5 Fragen an Jan Heckens, Geschäftsführer WES IBS Betriebsführungs- und Verwaltungs GmbH
01
Vor welcher Herausforderung stehen Windanlagen-Betreiber, deren EEG-Förderung nach 20 Jahren endet?
Windanlagen-Betreiber, deren EEG-Förderung nach 20 Jahren ausläuft, müssen sich frühzeitig um den wirtschaftlichen Fortbestand Ihrer Anlagen kümmern. Der Weiterbetrieb der Windanlagen über 20 Jahre hinaus führt tendenziell zu höheren Ausgaben für den Betrieb bei gleichzeitig geringeren Einnahmen durch die Vermarktung. Neben einem lukrativen Vermarktungsvertrag ist daher der Abschluss von leistungs- und kostenoptimierten Dienstleistungsverträgen für Wartung, Betriebsführung, Versicherung, Pachtverträgen etc. von großer Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit.
02
Welche Möglichkeiten bieten sich Betreiber nach dem Auslaufen der Förderung?
Nach dem Auslaufen der EEG-Förderung bieten sich neben dem Weiterbetrieb Repowering, Stilllegung, Recycling, Rückbau sowie der Verkauf der Altanlage an. Repowering kann sinnvoll sein, da eine leistungsstarke Neuanlage mehrere Altanlagen ersetzen kann. Allerdings ist das Repowering derzeit nur eingeschränkt möglich, da viele Altstandorte aufgrund der größeren Höhe der Neuanlagen, die bestehenden Abstandsregelungen nicht einhalten können und eine Verschiebung der Anlagenstandorte aufgrund von Flächenverfügbarkeiten eingeschränkt sind.
Für viele Bestandsanlagen ist eine Vermarktung des Stroms durch einen langfristigen Vermarktungsvertrag im Rahmen eines Power Purchase Agreement sinnvoll.
03
Was sind für Sie wesentliche Vorteile von PPAs?
Mehrjährige Stromabnahmeverträge ermöglichen Betreibern einen Weiterbetrieb Ihrer Altanlagen für einen Zeitraum von zunächst einigen Jahren. Diese Zeit kann auch als Überbrückung für ein zukünftiges Repowering genutzt werden, da gegebenenfalls zum jetzigen Zeitpunkt die notwendigen Voraussetzungen und behördlichen Genehmigungen für ein Repowering noch nicht vorliegen.
Neben den Vorteilen für die Betreiber hat ein PPA auch einen hohen Mehrwert für Stromabnehmer, d.h. Versorger sowie große Unternehmen als Direktabnehmer. Diese können im Rahmen von Corporate PPAs von den Herkunftsnachweisen des Grünstrom profitieren und diese für Ihre Nachhaltigkeitsziele nutzen.
04
Können PPA auch für den Neubau von PV- und Windanlagen außerhalb der EEG-Förderung interessant sein?
Steigende Marktpreise, die im Vergleich zur EEG-Vergütung aus den Ausschreibungen ähnliche oder gar höhere Erlöse erzielen, können langfristige Stromabnahmeverträge außerhalb der EEG-Förderung künftig auch für Neuanlagen wirtschaftlich interessant machen. Dies gilt bereits für PV-Anlagen, ist aber künftig auch für Windanlagen, insbesondere für Offshore-Anlagen denkbar. Im Bereich der Offshore-Windanlagen gibt es bereits erste Projekte, die in vergangenen Ausschreibungen mit Null-Cent-Geboten bezuschlagt wurden, also ihre Stromerzeugung außerhalb einer festen EEG-Vergütung in Form von PPA vermarkten werden müssen.
05
Welche Erwartungen haben Sie an die BayWa r.e. als Partner für den Weiterbetrieb?
Für den Weiterbetrieb erhoffe ich mir von der BayWa r.e. flexible Vermarktungsverträge, die auf die Risikobereitschaft des Anlagenbetreibers angepasst sind und darüber hinaus dessen Risiken wie Anlagenausfall, Stilllegung und Rückbau aufgrund eines Anlagenschadens in Betracht ziehen.
Um den Weiterbetrieb für den Anlagenbetreiber zu erleichtern und eine Optimierung der Betriebskosten zu erreichen, ist ein Komplettangebot der BayWa r.e. für die Vermarktung und Wartung/Instandhaltung wünschenswert. Auch der Aufkauf von Altanlagen durch die BayWa r.e. ist für viele Betreiber interessant.