Sprache auswählen
Deutschland
English
Andere Website auswählen
Aktuelle Website:
Deutschland
Website / Land
Sprachen
Social Media
Website / Land
Sprachen
Social Media

Windpark Beckum

Ein Projekt von BayWa r.e.

Der Windpark Beckum wurde von BayWa r.e. an EEF Erneuerbare Energien Fabrik GmbH verkauft. EEF übernimmt nach der Transaktion alle noch ausstehenden Entwicklungsaufgaben und wird die vollständige Verantwortung für die Projektrealisierung tragen. Um eine reibungslose und effiziente Übergabe sicherzustellen, wird die bereits erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen BayWa r.e. und EEF im Zuge der Transaktion durch eine gemeinsame Übergabephase ergänzt und weitergeführt. Mehr erfahren 

Der Windpark wird auf dem Gebiet der Stadt Beckum im Landkreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen entstehen. Er liegt zwischen der Ortschaft Neubeckum im Westen, der Stadt Ennigerloh im Nordwesten und der Stadt Oelde im Osten.

Im Oktober 2023 hat die BayWa r.e. Wind GmbH die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für den Bau des Windparks Beckum erhalten. Von insgesamt vier Windenergieanlagen (WEA) werden drei vom Typ Nordex N149 sein, jeweils mit einer Leistung von 5,7 MW, eine Nabenhöhe von 125,4 m und eine Gesamthöhe von 199,9 m. Eine WEA ist vom Typ Nordex N133 mit einer Nabenhöhe von 110 m, einer Gesamthöhe von 176,6 m und 4,8 MW Generatorleistung.

Die Anlagen werden ca. 46.000 MWh grünen Strom im Jahr erzeugen – das entspricht dem jährlichen Strombedarf von über 15.000 Zwei-Personen-Haushalten. Das wiederum macht einen Anteil von ca. 6 % aller Haushalte im Landkreis Warendorf aus.

  • Standort

    Der geplante Windpark befindet sich im Gebiet der Stadt Beckum, östlich des Stadtteils Vellern, im Landkreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen.     
    Durch den Windpark verläuft die Bundesautobahn (BAB) 2. Über eine nahe gelegene Ausfahrt der Autobahn soll auch die verkehrsmäßige Anbindung über bereits bestehende Wege in den Windpark erfolgen.

  • Planung und Genehmigung

    Die Bau- und Betriebsgenehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die vier Windenergieanlagen des Windparks Beckum ist im Oktober 2023 vom Kreis Warendorf erteilt worden. Dem Genehmigungsprozess ging eine ausgiebige und detaillierte Planungsphase voraus. Bei der Planung wurden insbesondere Abstandskriterien zu Siedlungen und Straßen eingehalten. Zudem wurde die Windpark-Optimierung unter Beachtung der Abstände der geplanten Windenergieanlagen untereinander sowie zu bestehenden Anlagen durchgeführt.  

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG wurden alle betroffenen Fachbehörden sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dieses Verfahren schloss zudem eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit ein.  

    Mit dem EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wurden in Deutschland Ausschreibungen für Windenergieprojekte eingeführt, in denen die Vergütungshöhe pro Kilowattstunde des eingespeisten Windstromes festgelegt wird. Im Anschluss an die Erteilung der Genehmigung haben wir für den Windpark Beckum an einer solchen Ausschreibung teilgenommen und den Zuschlag für die anvisierte Vergütung erhalten. 

  • Zeitplan

    Der Zeitplan ist von vielen Faktoren abhängig. Unser Ziel ist es, die Windenergieanlagen so schnell wie möglich ans Netz zu bringen. Zum jetzigen Stand gehen wir davon aus, dass noch Ende 2024 mit den vorbereitenden Maßnahmen zum Errichten der vier Windkraftanlagen begonnen werden kann. Die Inbetriebnahme wird voraussichtlich Anfang 2026 erfolgen. 

Häufig gestellte Fragen zum Windpark Beckum

  • Wofür wird die derzeitige Fläche genutzt? Ist die derzeitige Nutzung mit den Windanlagen kombinierbar?

    Derzeit werden die Flächen, auf dem die vier Windenergieanlagen errichtet werden sollen, landwirtschaftlich genutzt. Diese Nutzung wird auch nach dem Bau des Windparks weiterhin möglich sein. 

  • Sind die Windverhältnisse dort gut?

    Das Windparkareal ist durch stete Windverhältnisse in der geplanten Nabenhöhe von 125 m gekennzeichnet. Ein Wind- und Ertragsgutachten hat diese Erwartung bestätigt.

  • Warum ist der Bau eines Windparks dort sinnvoll?

    Im Regionalplan Münsterland (2015) wurden Windenergiebereiche ausgewiesen. Die Stadt Beckum hat zudem mit ihrer 16. Änderung des Flächennutzungsplans (2016) die Ausweisung von zusätzlichen Vorranggebieten für die Windenergienutzung beschlossen. In der ursprünglichen Planung der Stadt Beckum waren die vier jetzt geplanten Windenergieanlagenstandorte enthalten. Aufgrund geänderter Planungsabsichten der Stadt Beckum, wurde jedoch auf die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung verzichtet. Nun gilt im Stadtgebiet Beckum der § 35 Abs. 1 Nr. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB). Gemäß diesem ist die Errichtung von Windenergieanlagen im Außenbereich grundsätzlich privilegiert. Dies spricht dafür, dass die Stadt Beckum der aktuellen Windparkplanung positiv gegenübersteht. Bislang wurde kein neuer Plan für Nutzung durch Windenergie aufgestellt. 

    Darüber hinaus bietet sich der geplante Standort durch die Nähe zur Autobahn an. Denn laut Windenergieerlass des Landes Nordrhein-Westfalen soll die Errichtung von Windparks verstärkt entlang derartiger Infrastrukturtrassen in Betracht gezogen werden. Durch die hier vorhandenen Vorbelastungen kann eine Beeinträchtigung durch die geplanten Anlagen deutlich reduziert werden. Aufgrund der Lage der geplanten Anlagen nahe eines Bestandsparks, kann die Windenergienutzung hier zentral gebündelt werden. Um die genaue Wirkung der geplanten Anlagen festzustellen, werden diese Zusammenhänge im Rahmen des Genehmigungsantrags genau betrachtet und bewertet. 

  • Was wird getan, um bauliche Maßnahmen zu minimieren?

    Die Zufahrt erfolgt über bestehende Wirtschaftswege, die lediglich etwas ausgebaut werden müssen. Die Kranstellflächen wurden optimiert und die baulichen Maßnahmen auf das notwendige Ausmaß angepasst. Die Kabeltrasse führt zumeist in Banketten von bestehenden Wegen, sodass hier weitere Eingriffe in den Boden deutlich verringert werden können.

    Weitere Ausgleichmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung

    Die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden derzeit von einem Umweltgutachter geprüft und im Genehmigungsverfahren festgelegt. Diese könnten etwa Maßnahmen zum Ausgleich der Rodung einzelner Bäume durch anschließende Wiederanpflanzung an anderer Stelle umfassen.

    Unsere Ausgleichmaßnahmen direkt im Windpark Beckum

    Eine Umweltbaubegleitung kontrolliert den Bau und stellt sicher, dass die naturschutzrechtlichen Auflagen eingehalten und die baulichen Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt werden. Ein Großteil der Bauflächen wird lediglich temporär für die Bauphase errichtet und nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder zurückgebaut. Auch die großen Kurvenradien, die für die Transporte der langen Rotorblätter erforderlich sind, werden nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder entfernt. Für die Betriebsphase reicht eine einfache Zuwegung, sodass Servicefahrzeuge die Windenergieanlagen erreichen können.

Nach oben
Kontakt aufnehmen