Windpark Dirmstein
Ein Projekt von BayWa r.e.
BayWa r.e. plant die Errichtung des Windparks Dirmstein im Nordosten des Leiningerlands. Nach der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer und mehreren Abstimmungsterminen mit kommunalen Entscheidungsträgern wurden im bisherigen Planungsprozess bereits diverse umfangreiche Gutachten erstellt und das Planungsrecht geschaffen.
Im April 2024 wurde bei der zuständigen Behörde SGD Süd der Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt, dessen formelle Vollständigkeit im Juli 2024 bestätigt wurde. In Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden wird nun geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung vorliegen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Anzahl der Windenergieanlagen
Die Fläche bietet Platz für bis zu 17 Windenergieanlagen.
Gesamthöhe
Die Gesamthöhe der Windenergieanlagen beträgt etwa 266,5 m, gemessen vom Boden bis zur Spitze des Rotorblatts. Der Rotor hat einen Durchmesser von etwa 175 m.
Leistung
Die Generatorleistung jeder Windenergieanlage beträgt etwa 6,8 MW.
Produzierte Strommenge
Jede Windenergieanlage kann jährlich etwa 13.500 MWh grünen Strom erzeugen. Zusammen können die 17 geplanten Anlagen den jährlichen Strombedarf von mehr als 75.000 Zwei-Personen-Haushalten decken.
Weitere Infos zu den Planungen
Visualisierung des Windparks aus verschiedenen Blickwinkeln
Zeitplan
Mehrwerte vor Ort
Über den klimaschutzrelevanten Nutzen hinaus trägt die Realisierung des Windparks Dirmstein auch zur ökologischen Aufwertung der Umgebung bei.
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Vorhabenträger bei Eingriffen in Natur und Landschaft verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort wurden von einem Umweltgutachter geprüft und werden im Genehmigungsverfahren festgelegt. Sie beinhalten unter anderem Maßnahmen zur Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen, um diese ökologisch aufzuwerten. Die endgültigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt.




