Lokale Wertschöpfung durch Erneuerbare Energien-Projekte

Gemeinsam für Ihre Gemeinde

Stärken Sie die Zukunft Ihrer Gemeinde nachhaltig mit Wind- oder Solarenergieprojekten: Pachteinnahmen, Gewerbesteuern oder die finanzielle Beteiligung von Kommunen nach § 6 EEG 2023 sichern regelmäßige Einkünfte und stärken die lokale Wirtschaft. Gleichzeitig wird die Energieversorgung Ihrer Kommune unabhängiger und Sie erreichen einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir individuelle Konzepte, um die größtmögliche regionale Wertschöpfung zu erreichen.

Unser Ziel: ein Projekt, das einen konkreten Mehrwert für Ihre Gemeinde schafft und zur Energiewende beiträgt.

Deshalb lohnt sich ein Erneuerbare Energien-Projekt in Ihrer Gemeinde

Durch Wind- oder Solarenergieprojekte können Kommunen von der finanziellen Beteiligung nach § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) profitieren, ihre Klimaziele erreichen und ihre Gewerbesteuereinnahmen steigern. Das schafft wirtschaftliche Impulse, was die Entwicklung der Gemeinde unterstützt und sie nachhaltig stärken kann. Gemeinsam analysieren wir, welche Beteiligungs- und Wertschöpfungsmöglichkeiten vor Ort am sinnvollsten sind.

Dabei legen wir großen Wert auf Transparenz sowie eine den Regeln und Gesetzen konforme Umsetzung, ggf. in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde.*

*Die aufgezeigten Optionen sind keine konkreten Angebote der BayWa r.e., sondern zeigen theoretische Potenziale für lokale Wertschöpfung durch Erneuerbare-Energien-Projekte in Gemeinden auf.

Mit der Einführung des § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) wurde die gesetzliche Grundlage für einseitige finanzielle Zuwendungen an Kommunen durch Erneuerbare Energien-Projekte geschaffen. Kommunen können nun eine Zahlung von bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde erhalten, wenn sich eine PV-Freiflächenanlage auf ihrem Gemeindegebiet befindet oder wenn Teile ihres Gemeindegebiets innerhalb eines 2,5-Kilometer-Radius um einen Windpark liegen.

Für unsere Windenergie-Projekte haben wir mit der Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) noch einmal bestätigt, „die freiwillige Regelung im Rahmen des § 6 EEG 2023 obligatorisch umzusetzen.“ Je nach Standort können 20.000 bis 30.000 Euro pro Windkraftanlage und Jahr an die betroffenen Umlandgemeinden gezahlt werden. Bei einem Windpark mit 5 Anlagen und einer Mindestbetriebsdauer von 20 Jahren sind das insgesamt 2 bis 3 Millionen Euro.

Für unsere Solarenergie-Projekte planen wir grundsätzlich von den Möglichkeiten, die der § 6 EEG 2023 bietet, Gebrauch zu machen und Kommunen mit bis zu 0,2 Cent pro erzeugter kWh zu beteiligen. Für PV-Freiflächenanlagen dürfen entsprechende vertragliche Regelungen jedoch gemäß den Vorgaben des § 6 EEG 2023, Absatz 4 Nr. 2 erst nach Satzungsbeschluss zwischen Gemeinde und Vorhabenträger vereinbart werden.

Auch die Gewerbesteuer bringt Geld in die Gemeindekasse: Seit einer Neuregelung der Gewerbesteuerzerlegung im Jahr 2021 fließen 90 % der Gewerbesteuer an die Standortgemeinde – nur 10 % müssen am Sitz der Betreibergesellschaft gezahlt werden.

Die Zahlung der Gewerbesteuer hängt dabei vom wirtschaftlichen Erfolg des Betreibers ab. Üblicherweise fällt die Gewerbesteuer bei Erneuerbare-Energien-Anlagen im „letzten Drittel“ der Laufzeit bzw. nach Ablauf der Finanzierungsphase an.

Als Flächeneigentümerin oder -eigentümer können die Kommune und die Bürgerinnen und Bürger direkt von langfristigen und sicheren Pachteinnahmen über mindestens 20 Jahre profitieren – ohne eigene Investitionen und ohne eigenes Risiko. Flächen werden nicht nur für den Solar- oder Windpark selbst benötigt, sondern auch für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wie Blühwiesen, Teiche oder andere Biotope.

Wir legen großen Wert darauf Aufträge an regionale Unternehmen zu vergeben. Zum Beispiel die Erstellung der notwendigen Gutachten, die Erbringung von Vermessungsleistungen, die Durchführung von Bauleistungen wie Wegebau, Kabelbau, Rodungen oder auch Winterdienst sowie die Grünpflege der Solarparks.

Eine Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger in der unmittelbaren Umgebung eines Solar- oder Windparks direkt finanziell zu beteiligen, ist der Einsatz von Crowdfunding (Schwarmfinanzierung). Dabei können Anwohnerinnen und Anwohner bereits mit kleinen Beträgen in das Projekt investieren. Eine Übersicht über unsere Crowdfunding-Aktionen finden Sie hier.

Stromkostenzuschuss aus dem lokalen Solar- oder Windpark

Bei Solar- und Windenergieprojekten besteht die Möglichkeit, Anwohnerinnen und Anwohnern einen Stromkostenzuschuss aus den Erträgen des Energieprojektes zu gewähren, z. B. über jährliche Zahlungen.

Wichtig: Bei Solarparks sind Verhandlungen über und Abschluss von entsprechenden Vereinbarungen grundsätzlich nur nach Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich.

Auch Sponsoring-Maßnahmen, z. B. für Sportvereine, Kulturangebote oder gemeinnützige Organisationen, sind möglich, solange die Sponsoring-Partner unabhängig von politischen Entscheidungsträgern agieren. Wir setzen auf eine langfristige und partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Ein Beispiel für ein erfolgreiches Sponsoringprojekt ist die Unterstützung des Sportvereins Zobersdorf im Rahmen des Solarparks Bad Liebenwerda. Weitere Infos zu diesem Sponsoring finden Sie hier

Über eine Stiftung (oder eine andere gemeinnützige Organisation) können z. B. lokale Aktivitäten für Brauchtum, Bildung, Kultur, Umweltschutz oder auch Sport gefördert werden, sofern diese unabhängig von der Kommune agieren.

BayWa r.e. verpflichtet sich dabei z. B. zu jährlichen Zahlungen (Spenden) aus den Erträgen des Solar- oder Windparks oder zur Bereitstellung des Gründungskapitals, nimmt aber keinen Einfluss auf die Zusammensetzung oder die Mittelverwendung der Stiftung.

Eine solche Stiftung haben wir z. B. bereits im Windparkprojekt Dollenkamp in Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zur Bürgerstiftung Dollenkamp

Wichtig: Die Verhandlungen über und Abschluss von entsprechenden Vereinbarungen sind grundsätzlich nur nach Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich.

Für uns ist es wichtig, die Gemeinden sowie Bürgerinnen und Bürger von Anfang an in unsere Projekte mit einzubinden und sie, wo möglich, auch davon profitieren zu lassen. BayWa r.e. hat sich zum Beispiel sehr für die Einführung einer Kommunalabgabe nach § 6 EEG für die Gemeinden eingesetzt. Wir begrüßen diese gesetzliche Regelung daher sehr!

Marc Krezer

Geschäftsführer deutsches Projektgeschäft

Ein Wind- oder Solarpark in Ihrer Gemeinde? Lassen Sie uns darüber sprechen!

Für die Akzeptanz von Erneuerbare Energien-Projekten in Ihrer Gemeinde setzen wir auf Transparenz und einen frühzeitigen Dialog: Von Anfang an informieren wir offen und hören vor allem allen Beteiligten zu – den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern, den Bürgerinnen und Bürgern und Ihnen als Kommunalvertreterin oder -vertreter.

Unser Dialogangebot umfasst unter anderem:

  1. Örtliche Bürgerinformationsveranstaltungen mit Expertinnen und Experten

  2. Projektwebseiten, die über den aktuellen Planungsstand informieren

  3. Projektzeitungen, die an Haushalte in Ihrer Gemeinde verteilt werden

  4. Spaziergänge in Ihrer Gemeinde mit Videosimulation des geplanten Windparks

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