Windpark Dirmstein

Ein Projekt von BayWa r.e.

BayWa r.e. plant die Errichtung des Windparks Dirmstein im Nordosten des Leiningerlands. Nach der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer und mehreren Abstimmungsterminen mit kommunalen Entscheidungsträgern wurden diverse umfangreiche Gutachten erstellt und Planungsrecht geschaffen.

Im April 2024 wurde bei der zuständigen Behörde SGD Süd der Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt, dessen formelle Vollständigkeit im Juli 2024 bestätigt wurde. Im März 2026 wurde die Genehmigung für den Bau des Windparks erteilt. Der nächste Schritt für das Projekt ist nun die Teilnahme an der EEG-Auktion der Bundesnetzagentur.

Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick

Anzahl der Windenergieanlagen

Die Fläche bietet Platz für bis zu 17 Windenergieanlagen.

Gesamthöhe

Die Gesamthöhe der Windenergieanlagen beträgt etwa 266,5 m, gemessen vom Boden bis zur Spitze des Rotorblatts. Der Rotor hat einen Durchmesser von etwa 175 m.

Leistung

Die Generatorleistung jeder Windenergieanlage beträgt etwa 6,8 MW.

Produzierte Strommenge

Jede Windenergieanlage kann jährlich etwa 13.500 MWh grünen Strom erzeugen. Zusammen können die 17 geplanten Anlagen den jährlichen Strombedarf von mehr als 75.000 Zwei-Personen-Haushalten decken.

Weitere Infos zu den Planungen

Der geplante Windpark Dirmstein soll im Nordosten der Verbandsgemeinde Leiningerland auf Ackerflächen zwischen den Ortsgemeinden Dirmstein, Obrigheim und Heppenheim errichtet werden. Die Fläche liegt gemäß dem Entwurf der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar in einem geplanten Vorranggebiet für die regionalbedeutsame Windenergienutzung.

Die Entfernung der nächstgelegenen Windenergieanlagen zu den umliegenden Wohngebieten beträgt etwa 900 m zur im Süden gelegenen Ortsgemeinde Dirmstein, etwa 1.000 m zur südöstlich des Projektgebiets gelegenen Ortsgemeinde Heuchelheim, etwa 1.350 m zur nördlich gelegenen Ortsgemeinde Heppenheim, etwa 1.400 m zur Ortsgemeinde Offstein, etwa 1.150 m zur Ortsgemeinde Obrigheim und etwa 1.000 m zur Ortsgemeinde Obersülzen. Östlich des Projektgebiets liegt in etwa 700 m Entfernung der bestehende Windpark Heuchelheim.

Bereits im Jahr 2021 wurden die ersten Gespräche mit Grundstückseigentümern sowie kommunalen Entscheidungsträgern geführt, die seither kontinuierlich fortgesetzt wurden. Durch die Erstellung verschiedener umfangreicher Gutachten in den letzten Jahren konnten alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt werden, sodass im April 2024 der Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der zuständigen Behörde SGD Süd eingereicht werden konnte.

Im Juli 2024 wurde die formelle Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bestätigt.

Im Juli 2025 hat ergänzend hierzu ein Erörterungstermin stattgefunden. Gemeinsam mit Behörde, Vorhabenträger und Fachgutachtern wurden dort im Rahmen des BImSchG die eingegangenen Einwendungen systematisch fachlich geprüft, erläutert und bewertet, um alle für die Genehmigungsentscheidung relevanten Aspekte des Windenergievorhabens zu klären.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden unter anderem folgende Aspekte intensiv geprüft:

  • Schallschutz

  • Schutz vor Schattenwurf

  • Baugrund und Trinkwasserschutz

  • Natur- und Artenschutz

  • Landschaftsbild

  • Umweltverträglichkeitsprüfung

Im März 2026 wurde die Genehmigung für die Errichtung des Windparks erteilt.

Die Grundlage für die zulässigen Schallpegel von Windenergieanlagen bildet die sogenannte „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Diese legt je nach Gebiet spezifische Immissionsrichtwerte fest, die sowohl tagsüber als auch nachts nicht überschritten werden dürfen.

Die Einhaltung der jeweiligen Immissionsrichtwerte wurde durch unabhängige Schallgutachten bestätigt. Um die Lärmbelastung weiter zu minimieren, werden die Windenergieanlagen nachts in einem schallreduzierten Modus betrieben. Nach der Inbetriebnahme erfolgt eine erneute Schallmessung, um die zuvor erstellten Prognosen durch reale Messergebnisse zu überprüfen. Auf diese Weise können negative Auswirkungen ausgeschlossen werden.

Für Windenergieanlagen gelten strenge Grenzwerte für den Schattenwurf. An einem Immissionsort (z. B. einem Wohnhaus) darf der Schattenwurf

  • täglich nicht länger als 30 Minuten und

  • jährlich nicht länger als 30 Stunden auftreten.

Sobald einer dieser Grenzwerte erreicht wird, schaltet sich die Windenergieanlage automatisch ab.

Zeitplan

Seit Frühjahr 2022

Beginn der naturschutzfachlichen Untersuchungen sowie Einholung aller erforderlichen Gutachten.

April 2024

Einreichung des Antrags nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Juli 2024

Bestätigung der formellen Vollständigkeit der Antragsunterlagen

März 2026

Erhalt der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

2026

Teilnahme an EEG-Auktion der Bundesnetzagentur.

Wozu es EEG-Auktionen gibt und wie sie funktionieren, lesen Sie hier.

2027

voraussichtlicher Baubeginn

2028 & 2029

voraussichtliche Inbetriebnahme

Mythen & Fakten rund um Windenergie

Windenergie ist die flächeneffizienteste Form der Erneuerbaren Energien: Eine moderne Anlage versorgt rechnerisch rund 5.500 Haushalte mit Strom. Gleichzeitig stärkt sie ländliche Regionen und erhöht unsere energiepolitische Unabhängigkeit. Entsprechend stehen heute fast 70 % der Menschen in Deutschland dem Ausbau der Windenergie positiv gegenüber (zur Umfrage).

Trotzdem entstehen bei geplanten Windparks im direkten Umfeld häufig Fragen und Unsicherheiten. Die wichtigsten Anliegen, die zum Windpark Dirmstein geäußert wurden, möchten wir hier aufgreifen:

Wie wird der Rückbau des Windparks nach Ende der Betriebsphase sichergestellt?

Mit Einreichung des Genehmigungsantrages mussten wir gemäß § 35 Abs. 5 BauGB eine Selbstverpflichtung zum Rückbau abgeben. In dem Zuge ist es auch verpflichtend vor Baubeginn eine Rückbaubürgschaft zugunsten der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu hinterlegen. Die Rückbaubürgschaft garantiert, dass ein fester Geldbetrag für den Rückbau zur Verfügung steht, selbst wenn der Betreiber zahlungsunfähig würde. Die Höhe der Bürgschaft basiert auf einer Kalkulation des Herstellers, die inflationsbereinigt über die Laufzeit hinterlegt werden muss und von der SGD Süd als Genehmigungsbehörde festgelegt wird.

Beide Verpflichtungen gelten auch zwingend für mögliche Rechtsnachfolger. Der Rückbau ist also in jedem Fall sichergestellt.

Visualisierung des Windparks aus verschiedenen Blickwinkeln

Mehrwerte vor Ort

Über den klimaschutzrelevanten Nutzen hinaus trägt die Realisierung des Windparks Dirmstein auch zur ökologischen Aufwertung der Umgebung bei.

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Vorhabenträger bei Eingriffen in Natur und Landschaft verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort wurden von einem Umweltgutachter geprüft und werden im Genehmigungsverfahren festgelegt. Sie beinhalten unter anderem Maßnahmen zur Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen, um diese ökologisch aufzuwerten. Die endgültigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt.

Häufig gestellte Fragen zum Windpark Dirmstein

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Dominik Gorkiewicz
Projektleitung Entwicklung
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Tanja Schneider Diehl
Ansprechpartnerin Presse
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