseren Partner Emsys
  • Fristgerechte An-, Ab- und Ummeldungen nach EEG
  • Sicherheit Ihrer Vermarktungserlöse durch unseren bonitätsstarken Gesellschafter

 

Sprechen Sie uns an, wir erstellen Ihnen gern ein Vermarktungsangebot. Ihren zuständigen Key Account Manager finden Sie unter Ansprechpartner in der rechten Spalte.

Ihre Anlage läuft nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung?

Nach dem Ende der gesetzlich garantierten Vergütung bieten sich für die Zukunft Ihrer Anlage verschiedene Optionen an: Weiterbetrieb, Repowering oder Rückbau. Die Stromvermarktung für Anlagen mit auslaufender Förderung ist sowohl im Rahmen eines Festpreisvertrages (Power Purchase Agreement) als auch zu Spotmarktpreisen möglich.

Gern informieren wie Sie zu Ihren Möglichkeiten.

Direktvermarktung für Anlagen bis 750 kWp

Anlagenbetreibern mit PV-Anlagen bis 750 kWp, bieten wir einen einfachen Einstieg bzw. Wechsel in die Direktvermarktung. Wenden Sie sich an unseren Vertriebs-Innendienst unter dv(at)baywa-re.com. Von diesem erhalten Sie unser Stammdatenblatt als ersten Schritt zur Vertragserstellung. Wir senden Ihnen nach Erhalt des vollständigen Stammdatenblattes einen übersichtlichen AGB-Vertrag für Ihre Anlage und übernehmen nachfolgend alle notwendigen Schritte für die An-, Ab- und Ummeldung im Rahmen der Marktkommunikation.

Die technische Anbindung der Anlage erfolgt über den Dienstleister Energie und Meteo Systems (emsys). Informationen hierzu können Sie folgender Webseite entnehmen.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Für Überschuss- und Volleinspeiser
  • Übernahme der Redispatch 2.0 Marktrollen EIV und BTR
  • Einfacher und übersichtlicher AGB-Vertrag
  • Zugang zum Kundenportal zur Änderung von Stammdaten, Mitteilung von Ausfallzeiten sowie Downloadmöglichkeiten von Lastgangdaten und Abrechnungen
  • Einfache Fernsteuerungsanbindung
  • Fristgerechte An-, Ab- und Ummeldungen nach EEG

 

Bitte beachten Sie, dass wir für den Prozess eine Vorlaufzeit von 8 Wochen benötigen, damit alle Prozesse der Marktkommunikation fristgerecht bearbeitet werden können.

FAQ

  • Ab welcher Leistung übernimmt die BayWa r.e. die Vermarktung meiner Anlage?

    Die BayWa r.e. übernimmt die Direktvermarktung für PV-Anlagen ab 100 kWp Leistung.

  • Können auch Anlagen mit Eigenverbrauch in die Direktvermarktung?

    Wir übernehmen die Vermarktung sowohl für Volleinspeiser als auch für Überschusseinspeiser.

  • Für wen ist die Direktvermarktung verpflichtend?

    Für Anlagen über 100 kWp, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen wurden, ist die Direktvermarktung verpflichtend. Aber auch für ältere Anlagen kann die Direktvermarktung interessant sein.

  • Wie sind die Anmeldefristen für die Vermarktung in der Direktvermarktung?

    Für die erstmalige Anmeldung in die Direktvermarktung muss die Anmeldung bis zum Ende des zweiten Monats vor Vermarktungsstart erfolgen. Soll die Vermarktung z.B. zum 15.03. starten, muss die Anmeldung beim Netzbetreiber durch den Direktvermarkter bis spätestens 31.01. erfolgen. Mit notwendigem Puffer müssen wir einen unterschriebenen Vertrag in Folge bis Mitte Januar erhalten.

    Für den Wechsel von einem Direktvermarkter zu einem anderen Direktvermarkter greift eine verkürzte Meldefrist von 10 Werktagen zum Monatsende. Auch hier sollten wir, um etwas Puffer zu haben, einen unterschriebenen Vertrag nicht später als zur Monatsmitte vor Vertragsstart erhalten.

  • Wie erfolgt die Vergütung des erzeugten Stroms?

    Die BayWa r.e. als Käufer des Stroms bezahlt monatlich den Marktwert bzw. Spotpreis (abzüglich Vermarktungsentgelt) für den erzeugten Strom. Zusätzlich dazu vergütet der Netzbetreiber die Differenz zwischen dem Monatsmarktwert und dem Vergütungssatz der Anlage („anzulegender Wert“) als Marktprämie. Betreiber in der Direktvermarktung erhalten daher zwei Zahlungen.

  • Übernimmt die BayWa r.e. die neuen Marktrollen nach Redispatch 2.0?

    Für PV-Anlagen übernimmt BayWa r.e. dienstleistend die Rollen des Einsatzverantwortlichen (EIV) und optional die Rolle des Betreibers der technischen Ressource (BTR). Betreiber können so ohne großen Aufwand die Anforderungen aus Redispatch 2.0 umsetzen.

    Bei PV-Anlagen kleiner 750 kWp übernimmt BayWa r.e. stets dienstleistend die Rolle des Betreibers der technischen Ressource und des Einsatzverantwortlichen.

  • Muss meine Anlage fernsteuerbar sein? Wie kann sie an das virtuelle Kraftwerk angebunden werden?

    Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp sieht der Gesetzgeber eine Pflicht zur Fernsteuerbarkeit vor. Die technische Umsetzung der Fernsteuerungsanbindung hat die BayWa r.e. an die Firma Energy und Meteo Systems (Emsys) dienstleistend vergeben. Bitte beauftragen Sie zur Anbindung Ihrer Erzeugungsanlage einen Fernsteuerungs-Schnittstellendienstleister (z.B, B4Energy, MeteoControl, Protea Energy, Quantec etc.). Dieser kennt die notwendigen Schritte. Eine Ausnahme bilden PV-Anlagen, die über einen Datenlogger mit integrierter Direktvermarktungsschnittstelle verfügen. Für diese kann über Emsys ein vorkonfigurierter Router bestellt werden, der die Datenübertragung sicher leistet.

  • Bietet BayWa eine Festpreisabsicherung im Rahmen der Direktvermarktung?

    Betreibern mit einem laufenden Direktvermarktungsvertrag bieten wir als Ergänzung die Absicherung von Festpreisen am Terminmarkt im Rahmen des Marktprämienmodells.

  • Sicherheitsleistungen zur Absicherung der Zahlungsverpflichtung

    Auf Wunsch stellen wir Bürgschaften zur Absicherung der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Anlagenbetreiber aus.

  • Können über BayWa r.e. Herkunftsnachweise erzeugt werden?

    Werden PV-Anlagen im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung (nicht im Marktprämienmodell) vermarktet, können für den erzeugten Strom Herkunftsnachweise ausgestellt werden. Dazu muss der Anlagenbetreiber die Anlagen im Herkunftsnachweisregister registrieren. Soll die Vergütung der Herkunftsnachweise über BayWa r.e. erfolgen, müssen diese an BayWa r.e. im Herkunftsnachweisregister übertragen werden. Anschließend erfolgt die Vergütung entsprechend der vertraglich vereinbarten Summe.

  • Wie häufig regelt die BayWa r.e die Anlagen?

    Eine Abregelung von Anlagen durch unseren 24/7-Trading Desk erfolgt marktbedingt, entsprechend den Marktpreisen, z.B. bei negativen Preisen am Spotmarkt. Für ältere Anlagen bieten wir die Möglichkeit, Anlagen aus der marktbedingten Abregelung rauszunehmen. So kann ein Verschleiß der Anlagen reduziert werden.

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