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Durch Landpacht zweites Standbein aufbauen

Sichern Sie sich durch die Verpachtung Ihrer Freiflächen für Photovoltaik zusätzliche Erträge ohne weiteren Aufwand

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Freiflächen- und Wasserflächenverpachtung 

Ob landwirtschaftliche Nutzflächen (Grün- oder Ackerland), Brachland oder Konversionsflächen aus früherer wirtschaftlicher oder militärischer Verwendung: Nutzen Sie Ihre Flächen für den Bau von Solaranlagen. Wenn Sie künstliche, nicht genutzte Wasserflächen zur Verfügung haben, können Sie auch diese für den Bau von schwimmenden PV-Anlagen an uns verpachten. Durch die Umsetzung von schwimmenden PV-Anlagen und Agri-Photovoltaik-Anlagen leisten Sie einen Beitrag zur Entschärfung des Flächennutzungskonflikts und tragen zum Gelingen der Energiewende bei. Mit einem Pachtvertrag über mindestens 20 Jahre profitieren Sie von einem gesicherten Nutzungsentgelt, ohne selbst Investitionen tätigen zu müssen.

Alle Leistungen, die anschließend erfolgen, übernimmt BayWa r.e. Das heißt, wir kümmern uns von der Projektentwicklung über den Bau bis hin zur Inbetriebnahme und Wartung der Anlage. Somit liegt auch das damit verbundene Risiko komplett bei uns.

    Quote

    Seit über 10 Jahren erhalten wir vierteljährlich eine fixe Landpacht. Für uns die optimale Lösung – Gewinne erzielen, ohne Investitionen zu riskieren.

    Silvia und Albert Meindl, Eigentümer der Fläche des Solarparks in Feichten

    Wir sind interessiert an:

    • EEG-Flächen für Anlagen bis zu einer Größe von 20 MW (Orientierung: ca. 20 Hektar)
    • Flächen ab mindestens 10 Hektar für marktgetriebene Projekte
    • Künstliche, ungenutzte Wasserflächen (z.B. stillgelegte Braunkohle- und Sandgruben, Stauseen) ab einer Größe von ca. 10 Hektar
    • Flächen, die für die Kultivierung von Sonderkulturen wie Obst-, Beeren- und Weinbau genutzt werden und auf denen ein bestehendes Anbausystem durch innovative AgriPV-Lösungen ersetzt werden kann, ab einer Größe von ca. 10 Hektar

    Ihre Vorteile der Landverpachtung:

    • Sie profitieren von einer fixen Pachtzahlung über mindestens 20 Jahre.
    • Die Übernahme der Grünpflege auf Ihrer Fläche kann für Sie zur zusätzlichen Einnahmequelle werden.
    • Bei Agri-PV: Zusatznutzen bei der Pflanzenkultivierung, indem die AgriPV-Lösung Schutzfunktionen übernimmt, bspw. Hagel-, Regen- und Sonnenbrandschutz
    • Bei Floating-PV: ungenutzte künstliche Wasserflächen können zusätzliche Erträge generieren
    • Wir übernehmen alle Leistungen aus einer Hand: Projektentwicklung, Bau und Betrieb
    Ostseeflughafen Stralsund-Barth
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    Durch die Pachteinnahmen für die Solarparks auf unserem Gelände haben wir es geschafft, den Flughafen kostenneutral zu betreiben und sind auch zum ersten Mal deutlich in die schwarzen Zahlen gegangen.

    Jan Hufnagel, Geschäftsführer Ostseeflughafen Stralsund-Barth

    Egal ob München, Freiburg, Leipzig, Mainz oder Hamburg – Wir sind ganz in Ihrer Nähe!

    Unser PV-Projektierungsgeschäft für Deutschland wird hauptsächlich aus unseren Standorten München, Freiburg, Leipzig, Mainz und Hamburg gesteuert. Aber auch in Berlin und Braunschweig sind wir mit regionalen Projektentwicklungsbüros vertreten. Darüber hinaus haben wir deutschlandweit ein Netzwerk aus lokalen Projektakquisiteuren im Einsatz. So können Sie sicher sein, immer einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite zu haben, der die lokalen Gegebenheiten versteht und Sie optimal berät. Wenn Sie also eine Projektidee oder bereits eine Fläche gesichert haben, kontaktieren Sie uns gerne. Wir sind persönlich vor Ort für Sie da.

    • Was passiert mit der PV-Anlage nach der Betriebszeit?

      Als Pächter der Flächen bzw. als Anlagenbetreiber verpflichten wir uns vertraglich, nach Beendigung des Betriebes die Anlage rückzubauen.

    • Wie lange ist die Nutzungsdauer des Solarparks?

      Eine PV-Freiflächenanlage kann derzeit mindestens 25 Jahre genutzt werden. Die Länge der Nutzungsdauer wird vertraglich zwischen dem Flächeneigentümer und uns vereinbart.

    • Wer trägt das Risiko, wenn die PV-Anlage kaputt geht?

      Wir haften als Betreiber für jegliche Risiken. Es kommen keine Kosten auf Sie als Eigentümer zu. Der Betreiber haftet für jegliche Risiken.

    • Wie läuft die Genehmigung einer PV-Anlage ab?

      Die zuständige Ortsgemeinde beschließt die PV-Freiflächenanlage durch einen Satzungsbeschluss im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens. undSie wird dann je nach Landesrecht von der nächsthöheren Planungsebene genehmigt. Während des Verfahrens können Bürger, Vereine und relevante Fachbehörden, sogenannte. Träger öffentlicher Belange, ihre Einwände, Bedenken und Änderungswünsche in die Planung einbringen.   
      Seit Ende 2022 können sogenannte „privilegierte Flächen“, die sich in einem beiderseitigen 200 m breiten Korridor von Schienenwegen und Autobahnen befinden, auch ohne Bauleitplanverfahren eine Genehmigung für einen Solarpark erhalten.

    • Wie lange dauert es von der Planung bis zur Fertigstellung eines Solarparks?

      Im Schnitt etwas drei bis fünf Jahre, je nach Größe und Komplexität des Projekts. Dabei nimmt die Projektentwicklungsphase die längste Zeit in Anspruch. Ist das Genehmigungsverfahren abgeschlossen, dauert der Bau der PV-Anlage in der Regel nur wenige Monate.

    • Wie gelangt der erzeugte Strom von der PV-Anlage ins öffentliche Netz?

      Wir übernehmen die Planung und Umsetzung der Kabeltrasse einschließlich Übergabestation bis zum finalen Netzeinspeisepunkt.  Zusammen mit dem zuständigen Netzbetreiber kümmern wir uns darum, den günstigsten Einspeisepunkt ins öffentliche Netz zu finden.

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