Der Bürgerstromtarif von BayWa r.e.

Exklusiv für Anwohnerinnen und Anwohner von Windparks der BayWa r.e. AG in Deutschland

Seit Ende 2023 bietet BayWa r.e. In ihren Windenergie-Projekten den Bürgerstromtarif als eine mögliche Form der finanziellen Beteiligung an. Dabei entscheidet die Gemeinde, ob der Bürgerstromtarif den Bürger:innen im jeweiligen Projekt tatsächlich zur Verfügung gestellt wird oder ob stattdessen eine andere Form der Beteiligung umgesetzt werden soll.

Das Anbieten eines solchen Tarifes ist möglich, da BayWa r.e. die von ihr projektierten Anlagen teilweilse als sogenannter IPP („Independent Power Producer“) selbst betreibt und den von diesen Anlagen produzierten Strom als eines von wenigen Projektierungsunternehmen in Deutschland auch selbst handeln kann.

Der vergünstigte Tarif wird exklusiv in dem an der Regelung für die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG angelehnten Umkreis von 2.500 Metern angeboten.

BayWa r.e. Bürgerstromtarif: Exklusiv für Anwohner

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

2.500 m

Für Anwohner in diesem Umkreis um das Projekt.

Bis zu 5.000 kWh

Verbrauch jährlich.

10 % günstiger

als Ihr Grundversorger.

100 % Grünstrom

Monatlich kündbar

nach einem Jahr Mindestlaufzeit.

Tarif gilt für die Gesamte Betriebsdauer

des Windparks.

Derzeit bieten wir den Bürgerstromtarif bei folgenden Projekten an:

Windpark Langenbrander Höhe / Hirschgarten

Im Projekt Windpark Langenbrander Höhe haben wir uns aufgrund lokaler Gegebenheiten dazu entschieden, den Umkreis auf 3.000 m um den Windpark zu erweitern.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgerstromtarif von BayWa r.e.

Kontakt

Kundenservice BayWa r.e. Bürgerstromtarif
BayWa r.e. Wind GmbH
+49 89 383932 2121
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