Nachweise

Die Tochtergesellschaften BayWa r.e. Energy Trading GmbH stellt ihre Nachweise für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG) sowie die Nachweise des Hauptzollamtes für Erdgas und Strom bereit. Darüber hinaus finden Anlagenbetreiber hier notwendige Formulare für die technische Einrichtung der Fernsteuerung.

Dokumente zum Download

Stromkennzeichnung BayWa r.e. Energy Trading GmbH 2024
Stromkennzeichnung BayWa r.e. Bürgerstrom GmbH 2024
Nachweis für Wiederverkäufer
Verschlüsselungszertifikat EDIFACT
Kontaktdatenblatt BayWa r.e. Energy Trading GmbH