Windpark Dirmstein
Ein Projekt von BayWa r.e.
BayWa r.e. plant die Errichtung des Windparks Dirmstein im Nordosten des Leiningerlands. Nach der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer und mehreren Abstimmungsterminen mit kommunalen Entscheidungsträgern wurden diverse umfangreiche Gutachten erstellt und Planungsrecht geschaffen.
Im April 2024 wurde bei der zuständigen Behörde SGD Süd der Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt, dessen formelle Vollständigkeit im Juli 2024 bestätigt wurde. Im März 2026 wurde die Genehmigung für den Bau des Windparks erteilt. Der nächste Schritt für das Projekt ist nun die Teilnahme an der EEG-Auktion der Bundesnetzagentur.
Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick
Anzahl der Windenergieanlagen
Die Fläche bietet Platz für bis zu 17 Windenergieanlagen.
Gesamthöhe
Die Gesamthöhe der Windenergieanlagen beträgt etwa 266,5 m, gemessen vom Boden bis zur Spitze des Rotorblatts. Der Rotor hat einen Durchmesser von etwa 175 m.
Leistung
Die Generatorleistung jeder Windenergieanlage beträgt etwa 6,8 MW.
Produzierte Strommenge
Jede Windenergieanlage kann jährlich etwa 13.500 MWh grünen Strom erzeugen. Zusammen können die 17 geplanten Anlagen den jährlichen Strombedarf von mehr als 75.000 Zwei-Personen-Haushalten decken.
Weitere Infos zu den Planungen
Zeitplan
Mythen & Fakten rund um Windenergie
Windenergie ist die flächeneffizienteste Form der Erneuerbaren Energien: Eine moderne Anlage versorgt rechnerisch rund 5.500 Haushalte mit Strom. Gleichzeitig stärkt sie ländliche Regionen und erhöht unsere energiepolitische Unabhängigkeit. Entsprechend stehen heute fast 70 % der Menschen in Deutschland dem Ausbau der Windenergie positiv gegenüber (zur Umfrage).
Trotzdem entstehen bei geplanten Windparks im direkten Umfeld häufig Fragen und Unsicherheiten. Die wichtigsten Anliegen, die zum Windpark Dirmstein geäußert wurden, möchten wir hier aufgreifen:
Wie wird der Rückbau des Windparks nach Ende der Betriebsphase sichergestellt?
Mit Einreichung des Genehmigungsantrages mussten wir gemäß § 35 Abs. 5 BauGB eine Selbstverpflichtung zum Rückbau abgeben. In dem Zuge ist es auch verpflichtend vor Baubeginn eine Rückbaubürgschaft zugunsten der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu hinterlegen. Die Rückbaubürgschaft garantiert, dass ein fester Geldbetrag für den Rückbau zur Verfügung steht, selbst wenn der Betreiber zahlungsunfähig würde. Die Höhe der Bürgschaft basiert auf einer Kalkulation des Herstellers, die inflationsbereinigt über die Laufzeit hinterlegt werden muss und von der SGD Süd als Genehmigungsbehörde festgelegt wird.
Beide Verpflichtungen gelten auch zwingend für mögliche Rechtsnachfolger. Der Rückbau ist also in jedem Fall sichergestellt.
Visualisierung des Windparks aus verschiedenen Blickwinkeln
Mehrwerte vor Ort
Über den klimaschutzrelevanten Nutzen hinaus trägt die Realisierung des Windparks Dirmstein auch zur ökologischen Aufwertung der Umgebung bei.
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Vorhabenträger bei Eingriffen in Natur und Landschaft verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort wurden von einem Umweltgutachter geprüft und werden im Genehmigungsverfahren festgelegt. Sie beinhalten unter anderem Maßnahmen zur Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen, um diese ökologisch aufzuwerten. Die endgültigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt.




