Solarpark Stöffin

Ein Projekt der BayWa r.e.

Östlich vom Ortsteil Stöffin und parallel zur Bundesautobahn A24 werden wir einen Solarpark auf einer Gesamtfläche von etwa 105,6 ha errichten. Der Solarpark gliedert sich in zwei Genehmigungsabschnitte. Der westliche Genehmigungsabschnitt liegt im 200 m Korridor entlang der Autobahn und ist nach § 35 BGB privilegiert. Hier wurde für ca. 32 ha im Mai 2024 eine Baugenehmigung erwirkt. Der zweite Genehmigungsabschnitt, der östlich an den ersten anschließt, befindet sich aktuell im Bauleitplanverfahren. Dieser Abschnitt erstreckt sich auf ca. 73,6 ha. Insgesamt wird der Solarpark eine Leistung von etwa 125,8 MWp haben und eine Strommenge von ca. 135,67 GWh im Jahr erzeugen.

Die erzeugte Strommenge des Solarpark Stöffin entspricht dem durchschnittlichen Energieverbrauch von etwa 40.300 durchschnittlichen deutschen Haushalten (Jahresverbrauch ca. 3.365 Kilowattstunden).

In ca. 5 km Luftlinie entfernt ist außerdem ein Umspannwerk zur Netzeinspeisung geplant.

Was ist geplant?

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Standort

  • Das Plangebiet befindet sich im Landkreis Ostprignitz-Ruppin auf dem Gebiet der Fontanestadt Neuruppin, östlich der Ortslage Stöffin und der Autobahn 24. Geplant wird die Anlage auf landwirtschaftlich genutzter Fläche. Sie ist auch umgeben von landwirtschaftlichen Nutzflächen, durchsetzt von Feldsöllen, Baumreihen und geprägt von der nahen Autobahn.

  • Lage: etwa 1 km östlich des Ortsteils Stöffin

  • Höhe über NN: ca. 45 m

  • Fläche wurde bisher intensiv landwirtschaftlich genutzt – EEG & PPA kombinierte Freifläche

  • Google Maps Link

Flächenkulisse Stöffin

Technische Daten

  • Jährlicher Ertrag: ca. 1.078 kWh/kWp

  • Systemtyp: Metallgestell, Bodenrammung, Südwestausrichtung

  • Nennleistung: ca. 125,8 MWp (Gesamtfläche von ca. 105ha)

  • Fläche: ca. 105 ha

Zeitplan

16.12.2024

Aufstellungsbeschluss und gleichzeitiger Beschluss für die frühzeitige Beteiligung für den zweiten Genehmigungsabschnitt mit einer Fläche von ca. 73,6 ha. Durch die frühzeitige Beteiligung bietet der Stadtrat Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Trägern öffentlicher Belange, sich frühzeitig zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern. Anregungen und Interessen können so in der weiteren Planung berücksichtigt werden.

28.05.2024

Baugenehmigung für den ersten Gegenehmigungsabschnitt mit einer Fläche von ca. 32 ha

13.10.2025

Einreichung Entwurf des Bebauungsplans an die Stadt Neuruppin und Beschluss zur Offenlage des Bebauungsplan

Maßnahmen zur Förderung der Artenvielfalt

Im Solarpark Stöffin sind folgende Maßnahmen zur Förderung des Artenschutzes vorgesehen (vorbehaltlich Genehmigung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens):

Es sind im Norden, Süden und mittig im Plangebiet Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Anlage Grünfläche“ festgesetzt, die als Biotope zur Förderung der Artenvielfalt dienen. Im Norden des Gebiets bleiben zudem die Alleebäume beidseitig des bereits vorhandenen Weges zum Erhalt bestehen. Der Boden ist vor der Initiierung zu lockern.

Selbstverpflichtung zur guten Planung von Solarparks

Mit guter Planung können unsere Solarparks zahlreichen Pflanzen- und Tierarten einen Lebensraum bieten.

Wir wollen mit unseren Solarparks nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sondern auch die Artenvielfalt fördern. Deshalb haben wir in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) und weiteren Unternehmen einen Best Practice-Maßnahmenkatalog für die Planung und Umsetzung von PV-Freilandanlagen entwickelt und veröffentlicht. Darin haben wir uns verpflichtet, die Biodiversität in unseren Solarparks und deren Umgebung zu steigern, indem wir Lebensräume für Insekten, Vögel und andere Tiere schützen oder neu schaffen.

Eine aktuelle umfangreiche Studie des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft e. V. (bne) bestätigt, dass gut geplante Solaranlagen die Artenvielfalt in unserer Kulturlandschaft unterstützen.

So sieht Biodiversität in unseren Solarparks aus

Kontaktieren Sie uns

Christopher Funke
Teamleiter Projektentwicklung PV Deutschland
+49 341 33967 799
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