Geförderte Direktvermarktung von Windstrom mit BayWa r.e.
Sie sind Betreiber einer Windenergie-Anlage? Dann machen Sie Ihren Strom zu Geld. Als einer der führenden Direktvermarkter Deutschlands unterstützen wir Sie bei der Markt- und Systemintegration Ihrer Anlagen.
Im Mittelpunkt steht für uns die Erlösoptimierung Ihrer Anlagen. Daher nutzen wir die komplette Bandbreite der energiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette und der dazu gehörenden Märkte aus. Stromgroßhandel, Strombörsen und Versorgung von Stromkunden: All diese Optionen ziehen wir dabei in Betracht. Neben verschiedenen Vergütungsmodellen in der Direktvermarktung bieten wir Ihnen eine zusätzliche Absicherung Ihrer Einnahmen im Rahmen von Power Purchase Agreements. So sichern Sie sich gegen sinkende Strompreise ab und erhöhen die Planbarkeit Ihrer Einnahmen.
Umfassender Service, transparente Erlöse für den erzeugten Strom und faire Entgelte für unsere Dienstleistungen: Das können Betreiber von Windenergie-Anlagen von uns erwarten.
Vermarktungsoptionen für Ihren Windpark
Betreibern von Windenergie-Anlagen bieten wir eine Reihe von Vermarktungsoptionen und Vergütungsmodellen an:
- Vergütung zum energieträgerspezifischen Monatsmarktwert (fixes oder indexiertes Direktvermarktungsentgelt)
- Vergütung zu Spotmarktpreisen (indexiertes Vermarktungsentgelt)
- Festpreisabsicherung im Rahmen des Marktprämienmodells
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Individuelle Vermarktungsmöglichkeiten im Rahmen der Direktvermarktung
- Persönliche Betreuung durch unsere Key Account Manager (zuständiger Mitarbeiter siehe Postleitzahl-Finder rechts)
- Umfassender Service (Anbindung an das virtuelle Kraftwerk, Erfüllung der Pflichten im Rahmen von Redispatch 2.0, REMIT-Meldungen)
- Fristgerechte An-, Ab- und Ummeldungen beim Netzbetreiber
- Durchführung der Erzeugungsprognose
- Sicherstellung der Fernsteuerbarkeit durch die Aufschaltung der Anlagen auf ein virtuelles Kraftwerk sicher (Voraussetzung für Marktprämie)
- Gesicherte Zahlung an unsere Kunden dank unserer bonitätsstarken Gesellschafter
- Faires, individuell kalkuliertes Vermarktungsentgelt
Was tun nach 20 Jahren EEG-Vergütung?
Ihre Anlage läuft nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung? Nach dem Ende der gesetzlich garantierten Vergütung bieten sich für die Zukunft Ihrer Anlage verschiedene Optionen an: Weiterbetrieb, Repowering, Rückbau oder einen Verkauf an die BayWa r.e. Die Stromvermarktung für Anlagen mit auslaufender Förderung ist sowohl im Rahmen eines Festpreisvertrages (Power Purchase Agreement) als auch zu Spotmarktpreisen möglich.
Informieren Sie sich gern zu den Möglichkeiten unter www.wind-bringt-uns-weiter.de
FAQ
- In welchen Ländern bietet BayWa r.e. die Vermarktung von Erneuerbaren Energien-Anlagen an?
Derzeit übernehmen wir die Stromvermarktung von Anlagen in Deutschland, Italien und Österreich.
- Ab welcher Mindestgröße vermarktet BayWa r.e. Windenergieanlagen?
Eine Vermarktung ist ab einer Anlagengröße von 150 kW möglich.
- Vermarktet BayWa r.e. auch Offshore-Windparks?
BayWa r.e. vermarktet sowohl Offshore- als auch Onshore-Windenergieanlagen.
- Für welche Anlagen ist die Direktvermarktung verpflichtend?
Seit dem 1. Januar 2016 besteht für alle Anlagen ab 100 kW eine Pflicht zur Direktvermarktung.
- Welche Fristen sind bei Vertragsabschluss zu beachten?
Für die erstmalige Anmeldung in die Direktvermarktung muss die Anmeldung bis zum Ende des zweiten Monats vor Vermarktungsstart erfolgen. Soll die Vermarktung z.B. zum 15.03. starten, muss die Anmeldung beim Netzbetreiber durch den Direktvermarkter bis spätestens 31.01. erfolgen. Mit notwendigem Puffer müssen wir einen unterschriebenen Vertrag in Folge bis Mitte Januar erhalten.
Für den Wechsel von einem Direktvermarkter zu einem anderen Direktvermarkter greift eine verkürzte Meldefrist von 10 Werktagen zum Monatsende. Auch hier sollten wir, um etwas Puffer zu haben, einen unterschriebenen Vertrag nicht später als zur Monatsmitte vor Vertragsstart erhalten.
- Vermarktet BayWa r.e. auch Windenergie-Anlagen ohne Anspruch auf EEG-Vergütung?
Anlagen mit auslaufender Förderung und Neuanlagen ohne Anspruch auf EEG-Vergütung vermarkten wir im Rahmen von Festpreisverträgen (PPA).
- Bietet BayWa eine Festpreisabsicherung im Rahmen der Direktvermarktung?
Betreibern mit einem laufenden Direktvermarktungsvertrag bieten wir als Ergänzung die Absicherung von Festpreisen am Terminmarkt im Rahmen des Marktprämienmodells.
- Muss meine Anlage fernsteuerbar sein? Wie kann sie an das virtuelle Kraftwerk angebunden werden?
Für Anlagen mit einer Leistung ab 100 kWp sieht der Gesetzgeber eine Pflicht zur Fernsteuerbarkeit vor. Die technische Umsetzung der Fernsteuerungsanbindung hat die BayWa r.e. an die Firma Energy und Meteo Systems (Emsys) dienstleistend vergeben. Bitte beauftragen Sie zur Anbindung Ihrer Erzeugungsanlage einen Fernsteuerungs-Schnittstellendienstleister (z.B, B4Energy, MeteoControl, Protea Energy, Quantec etc.). Dieser kennt die notwendigen Schritte.
- Welche Dienstleistungen bietet BayWa r.e. im Rahmen der Regelungen von Redispatch 2.0?
Dem Anlagenbetreiber ist zunächst die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV) zugeteilt. Er kann diese aber an einen Dienstleister (Dritten) übergeben und seine Pflichten übertragen. Da die Anforderungen an die Datenübermittlung sehr komplex sind, empfehlen wir Anlagenbetreibern, die Rolle an den Direktvermarkter abzugeben. Da wir als BayWa r.e. über die entsprechende Erfahrung in den Prozessen der Marktkommunikation verfügen, übernehmen wir die Rolle des EIV für alle Anlagen, die bei uns in der Direktvermarktung unter Vertrag sind. Optional übernehmen wir auch die Rolle des BTR.
- Übernimmt BayWa r.e. die REMIT Meldepflicht?
Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernehmen wir für alle Anlagen unter Vertrag die vorgeschriebenen REMIT - Meldepflichten.
- Welche Sicherheitsleistungen bietet BayWa r.e. zur Absicherung der Zahlungsverpflichtung
Auf Wunsch stellen wir Bürgschaften zur Absicherung der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Anlagenbetreiber aus.
- Können über BayWa r.e. Herkunftsnachweise erzeugt werden?
Werden PV-Anlagen im Rahmen der sonstigen Direktvermarktung (nicht im Marktprämienmodell) vermarktet, können für den erzeugten Strom Herkunftsnachweise ausgestellt werden. Dazu muss der Anlagenbetreiber die Anlagen im Herkunftsnachweisregister registrieren. Soll die Vergütung der Herkunftsnachweise über BayWa r.e. erfolgen, müssen diese an BayWa r.e. im Herkunftsnachweisregister übertragen werden. Anschließend erfolgt die Vergütung entsprechend der vertraglich vereinbarten Summe.
- Wie häufig regelt die BayWa r.e die Anlagen?
Eine Abregelung von Anlagen durch unseren 24/7-Trading Desk erfolgt marktbedingt, entsprechend den Marktpreisen, z.B. bei negativen Preisen am Spotmarkt. Für ältere Anlagen bieten wir die Möglichkeit, Anlagen aus der marktbedingten Abregelung rauszunehmen. So kann ein Verschleiß der Anlagen reduziert werden.