Zum 1. Oktober 2021 wird von der Bundesnetzagentur (BNetzA) ein einheitliches Redispatch-Regime eingeführt, das sogenannte Redispatch 2.0. Es soll der Verbesserung der Netz- und Systemstabilität dienen. Von der Neuregelung sind alle Anlagen ab 100 kW betroffen, auch Anlagen, die bisher nicht vom Einspeisemanagement betroffen waren oder die derzeit mit einer festen EEG-Einspeisevergütung vermarktet werden.
Welche Pflichten bringt Redispatch 2.0 für Anlagenbetreiber?
Auf Anlagenbetreiber kommen im Zuge der Neuregelung einige Aufgaben zu. Neben der Festlegung der neuen Rollen „Einsatzverantwortlicher“ (EIV) und „Betreiber der technischen Ressource“ (BTR) muss vor allem sichergestellt werden, dass die vom Netzbetreiber benötigten Daten fristgemäß ausgetauscht werden können. Dazu zählen unter anderem Stammdaten, Planungsdaten und Nichtverfügbarkeitsmeldungen.
Um alle Anforderungen des Redispatch 2.0 umzusetzen, müssen Betreiber folgende Punkte klären:
- Festlegung der Rolle des Einsatzverantwortlichen und des Betreibers der technischen Ressource
- Vertragliche Neuregelung der Umsetzung von Redispatch 2.0 mit dem Direktvermarkter
- Zuordnung zu einem Bilanzierungsmodell (z.B. Prognosemodell)
- Wahl der Abrechnungsvariante für die Ausfallarbeit (z. B. Spitzabrechnung)
- Festlegung der Abrufvariante (z.B. Duldungsfall)
- Sicherstellung der Datenverfügbarkeit
Wie können wir Sie bei der Umsetzung unterstützen?
Durch unsere langjährige Erfahrung in den Prozessen der Marktkommunikation können wir Anlagenbetreiber optimal bei der Umsetzung der Neuregelungen unterstützen. Wir übernehmen für unsere Betreiber die Rolle des Einsatzverantwortlichen und des Betreibers der technischen Ressource und damit einen Großteil der neuen Verpflichtungen.
Redispatch 2.0 für Anlagen in der EEG-Einspeisevergütung
Mit der Umstellung der Marktprozesse werden die Anforderungen an die Datenübermittlung an den Netzbetreiber deutlich komplexer. Betreiber ohne die nötigte IT-Infrastruktur stellt die fristgemäße Umsetzung vor große Herausforderungen. Als einer der erfahrensten deutschen Direktvermarkter unterstützt BayWa r.e. Betreiber bei der Erfüllung der neuen Verpflichtungen. Für Anlagenbetreiber, die eine feste EEG-Einspeisevergütung erhalten, lohnt sich der Einstieg in die freiwillige Direktvermarktung jetzt doppelt: Sie profitieren von den umfassenden Dienstleistungen der BayWa r.e. und sichern sich gleichzeitig Mehrerlöse über die Managementprämie.
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