Windpark Dirmstein

Ein Projekt von BayWa r.e.

BayWa r.e. plant die Errichtung des Windparks Dirmstein im Nordosten des Leiningerlands. Nach der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer und mehreren Abstimmungsterminen mit kommunalen Entscheidungsträgern wurden im bisherigen Planungsprozess bereits diverse umfangreiche Gutachten erstellt und das Planungsrecht geschaffen.

Im April 2024 wurde bei der zuständigen Behörde SGD Süd der Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt, dessen formelle Vollständigkeit im Juli 2024 bestätigt wurde. In Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden wird nun geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung vorliegen.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Anzahl der Windenergieanlagen

Die Fläche bietet Platz für bis zu 17 Windenergieanlagen.

Gesamthöhe

Die Gesamthöhe der Windenergieanlagen beträgt etwa 266,5 m, gemessen vom Boden bis zur Spitze des Rotorblatts. Der Rotor hat einen Durchmesser von etwa 175 m.

Leistung

Die Generatorleistung jeder Windenergieanlage beträgt etwa 6,8 MW.

Produzierte Strommenge

Jede Windenergieanlage kann jährlich etwa 13.500 MWh grünen Strom erzeugen. Zusammen können die 17 geplanten Anlagen den jährlichen Strombedarf von mehr als 75.000 Zwei-Personen-Haushalten decken.

Weitere Infos zu den Planungen

Der geplante Windpark Dirmstein soll im Nordosten der Verbandsgemeinde Leiningerland auf Ackerflächen zwischen den Ortsgemeinden Dirmstein, Obrigheim und Heppenheim errichtet werden. Die Fläche liegt gemäß dem Entwurf der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar in einem geplanten Vorranggebiet für die regionalbedeutsame Windenergienutzung.

Die Entfernung der nächstgelegenen Windenergieanlagen zu den umliegenden Wohngebieten beträgt etwa 900 m zur im Süden gelegenen Ortsgemeinde Dirmstein, etwa 1.000 m zur südöstlich des Projektgebiets gelegenen Ortsgemeinde Heuchelheim, etwa 1.350 m zur nördlich gelegenen Ortsgemeinde Heppenheim, etwa 1.400 m zur Ortsgemeinde Offstein, etwa 1.150 m zur Ortsgemeinde Obrigheim und etwa 1.000 m zur Ortsgemeinde Obersülzen. Östlich des Projektgebiets liegt in etwa 700 m Entfernung der bestehende Windpark Heuchelheim.

Bereits im Jahr 2021 wurden die ersten Gespräche mit Grundstückseigentümern sowie kommunalen Entscheidungsträgern geführt, die seither kontinuierlich fortgesetzt wurden. Durch die Erstellung verschiedener umfangreicher Gutachten in den letzten Jahren konnten alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt werden, sodass im April 2024 der Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der zuständigen Behörde SGD Süd eingereicht werden konnte.

Im Juli 2024 wurde die formelle Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bestätigt. Seitdem befindet sich das Vorhaben im Genehmigungsverfahren, in dessen Rahmen unter anderem folgende Aspekte intensiv geprüft werden:

  • Schallschutz

  • Schutz vor Schattenwurf

  • Baugrund und Trinkwasserschutz

  • Natur- und Artenschutz

  • Landschaftsbild

  • Umweltverträglichkeitsprüfung

Zudem umfasst das Verfahren nach dem BImSchG eine Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Stellungnahmen abzugeben.

Die Grundlage für die zulässigen Schallpegel von Windenergieanlagen bildet die sogenannte „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Diese legt je nach Gebiet spezifische Immissionsrichtwerte fest, die sowohl tagsüber als auch nachts nicht überschritten werden dürfen.

Die Einhaltung der jeweiligen Immissionsrichtwerte wurde durch unabhängige Schallgutachten bestätigt. Um die Lärmbelastung weiter zu minimieren, werden die Windenergieanlagen nachts in einem schallreduzierten Modus betrieben. Nach der Inbetriebnahme erfolgt eine erneute Schallmessung, um die zuvor erstellten Prognosen durch reale Messergebnisse zu überprüfen. Auf diese Weise können negative Auswirkungen ausgeschlossen werden.

Für Windenergieanlagen gelten strenge Grenzwerte für den Schattenwurf. An einem Immissionsort (z. B. einem Wohnhaus) darf der Schattenwurf

  • täglich nicht länger als 30 Minuten und

  • jährlich nicht länger als 30 Stunden auftreten.

Sobald einer dieser Grenzwerte erreicht wird, schaltet sich die Windenergieanlage automatisch ab.

Visualisierung des Windparks aus verschiedenen Blickwinkeln

Zeitplan

Seit Frühjahr 2022

Beginn der naturschutzfachlichen Untersuchungen sowie Einholung aller erforderlichen Gutachten.

April 2024

Einreichung des Antrags nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Juli 2024

Bestätigung der formellen Vollständigkeit der Antragsunterlagen

Herbst 2025

Erhalt der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Frühjahr/Sommer 2026

Baubeginn

Mehrwerte vor Ort

Über den klimaschutzrelevanten Nutzen hinaus trägt die Realisierung des Windparks Dirmstein auch zur ökologischen Aufwertung der Umgebung bei.

Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Vorhabenträger bei Eingriffen in Natur und Landschaft verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort wurden von einem Umweltgutachter geprüft und werden im Genehmigungsverfahren festgelegt. Sie beinhalten unter anderem Maßnahmen zur Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen, um diese ökologisch aufzuwerten. Die endgültigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt.

Häufig gestellte Fragen zum Windpark Dirmstein

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Senior Projektleitung Entwicklung
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Tanja Schneider Diehl
Ansprechpartnerin Presse
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