Windpark Lilienthal

Ein Projekt von BayWa r.e.

BayWa r.e. plant die Realisierung des Windparks Lilienthal. Einigkeit mit den betroffenen Flächeneigentümer:innen besteht bereits – Nun möchten wir zusammen voranschreiten und gemeinsam mit den politischen Entscheidungsträger:innen die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung unseres Vorhabens schaffen.

Wir sind überzeugt, dass der Windpark Lilienthal einen wichtigen Beitrag zur regionalen Energiewende leisten kann, und setzen uns weiterhin für die Schaffung der notwendigen planungsrechtlichen Grundlagen ein. 
 


 

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Anzahl der Windräder

Im Windpark Lilienthal wird aktuell mit 6 - 8 Anlagen geplant. Die genaue Anzahl hängt von der Größe der ausgewiesenen Fläche ab.

Gesamthöhe

Aktuell sind die Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 249,5 m geplant.

Gesamtleistung

Die aktuell geplante Leistung je Windenergieanlage liegt bei 7 MW. Somit könnte für den Windpark eine Gesamtleistung von 42 bis 56 MW erreicht werden.

Hinweis: Das Windpark-Projekt Lilienthal war ursprünglich mit bis zu 16 Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von 200 Metern geplant. Dass wir mittlerweile mit weniger Anlagen planen, liegt insbesondere an naturschutzrechtlichen Bedenken und der technischen Weiterentwicklung der Windenergieanlagen in den letzten Jahren. Die Wahl von größeren, aktuelleren Anlagentypen ermöglicht eine höhere Stromproduktion bei geringerer Anlagenzahl.

Allgemeine Informationen zum Windpark Lilienthal

Der geplante Windpark Lilienthal liegt westlich von Lilienthal im Kreis Osterholz in Niedersachsen.

Die Windenergieanlagen sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geplant und werden mindestens 800 m von den umliegenden Wohngebäuden entfernt sein.

Die endgültige Fläche wird voraussichtlich durch die Regionalplanung des Landkreises festgelegt. Dadurch entscheidet sich dann auch die Anzahl der Windräder.

Mehrwerte vor Ort

Gemeinsam vom Ausbau der Erneuerbaren Energien in Niedersachsen profitieren. Vor Ort Mehrwerte schaffen, die den betroffenen Gemeinden sowie den Bürger:innen zu Gute kommen. Im Projekt Lilienthal kann dies wie folgt umgesetzt werden:

Seit 2024 besteht für Anlagenbetreiber über das Niedersächsische Beteiligungsgesetz (NWindPVBetG)* die Verpflichtung, jährlich 0,2 ct pro kWh tatsächlich eingespeisten Stroms an die umliegenden Kommunen zu zahlen.

Es wird ein Radius von 2.500 m um die Windräder angelegt und die Kommunen, die innerhalb dieses Gebietes liegen, können von den Zuwendungen profitieren.

Beim Windpark Lilienthal umfasst das Gebiet anteilig die Gemeinde Lilienthal, die Stadt Bremen und die Gemeinde Worpswede.

Pro Windrad wird die Zahlung ca. 40.000 € betragen – und dies jedes Jahr über die gesamte Betriebszeit der Anlage. Die jährliche Zahlung kann von der jeweiligen Kommune zum Wohle ihrer Bürger:innen eingesetzt werden.

Projektchronologie - Die bisherige Entwicklung des Projekts

Initiierung des Projekts

2018-2019

Nach umfassender Prüfung möglicher Restriktionen wurde die Fläche Lilienthal als geeigneter Standort für einen Windpark identifiziert. In enger Abstimmung mit Flächeneigentümer:innen und Vertreter:innen der Gemeinde begann die Entwicklung des Projekts.

Planungsabsichten des Landkreises

Ab 2019

Der Landkreis Osterholz leitete die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) ein. Über das RROP können neue Windenergiegebiete ausgewiesen werden und somit kann das erforderliche Planungsrecht geschaffen werden. Da ein solches Verfahren viele Jahre dauern kann, wurde gemeinsam mit Menschen aus der Region auch ein Zielabweichungsverfahren als möglicher alternativer Weg geprüft. Im späteren Verlauf konzentrierte sich die Projektentwicklung jedoch auf den regulären Planungsprozess.

Artenschutzuntersuchungen

Frühjahr 2021- Frühjahr 2022

Ein unabhängiges Gutachterbüro untersuchte das Vorkommen relevanter Tierarten. Die Ergebnisse fließen in die Planung ein und bilden eine wichtige Grundlage für das spätere Genehmigungsverfahren.

Die umfangreichen Untersuchungen zeigten, dass Teile der betrachteten Fläche naturschutzfachlich besonders sensibel sind. Deshalb wurde die Fläche im Rahmen der Regionalplanung zunächst nicht weiterverfolgt. Dennoch glauben wir weiterhin an eine zukünftige Ausweisung in dem Wissen, dass die Berücksichtigung von Natur- und Artenschutzbelangen im weiteren Projektverlauf eine zentrale Rolle spielen wird.

Information der Anwohnenden

2022-2023

Mit den Ergebnissen aus dem Umweltgutachten hat sich die Planungssicherheit für das Vorhaben erhöht. Das Projekt erscheint sehr anspruchsvoll, aber umsetzbar. Daher wurden nun die Anwohner:innen per Brief über das Vorhaben informiert. Anschließend wurde das Projekt über eine Pressemitteilung und eine Bürgerinformationsveranstaltung vorgestellt.

Gesetzliche Neuerungen

2024-2026

Neue gesetzliche Rahmenbedingungen eröffneten die Möglichkeit, das Planungsrecht über die sogenannte „Gemeindeöffnungsklausel“ zu schaffen. Daher beantragte BayWa r.e. bei der Gemeinde 2024 die Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich Windenergie. Aufgrund weiterer gesetzlicher Änderungen erschien der Ansatz später jedoch nicht mehr zielführend und konnte seit Anfang 2026 nicht mehr weiterverfolgt werden.

Landkreis erarbeitet Vorranggebiete für Windenergienutzung

2023-2026

2023 veröffentlichte der Landkreis Osterholz ein Windenergiekonzept und stellte darin das Gebiet „St. Jürgensland Ost“ als potenziellen Windenergiestandort dar. Mit dem Beschluss des Teilprogramms Windenergie durch den Kreistag am 18.06.2026 wurde die Fläche jedoch zunächst nicht als Windenergiegebiet ausgewiesen.

Folglich liegen noch immer keine planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Windparks Lilienthal vor. Gleichzeitig wurden im Teilprogramm auch Gebiete ausgewiesen, deren Umsetzbarkeit derzeit noch fraglich ist. Eine erneute Prüfung der Fläche „St. Jürgensland Ost“ ist im Rahmen der künftigen Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) vorgesehen.

Erneute Prüfung seitens der Regionalplanung

Ab Ende 2026

Die Regionalplanung wird die Eignung der Fläche „St. Jürgensland Ost“ frühestens ab Ende 2026 erneut bewerten.

Mit der Unterstützung von Gemeinde und Landkreis besteht die Chance, die erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Windparks Lilienthal zu schaffen.

Häufig gestellte Fragen zum Windpark Lilienthal

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Senior Projektleiterin
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Arne Stei
Senior Projektleitung Entwicklung
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Tanja Schneider Diehl
Ansprechpartnerin Presse
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