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Windpark Aasumer Feld

Ein Projekt von BayWa r.e.

Im Gebiet der Gemeinde Gronau plant BayWa r.e. den Bau von zwei Windparks: Aasumer Feld und Gronau. Die Windparkflächen liegen westlich der B3, mittig gelegen zwischen Elze, Gronau, Eime, Esbeck und Sehlde und sind durch den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Leinebergland als Windeignungsgebiete ausgewiesen.  

Im September 2024 haben wir die Genehmigungsanträge für beide Windparkprojekte beim Landkreis Hildesheim eingereicht.  

Auf Grundlage des § 6 WindBG hoffen wir auf eine schnelle und unkomplizierte Genehmigung zur Errichtung der Windenergieanlagen binnen eines Jahres, um so einen weiteren wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten zu können. 

Selbstverständlich werden im Verfahren und bei der Umsetzung alle gesetzlichen Vorgaben zum Natur- und Artenschutz sowie die Richtlinien zum Schutz vor Lärm- und Schattenimmissionen eingehalten.  

Eckdaten der Windparks Aasumer Feld & Gronau

Anzahl Windenergieanlagen
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Insgesamt 9 Anlagen, davon 5 westlich (Windpark Aasumer Feld) und 4 östlich (Windpark Gronau) der Hochspannungsleitungen

Höhe der Anlagen
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Eine Anlage wird eine Gesamthöhe von 250 Metern haben.

Gesamtleistung
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Jede Anlage wird eine Nennleistung von 7,2 MW haben. Mit den insgesamt geplanten neun Anlagen ergibt das eine Gesamtleistung von 64,8 MW.

Anzahl versorgter Haushalte
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Die neun Anlagen werden voraussichtlich ca. 144.000 MWh jährlich produzieren. Das entspricht dem Bedarf von ca. 41.000 durchschnittlichen deutschen Haushalten.

Allgemeine Informationen zu den Windparks Aasumer Feld & Gronau

  • Standort

    Die geplanten Windparks befinden sich auf den Gebieten der Gemeinde Gronau und der Gemeinde Eime zwischen den Ortslagen Elze im Norden, Eime im Süden und Gronau im Osten. Die Gemeinden Gronau und Eime sind der Samtgemeinde Leinebergland zugehörig. 

    Beide Windparks sollen westlich der Bundesstraße B3 und nördlich der Bundesstraße B240 entstehen. Die zwei Windparkflächen (Windpark Gronau und Windpark Aasumer Feld) werden lediglich durch die  220 kV Hochspannungsleitung des Betreibers Tennet getrennt, welche jedoch voraussichtlich in 2026 abgebaut werden soll.  

    Verkehrstechnisch ist die Fläche sehr gut angebunden, was die Anlieferung der Komponenten bedeutend erleichtert.  So wird nur ein geringfügiger Ausbau der Zuwegung nötig sein.  

    Die Windparkflächen liegen über 1.000 Metern von den nächstgelegenen Wohngebieten entfernt. 

    Übersichtskarte

  • Genehmigungsverfahren

    Die Genehmigungsverfahren beider Windparks erfolgen auf Grundlage des erlassenen Gesetzes § 6 WindBG. Dies bedeutet ein vereinfachtes Verfahren, so dass wir mit einer relativ schnellen Umsetzung des Projektes rechnen. Naturschutzrechtlich hat der § 6 WindBG den Vorteil, dass der Artenschutz bereits durch die Ausweisung der Gebiete im Flächennutzungsplan betrachtet worden ist und somit bereits festgestellt wurde, dass die Windparks hier nicht im Konflikt zum Schutz gefährdeter Arten steht. 

  • Netzanbindung

    Für die beiden Windparks errichten wir ein eigenes Umspannwerk. Wenn Sie auf der Suche nach einem Netzeinspeisepunkt für Ihren Strom aus Erneuerbaren Energien sind, melden Sie sich gerne bei uns unter braunschweig.wind(at)baywa-re.com 

  • Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

    Neben dem Klimaschutz führt die Realisierung von Windenergieprojekten zugleich zur ökologischen Aufwertung der Umgebung der geplanten Windparks.  

    Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher bei Eingriffen in die Natur und Landschaft dazu verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). 

    Die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden von einem Umweltgutachter geprüft und werden im Genehmigungsverfahren festgelegt. Um die Maßnahmen bestmöglich dem lokalen Bedarf anzupassen, erfolgt die Umsetzung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.  

    Hierfür suchen wir schon jetzt geeignete Flächen im Umkreis von ca. 3 km um die Windparkflächen. Wenn Sie eine passende Fläche besitzen oder empfehlen können, kontaktieren Sie uns gerne direkt unter [email protected].

Zeitplan des Windpark Aasumer Feld

Einreichung des BImSchG-Genehmigungsantrags

Um die Baugenehmigung für den neuen Windpark zu erhalten, haben wir einen Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (kurz BImSchG) gestellt.

Erhalt BImSchG-Genehmigung

Die Behörde benötigt in der Regel ca. 1 Jahr für die Prüfung der Antragsunterlagen, die nicht selten 20 Ordner umfassen.

Teilnahme EEG-Auktion und Bauplanung

Wir nehmen an einer Auktion der Bundesnetzagentur teil, um einen Zuschlag (= eine sichere Vergütung für den erzeugten Strom über 20 Jahre) zu erhalten. Gleichzeitig geht die konkrete Bauplanung los.

Baubeginn

Die Bauarbeiten starten zunächst mit dem Wegebau und dem Ausheben und Errichten der Fundamente.

Inbetriebnahme der Windparks

Nach ca. 12-15 Monaten Bauzeit stehen die Windparks und können in Betrieb genommen werden. Ab der Inbetriebnahme speisen die Windparks grünen Strom ins Netz ein.

Wir stellen unser Projekt-Team vor!

Das Projekt-Team für die Windparks Aasumer Feld & Gronau besteht aus engagierten Mitarbeiter:innen der BayWa r.e. Wind GmbH, welche mit ihrem Fachwissen an der Verwirklichung unserer Vision arbeiten.

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Sarah Nowak

Projektleiterin Entwicklung

  • Über Sarah

  • Als Projektleiterin in der Projektentwicklung führe ich das Projekt insbesondere durch das Genehmigungsverfahren und betreue es bis hin zum Bau. 

Häufig gestellte Fragen zu den Windparks Aasumer Feld & Gronau

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