- Welchen Vorteil bietet der Bürgerstromtarif der BayWa r.e. für Anwohnerinnen und Anwohner?
Der Bürgerstromtarif bietet Anwohnerinnen und Anwohnern unserer Windparks 10 % Preisvorteil gegenüber dem örtlichen Grundversorgertarif - sowohl bezogen auf den Grundpreis als auch für bis zu 5.000 kWh pro Jahr auf den Arbeitspreis.
- Gilt der Bürgerstromtarif für alle Windparks der BayWa r.e?
Der Bürgerstromtarif wird bei lokalem Interesse für alle Windparks der BayWa r.e. in Deutschland angeboten, die ab dem 31.10.2023 in Betrieb gehen. Eine Erweiterung auf Bestandsprojekte, die sich bereits in Betrieb befinden, ist derzeit nicht geplant.
- Wird der Bürgerstromtarif auch bereits in der Entwicklungsphase der Windenergieprojekte angeboten?
Nein. Voraussetzung ist die Inbetriebnahme und Netzeinspeisung des Windparks, in dessen Umkreis wir den Bürgerstromtarif anbieten.
- In welchem Umkreis um ihre Projekte bietet BayWa r.e. den Bürgerstromtarif an?
BayWa r.e. bietet den Bürgerstromtarif für Anwohnerinnen und Anwohner mit Wohnsitz in einem Umkreis von 2.500 m um ihre Windparks an. Dies entspricht dem Umkreis, den der Gesetzgeber für die - für uns übrigens selbstverständliche - optionale Beteiligung der Kommunen an den Erträgen des Windparks festgelegt hat („betroffene Gemeinden“ i. S. d. § 6 EEG). Entgegen der kommunalen Beteiligung ist diese Grenze bei Bürgerstrom nicht durch das Gesetz festgeschrieben, der Umkreis kann bei Bedarf also auch etwas erweitert werden. Die endgültige Festlegung der berechtigten Haushalte erfolgt projektbezogen, pragmatisch und unter Berücksichtigung lokaler Interessen.
- Gibt es Unter- bzw. Obergrenzen beim Stromverbrauch im Bürgerstromtarif der BayWa r.e.?
Ein Mindestbezug ist nicht erforderlich. Da sich unser Bürgerstromangebot an private Anwohnerinnen und Anwohner unserer Windparks richtet, ist der vergünstigte Bezug auf maximal 5.000 kWh im Jahr limitiert. Darüberhinausgehende Mengen berechnen wir zum örtlichen Grundversorgertarif.
- Handelt es sich bei dem Angebot der BayWa r.e. um Strom aus Erneuerbaren Energien?
Ja. Mit dem von der BayWa r.e. angebotenen Stromtarif bieten wir den Anwohnerinnen und Anwohnern von unseren Windparks saubere Energie, die vorrangig aus den Wind- und Solarprojekten der BayWa r.e. in Deutschland stammt. Ergänzt wird diese bei Bedarf durch sonstigen Strom aus Erneuerbaren Energien, z.B. aus Wasserkraft.
- Muss ich meinen bisherigen Stromtarif kündigen, wenn ich den Bürgerstromtarif haben möchte?
Nein. Den Wechsel organisieren wir gerne für Sie. Auf unserer Beteiligungs-Webseite werden wir für die Projekte, in denen der Bürgerstromtarif angeboten wird, rechtzeitig eine einfache Online-Wechselmöglichkeit zur Verfügung stellen. Sie müssen uns nur Jahresverbrauch, Zählernummer, Lieferadresse und Ihre persönlichen Daten übermitteln. Den Rest übernehmen wir für Sie.
- Muss ich bei einem Wechsel zum Bürgerstromtarif mit einer Versorgungsunterbrechung rechnen?
Nein. Die Versorgungssicherheit ist auch bei einem Wechsel von Ihrem bisherigen Anbieter zum Bürgerstromtarif selbstverständlich sichergestellt.
- Wie lang ist die Vertragslaufzeit?
Eine vorzeitige Beendigung des vergünstigten Strombezugs während der Betriebsdauer des Windparks unsererseits ist nicht vorgesehen. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Danach kann der Bürgerstrom mit einer Frist von einem Monat jederzeit gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit jeweils um einen Monat.
- Produziert der Windpark nicht viel billiger Strom? Warum beträgt der Kostenvorteil nur 10 %?
Der Strompreis setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen. Die Kosten für die Erzeugung des Stroms machen hierbei lediglich ca. 25 % des Preises aus, der Rest sind Abgaben, Umlagen und Steuern, die auf Ihrer Abrechnung ausgewiesen werden. Wir setzen uns auf politischer Ebene dafür ein, dass diese Bestandteile im Umkreis um Windparks zukünftig reduziert werden, evtl. entstehende Preisvorteile werden wir dann an unsere Stromkunden weitergeben.
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BayWa r.e. Energy Trading