BayWa r.e. plant die Errichtung des Windparks Dirmstein im Nordosten des Leiningerlands. Nach der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer und mehreren Abstimmungsterminen mit kommunalen Entscheidungsträgern wurden im bisherigen Planungsprozess bereits diverse umfangreiche Gutachten erstellt und das Planungsrecht geschaffen. Im April 2024 wurde bei der zuständigen Behörde SGD Süd der Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz gestellt, dessen formelle Vollständigkeit im Juli 2024 bestätigt wurde. In Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden wird nun geprüft, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung vorliegen.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Die Fläche bietet Platz für bis zu 17 Windenergieanlagen.
Die Gesamthöhe der Windenergieanlagen beträgt etwa 266,5 m, gemessen vom Boden bis zur Spitze des Rotorblatts. Der Rotor hat einen Durchmesser von etwa 175 m.
Die Generatorleistung jeder Windenergieanlage beträgt etwa 6,8 MW.
Jede Windenergieanlage kann jährlich etwa 13.500 MWh grünen Strom erzeugen. Zusammen können die 17 geplanten Anlagen den jährlichen Strombedarf von mehr als 75.000 Zwei-Personen-Haushalten decken.
Der Windpark Dirmstein im Überblick
- Standort
Der geplante Windpark Dirmstein soll im Nordosten der Verbandsgemeinde Leiningerland auf Ackerflächen zwischen den Ortsgemeinden Dirmstein, Obrigheim und Heppenheim errichtet werden. Die Fläche liegt gemäß dem Entwurf der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar in einem geplanten Vorranggebiet für die regionalbedeutsame Windenergienutzung.
Die Entfernung der nächstgelegenen Windenergieanlagen zu den umliegenden Wohngebieten beträgt etwa 900 m zur im Süden gelegenen Ortsgemeinde Dirmstein, etwa 1.000 m zur südöstlich des Projektgebiets gelegenen Ortsgemeinde Heuchelheim, etwa 1.350 m zur nördlich gelegenen Ortsgemeinde Heppenheim, etwa 1.400 m zur Ortsgemeinde Offstein, etwa 1.150 m zur Ortsgemeinde Obrigheim und etwa 1.000 m zur Ortsgemeinde Obersülzen. Östlich des Projektgebiets liegt in etwa 700 m Entfernung der bestehende Windpark Heuchelheim.
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Planung & Genehmigung
Bereits im Jahr 2021 wurden die ersten Gespräche mit Grundstückseigentümern sowie kommunalen Entscheidungsträgern geführt, die seither kontinuierlich fortgesetzt wurden. Durch die Erstellung verschiedener umfangreicher Gutachten in den letzten Jahren konnten alle erforderlichen Unterlagen zusammengestellt werden, sodass im April 2024 der Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der zuständigen Behörde SGD Süd eingereicht werden konnte.
Im Juli 2024 wurde die formelle Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen bestätigt. Seitdem befindet sich das Vorhaben im Genehmigungsverfahren, in dessen Rahmen unter anderem folgende Aspekte intensiv geprüft werden:
- Schallschutz
- Schutz vor Schattenwurf
- Baugrund und Trinkwasserschutz
- Natur- und Artenschutz
- Landschaftsbild
- Umweltverträglichkeitsprüfung
Zudem umfasst das Verfahren nach dem BImSchG eine Öffentlichkeitsbeteiligung, bei der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Stellungnahmen abzugeben.
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Schallemissionen
Die Grundlage für die zulässigen Schallpegel von Windenergieanlagen bildet die sogenannte „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Diese legt je nach Gebiet spezifische Immissionsrichtwerte fest, die sowohl tagsüber als auch nachts nicht überschritten werden dürfen.
Die Einhaltung der jeweiligen Immissionsrichtwerte wurde durch unabhängige Schallgutachten bestätigt. Um die Lärmbelastung weiter zu minimieren, werden die Windenergieanlagen nachts in einem schallreduzierten Modus betrieben. Nach der Inbetriebnahme erfolgt eine erneute Schallmessung, um die zuvor erstellten Prognosen durch reale Messergebnisse zu überprüfen. Auf diese Weise können negative Auswirkungen ausgeschlossen werden.
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Schattenwurf
Für Windenergieanlagen gelten strenge Grenzwerte für den Schattenwurf. An einem Immissionsort (z. B. einem Wohnhaus) darf der Schattenwurf
- täglich nicht länger als 30 Minuten und
- jährlich nicht länger als 30 Stunden auftreten.
Sobald einer dieser Grenzwerte erreicht wird, schaltet sich die Windenergieanlage automatisch ab.
Zeitplan
Mehrwerte vor Ort
- Naturschutz und Ausgleichsmaßnahmen
Über den klimaschutzrelevanten Nutzen hinaus trägt die Realisierung des Windparks Dirmstein auch zur ökologischen Aufwertung der Umgebung bei.
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Vorhabenträger bei Eingriffen in Natur und Landschaft verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor Ort wurden von einem Umweltgutachter geprüft und werden im Genehmigungsverfahren festgelegt. Sie beinhalten unter anderem Maßnahmen zur Extensivierung landwirtschaftlich genutzter Flächen, um diese ökologisch aufzuwerten. Die endgültigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde festgelegt.
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Regionale Wertschöpfung
In jedem unserer Projekte ist es uns ein besonderes Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie die lokale Wirtschaft einzubinden, sodass sie aktiv teilhaben und von den Projekten profitieren können. Dafür bieten wir verschiedene Beteiligungsoptionen an, über die wir Sie in Kürze detailliert informieren werden.
Wir möchten sicherstellen, dass ländliche Strukturen erhalten und gestärkt werden, ohne dass nur wenige vom Windpark profitieren. Über den weiteren Verlauf des Projekts, der von dessen Entwicklung abhängt, werden wir Sie hier regelmäßig informieren.
Darüber hinaus bemühen wir uns, alle Bauarbeiten und Dienstleistungen möglichst von regionalen Unternehmen durchführen zu lassen.
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Mehrwert für Gemeinden
Wir möchten die umliegenden Gemeinden am Erfolg unseres Windparks teilhaben lassen und bieten daher die freiwillige Abgabe nach § 6 EEG 2023 an. Der Gesetzgeber hat mit dieser Regelung die Möglichkeit geschaffen, Kommunen finanziell am Ertrag von Windenergieanlagen zu beteiligen. Gemeinden im Umkreis von 2.500 Metern um die errichteten Anlagen können mit bis zu 0,2 ct/kWh des tatsächlich eingespeisten Stroms vergütet werden.
BayWa r.e. hat sich stets für eine solche Regelung eingesetzt und bietet diese Form der Beteiligung auch im Windpark Dirmstein an.
Häufig gestellte Fragen zum Windpark Dirmstein
- Wie wird die Fläche aktuell genutzt? Ist die derzeitige Nutzung mit den Windenergieanlagen kombinierbar?
Der Windpark Dirmstein soll auf Flächen realisiert werden, die derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden. Alle Flächen, die nicht direkt von den Fundamenten und Bauflächen der Windenergieanlagen betroffen sind, können wie bisher ohne Einschränkungen weiter bewirtschaftet werden.
Durch die bestehende Wegestruktur ist der Standort gut für die Erschließung und Errichtung der Windenergieanlagen geeignet, sodass die Eingriffe in die Umgebung minimal gehalten werden können.
- Warum wurde gerade dieser Standort für die Errichtung der Windenergieanlagen gewählt?
Der Standort Dirmstein wurde auf Grundlage einer von BayWa r.e. durchgeführten Potenzialanalyse und Flächenprüfung ausgewählt. Die im Laufe der Zeit durchgeführten Gutachten und Untersuchungen bestätigen die Eignung der Fläche.
Zudem liegen die geplanten Windenergieanlagen gemäß dem Entwurf der Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar in einem geplanten Vorranggebiet für die regionalbedeutsame Windenergienutzung, was das Vorhaben zusätzlich untermauert.
- Weht am Standort genug Wind?
Ja. Von Juli 2023 bis Juli 2024 wurde im Projektgebiet eine einjährige Windmessung mittels LIDAR durchgeführt. Die gesammelten Daten und die erstellten Gutachten belegen, dass die vorherrschenden Windbedingungen eine wirtschaftliche Energieerzeugung ermöglichen.
- Wann wird der Windpark rückgebaut und wer bürgt für den Rückbau?
Der vollständige Rückbau erfolgt nach Ablauf der Vertragslaufzeit, die bis zu 30 Jahre beträgt. Der Betreiber ist für den Rückbau des Windparks verantwortlich und gesetzlich dazu verpflichtet.
Um den Rückbau auch im Falle einer Insolvenz des Betreibers sicherzustellen, wird eine Rückbaubürgschaft bei der Genehmigungsbehörde hinterlegt. Die Behörde prüft vor der Genehmigung, ob die hinterlegte Summe für den vollständigen Rückbau ausreicht.