Die BayWa r.e. hat im Jahr 2021 umfangreiche Begutachtungen durchführen lassen und diese im Jahr 2022 vervollständigt. Der bereits Ende 2021 erstmalig eingereichte Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde im September 2023 aufgrund eines Zuständigkeitswechsels erneut eingereicht. Das Prüfverfahren liegt nun bei der SGD Süd.
Im Windpark sollen zwei Windenergieanlagen des Typs Enercon E-160 EP 5 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m und einer Nennleistung von je 5,56 MW errichtet werden. Die Gesamthöhe der einzelnen Windenergieanlagen beträgt 246,6 m. Die Anlagen werden ca. 27.000.000 kWh grünen Strom pro Jahr erzeugen – das entspricht dem jährlichen Strombedarf von etwa 10.800 Haushalten und einer CO2-Vermeidung von über
11.000 Tonnen.
Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt
Es ist uns sehr wichtig, über die gesamte Laufzeit von der Planung bis hin zur Realisation des Windparks so transparent wie möglich zu sein und so die Bürgerinnen und Bürger vollständig über die Planung des Windparks zu informieren. Daher haben wir für Sie Informationen zu den folgenden Themen zusammengestellt:
- Die Erschließung des Windparks
- Natur- /Artenschutz und Windenergie
- Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Natur- /Artenschutz im Windpark
- Schallemissionen
- Schattenwurf
- Standort
Der geplante Windpark Buchwald liegt südlich der Stadt Zweibrücken an der Grenze zum Saarland. Es wäre der erste Windpark auf dem Stadtgebiet von Zweibrücken.
Der Standort des geplanten Windparks wurde im Rahmen einer Flächennutzungsplananalyse im Auftrag der Stadt Zweibrücken als potenzielle Fläche für Windenergie ermittelt. Die beiden nächstgelegenen Ortschaften sind Hengstbach in Rheinland-Pfalz in 1,2 Kilometer Entfernung und Böckweiler im Saarland mit 2 Kilometern Entfernung von den Windenergieanlagen. Die geplanten Anlagen befinden sich auf land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen.
Über die nahe gelegene Landstraße L465 und L101 soll die verkehrsmäßige Anbindung über bereits bestehende Wege in den Windpark erfolgen, um so den Flächenverbrauch auf ein Minimum zu reduzieren.
Übersichtsplan
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Planung und Genehmigung
Die Unterlagen für den Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurden 2021 erarbeitet. Ende Dezember 2021 wurde der Antrag auf Genehmigung erstmalig eingereicht. Diesem Prozess ging eine ausgiebige und detaillierte Planungsphase voraus. Bei der Planung wurden u. a. Abstandskriterien zu Siedlungen und Straßen berücksichtigt. Aufgrund eines Zuständigkeitswechsels wurde der Genehmigungsantrag im September 2023 erneut eingereicht.
Am 9. April 2024 hat uns die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd, die seit dem 1. Juni 2023 für die Genehmigung von Windenergieprojekten im südlichen Teil von Rheinland-Pfalz zuständig ist, offiziell die Vollständigkeit der BImSchG-Unterlagen bescheinigt. Damit beginnt nun das Prüfverfahren zur Genehmigung unseres Windparks.
Die Flächen des geplanten Windparks wurden im Rahmen einer Flächennutzungsplananalyse im Auftrag der Stadt Zweibrücken als potentielle Fläche für Windenergie ermittelt. Hiernach wäre noch eine weitere Anlage im südlichen Bereich des Dörrenbach-Waldes möglich gewesen, auf die bei unserer Planung verzichtet wurde.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG werden alle betroffenen Fachbehörden sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Als elementarer Bestandteil der Planung wurden sämtliche umwelt- und artenschutzrechtlichen Belange durch unabhängige externe Gutachter untersucht sowie Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff und für den Artenschutz identifiziert. Weiterhin sind umfassende externe Schall- und Schattenwurfprognosen erstellt worden, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte für Schall- und Schattenemissionen an allen relevanten Immissionsorten in der Umgebung sicherzustellen.
Das Projekt wird von unserem Regionalbüro in Mainz betreut. Projektleiterin ist Frau Alina Hegenbarth.
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Zeitplan
Nach erneuter Einreichung der BImSchG-Antragsunterlagen im September 2023 rechnen wir mit dem Erhalt der entsprechenden Genehmigung im Herbst 2024. In diesem Fall könnten wir in der zweiten Jahreshälfte 2025 mit den Bauarbeiten starten und die Anlagen entsprechend ca. 1 Jahr später in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Betrieb nehmen.
Sichtbarkeit
Die Errichtung von Windparks stellt einen Eingriff in das Landschaftsbild sowie in gewohnte Sichtbeziehungen dar. Inwiefern dieser Eingriff positiv, neutral oder negativ bewertet wird, ist dabei sehr subjektiv – was für den einen keine Rolle spielt oder gar ein Zeichen für Fortschritt und Energiewende darstellt, wird vom anderen möglicherweise als störend empfunden.
Durch die großen Entfernungen zwischen Windenergieanlagen und Ortschaften sowie durch die komplexe Topografie im direkten Umfeld wird eine optisch bedrängende Wirkung bestmöglich vermieden. An vielen Stellen sind die Windanlagen durch natürliche, bauliche oder topographische Hindernisse nicht oder nur teilweise zu sehen. Ein erster Eindruck von der optischen Wirkung an ausgewählten Standorten lässt sich durch unsere Visualisierungen erzielen:
Windpark im Gebiet der Stadt Zweibrücken
Jede bauliche Errichtung stellt eine Veränderung der Natur und Landschaft dar. Es ist uns daher besonders wichtig, mit großer Sorgfalt vorzugehen und entsprechend sensibel mit der Tier- und Pflanzenwelt umzugehen.
- Ausgleichsmaßnahmen
Neben dem klimaschutzrelevanten Nutzen führt die Realisierung von Windparkprojekten zugleich zur ökologischen Aufwertung der Umgebung des geplanten Windparks.
Laut BNatSchG ist der Verursacher bei Eingriffen in die Natur und Landschaft dazu verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden von einem Umweltgutachter geprüft und im Genehmigungsverfahren festgelegt. Diese könnten etwa Maßnahmen zur Extensivierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen beinhalten. Die finalen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
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Regionale Wertschöpfung
Wir sprechen nicht nur über regionale Wertschöpfung, sondern setzen diese ganz konkret vor Ort um. Es ist uns in jedem Projekt ein besonderes Anliegen, dass die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie die lokale Wirtschaft teilhaben können und von dem Projekt profitieren. Sei es in Form einer finanziellen Beteiligung am Windpark, regionalen Stromtarifen oder sonstigen Mehrwerten für die Region. Wir möchten, dass ländliche Strukturen erhalten bleiben, gestärkt und nicht dadurch gefährdet werden, dass nur einige wenige vom Windpark profitieren. Über die weitere Entwicklung – die abhängig von der Entwicklung des Projektes ist – werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Darüber hinaus versuchen wir alle Bauarbeiten und Dienstleistungen durch Unternehmen aus der Region durchführen zu lassen.
Umfrage zur Interessensbekundung
Wir möchten Sie gerne dazu einladen, an unserer Umfrage „lokale Mehrwerte“ teilzunehmen. Hierbei können Sie sich aktiv einbringen und Ihre Gedanken mit uns teilen. Welche Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht am sinnvollsten? Oder vielleicht haben Sie weitere Ideen und Anregungen für uns?
- Wofür wird die Fläche aktuell genutzt? Ist die derzeitige Nutzung mit den Windenergieanlagen kombinierbar?
Derzeit werden die Flächen, auf denen die beiden Windenergieanlagen errichtet werden sollen, landwirtschaftlich bzw. privatforstlich genutzt. Diese Nutzung wird auch nach dem Bau des Windparks weiterhin möglich sein, lediglich ein kleiner Teil der Agrar- und Waldflächen wird für das Fundament und die dauerhafte Kranstellfläche versiegelt.
- Sind die Windverhältnisse dort gut?
Durch die neue Windenergie-Technologie und die großen Rotorblätter können mittlerweile auch Windenergieanlagen an Standorten mit mittleren Windverhältnissen wirtschaftlich betrieben werden und so zur Energiewende beitragen. Die Berechnungen anhand der durchgeführten LiDAR-Windmessung ergeben gute Windverhältnisse am Standort.
- Warum ist der Bau eines Windparks dort sinnvoll?
Das Planungsgebiet bietet wichtige Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen, wie die bereits vorhandene Infrastruktur, die vereinbare Flächennutzung mit den landwirtschaftlichen Flächen und die Abstände zu Wohnbebauungen. Generell werden alle gängigen Abstandsvorgaben und Kriterien für Windenergienutzung eingehalten, weswegen eine Ausweisung der Fläche als Konzentrationszone für Windenergie auch in der Potentialflächenanalyse im Auftrag der Stadt Zweibrücken vorkommt. Vogel- und Artenschutzkartierungen haben nach ausgiebigen Erfassungen nun ebenfalls gezeigt, dass eine mit dem Naturschutz verträgliche Windenergienutzung im Buchwald möglich ist. Somit könnte mit Zweibrückens erstem Windpark grüner Strom direkt vor Ort produziert und die Energiewende weiter vorangetrieben werden.
- Was wird getan, um den Eingriff möglichst gering zu halten?
Die Kranstellflächen wurden optimiert und die baulichen Maßnahmen auf das notwendige Ausmaß angepasst.
Eine Umweltbaubegleitung kontrolliert den Bau und stellt sicher, dass die naturschutzrechtlichen Auflagen eingehalten und die baulichen Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt werden. Ein Großteil der Bauflächen wird lediglich temporär für die Bauphase errichtet und nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder zurückgebaut. Auch die großen Kurvenradien, die für die Transporte der langen Rotorblätter erforderlich sind, werden nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder entfernt. Für die Betriebsphase reicht eine einfache Zuwegung, sodass Servicefahrzeuge die Windenergieanlagen erreichen können.
- Müssen Gemeinden und Städte Flächen für die Errichtung von Windparks ausweisen?
Gemäß § 35 I Nr. 5 BauGB sind im Außenbereich Vorhaben privilegiert, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dienen. Mit dieser Privilegierung soll die besondere Bedeutung der Windenergienutzung in Deutschland für eine erfolgreiche Energiewende hervorgehoben werden. Damit der Ausbau der Windenergie gesteuert werden kann, hat der Gesetzgeber den sogenannten Plangebern (Raumordnungsbehörden und Kommunen) die Möglichkeit gegeben, über Raumordnungs- und Flächennutzungspläne Konzentrationszonen für Windenergie auszuweisen und die Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle auszuschließen.
Die Plangeber haben dabei aber die besondere Privilegierung der Windenergie im Außenbereich zu beachten. Sie können die Windenergie also nur dann in bestimmten Bereichen ausschließen, wenn sie an anderer Stelle mit einer ausreichenden Positivausweisung zugunsten der Windkraft vorher „substantiell Raum“ für die Windenergienutzung geschaffen haben. Gemeinden müssen also die Windenergienutzung nicht zwangsläufig steuern. Tun sie dies aber nicht, sind Windenergieanlagen aufgrund ihrer Privilegierung vom Grundsatz her im gesamten Gemeindegebiet planungsrechtlich zulässig.
- Gibt es innerhalb der Stadtgebiete weitere Flächen, die für die Errichtung eines Windparks infrage kommen? Wieso ist die Fläche in der Gemarkung Hengstbach besonders gut geeignet?
Der gewählte Standort weist an allen Stellen ausreichend Abstand zu Wohngebieten auf.
Gutachten haben gezeigt, dass auch aus Sicht des Naturschutzes und einer möglichen Beeinträchtigung von z.B. Vögeln oder anderen vorkommenden Arten zulässig ist. Zudem haben Messungen ergeben, dass der Standort über gute Windverhältnisse verfügt. Alternative Standorte werden durch uns umfassend geprüft. Ein Standort, auf den wir aufmerksam gemacht wurden, weil man an die Windräder auf saarländischer Seite gut anschließen könnte, ist der Bereich Einöder Höhe/Weiße Triesch. Ein größeres Problem ist bspw., dass Ausgleichsmaßnahmen für den Natur- und Artenschutz für die Bestandsanlagen dort auf der verbleibenden Fläche auf Rheinland-Pfälzischem Gebiet angelegt wurden.
- Woher weiß man, ob ausreichend Wind für einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks weht?
Bevor ein Windpark geplant und später errichtet werden kann, muss geprüft werden ob die Standortbedingungen einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen. Finanzierende Banken, aber natürlich auch der Projektierer selbst, haben ein großes Interesse daran, möglichst genaue Prognosen der Windverhältnisse, der sogenannten „Windhöffigkeit“ treffen zu können. Entsprechend werden hierzu sehr umfangreiche Messungen und Berechnungen durchgeführt und Gutachten von mindestens zwei unabhängigen Windgutachtern beauftragt. Das ist immer erforderlich, um eine Finanzierung für ein so großes Projekt wie einen Windpark zu bekommen. Für das Projekt wurde der Wind ein Jahr lang mittels LiDAR gemessen. Ein LiDAR ist ein Laser, der – vereinfacht ausgedrückt – vom Boden aus die Geschwindigkeit von Staubpartikeln in einer bestimmten Höhe messen kann. Damit lässt sich die Windgeschwindigkeit in Höhe der Rotoren und damit auch die Menge der produzierten Energie sehr präzise vorhersagen. Auch Daten bestehender Windparks in der Nähe und örtliche Wetterstationen haben wir ausgewertet. Aus den dabei gewonnenen Daten wurden unabhängige Gutachten erstellt. Diese Gutachten bescheinigen dem Standort gute Windverhältnisse - ein effizienter und wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen ist damit sichergestellt.
- Was haben die Bürgerinnen und Bürger der Standortgemeinden von der Errichtung des Windparks?
Als Unternehmen mit genossenschaftlichen Wurzeln ist der Gedanke von Teilhabe und Partizipation bei uns tief verankert. Uns ist bewusst, dass die Errichtung eines Windparks Veränderungen mit sich bringt, die nicht von jedem befürwortet werden. Daher ist es uns umso wichtiger, dass die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Windparks auch von unseren Projekten profitieren können.
Wir können daher bei bestehendem Interesse mit der Erfahrung aus anderen Projekten aus einem großen Portfolio an Möglichkeiten schöpfen, wie beispielsweise einer finanziellen Bürgerbeteiligung, vergünstigten Bürgerstrom, Unterstützung regionaler Naturschutzprojekte oder Förderung der allgemein Wertschöpfung vor Ort.
- Wann wird der Windpark rückgebaut und wer bürgt für den Rückbau?
Der Rückbau findet in der Regel nach Ablauf der Vertragslaufzeit statt, diese beträgt bis zu 30 Jahre.
Um einen Rückbau auch bei Insolvenz des Windparkbetreibers sicherzustellen, wird eine für diesen Zweck ausgestellte Rückbaubürgschaft bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt. Die Behörde prüft, ob die Summe für den gesamten Rückbau ausreicht.
Verantwortlich für den Rückbau ist der jeweilige Betreiber; sollte dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, kann die Behörde von der Rückbaubürgschaft Gebrauch machen und den Rückbau veranlassen.
- Welche Auswirkungen hat Infraschall?
Der Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE) fasst in seinem „Hintergrundpapier: Windenergie und Infraschall“ (2018) den aktuellen wissenschaftlichen Stand zum Thema Infraschall zusammen:
Windenergieanlagen erzeugen sowohl Hörschall als auch tieffrequente Geräusche. Diese, als Infraschall bezeichneten Schallwellen mit einer Frequenz unter 20 Hertz (Hz), werden vom menschlichen Körper nicht als Geräusch erfasst. Tieffrequente Geräusche können als Vibrationen oder als Druckgefühl auf den Ohren wahrgenommen werden. Generell gilt jedoch, je tiefer die Frequenz, desto größer muss der Schalldruckpegel („Lautstärke“) sein, damit die Frequenz wahrgenommen werden kann. Windkraftanlagen erzeugen im Regelbetrieb niedrige Schalldruckpegel und die Infraschallerzeugung liegt unter der Wahrnehmungsschwelle des Menschen.
Infraschall geht von anthropogenen Quellen aus (z.B. Klima- und Lüftungsanlagen, Kompressoren, Verkehr) hat aber auch zahlreiche natürlichen Ursachen (z.B. Gewitter oder Meeresbrandung). Windkraftanlagen sind also nur eine von vielen Infraschallquellen.
Ab einem Abstand von 700 m zur Anlage, ist der von der Windkraftanlage ausgehende Infraschall schwächer als der des Windes und nicht mehr vom Hintergrundschall zu unterscheiden.
Zahlreiche Studien legen nahe, dass es keine Verbindung zwischen den von Windkraftanlagen erzeugten Infraschallwellen und der menschlichen Gesundheit gibt. Bisher konnten keine negativen Effekte nachgewiesen werden. Trotzdem werden physische Beschwerden von betroffenen Personen ernst genommen und untersucht.
Eine kanadische Studie kommt dabei zu dem Ergebnis, dass das individuelle Belästigungsgefühl durch die Windkraftanlagen unabhängig vom Betrieb der Anlagen auftritt. Allein die Befürchtung von negativen gesundheitlichen Folgen durch die Windkraftanlagen kann Unbehagen und physische Symptome auslösen (Nocebo-Effekt). Im Gegensatz dazu zeigte sich eine Besserung der Symptome bei einer positiven Erwartungshaltung. Das Gefühl der Belästigung wird also vielmehr durch die persönliche Einstellung als durch die tatsächliche Geräuschbelastung bestimmt, die deutlich unter der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen liegt.
Quellen:
BWE Hintergrundpapier: Windenergie und Infraschall (2018); Bundesverband WindEnergie
Auswirkung vor Ort
- Schallemissionen
Grundlage für die Zulässigkeit von Schallpegeln ist für Windenergieanlagen die sogenannte „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, kurz TA-Lärm. Die TA-Lärm definiert je nach Gebiet einen bestimmten Lautstärkepegel (Immissionsrichtwert), der am Tag und in der Nacht nicht überschritten werden darf.
Die Einhaltung der jeweiligen Immissionsrichtwerte wurde durch unabhängige Schallgutachten bestätigt.
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Schattenwurf
Für Windenergieanlagen gelten für Schattenwurf strenge Grenzwerte. An einem Immissionsort (Wohnhaus) dürfen
- täglich nicht mehr als 30 Minuten und
- jährlich nicht mehr als 30 Stunden
Schattenwurf entstehen.
Wird einer dieser Grenzwerte erreicht, schaltet die WEA automatisch ab.
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Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Unter einer Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung wird verstanden, dass die Nachtkennzeichnung / Befeuerung der Windenergieanlagen lediglich angeschaltet wird, wenn sich ein Flugzeug dem Windpark nähert. Erst bei Annäherung eines Flugzeuges schaltet das System die Nachtkennzeichnung / Befeuerung ein, sonst bleibt die Nachtkennzeichnung / Befeuerung aus.
Für den Windpark Buchwald planen wir ein entsprechendes System umzusetzen, vorausgesetzt die örtlichen Genehmigungs- sowie Luftfahrtbehörden lassen ein solches System im Windpark zu.
Unser Projektteam Windpark Buchwald
- Projektentwicklung
Alina Hegenbarth
Ein großes Anliegen stellte für mich schon immer das Voranbringen der Energiewende und das Entgegentreten der Klimaerwärmung dar. Bei der BayWa r.e. Wind GmbH verfolge ich täglich diese wichtige Aufgabe in einem spannenden und sinnvollen Tätigkeitsumfeld. Als Projektleiterin habe ich das Windpark Vorhaben Buchwald übernommen und begleite es nun durch das Genehmigungsverfahren. Hierbei koordiniere ich die weiteren Schritte und arbeite gemeinsam in unserem motivierten Team daran, dass jede Auflage nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erfüllt wird und jegliche Belange der Schutzbereiche berücksichtigt werden.
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Realisierung
Nicolas Pfähler
Während meines Studiums bin ich als Werkstudent zur BayWa r.e. Wind GmbH gekommen und arbeite seit meinem Abschluss in Baumanagement als Projektleiter in der Realisierung. Ich kümmere mich um die Planung und Errichtung der Zuwegungen und Kranstellflächen bis zu den Fundamenten und dem Kabelbau. Bei den Arbeiten ist mir die Umwelt und das Finden von Kompromissen mit allen Beteiligten besonders wichtig, weshalb ich immer gerne erreichbar bin.