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Windpark Großer Riesen

Ein Projekt von BayWa r.e.

BayWa r.e. plant das Repowering des Windparks Großer Riesen zwischen Apelern und Pohle an der Autobahn A2. Unter Repowering versteht man den Rückbau alter Windenergieanlagen und die Installation neuer, leistungsstärkerer, Windenergieanlagen. Mit dem Großteil der betroffenen Grundstückseigentümer wurde bereits eine Einigung erzielt. Nun möchten wir die nächsten Schritte angehen und gemeinsam mit den politischen Entscheidungsträgern die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung unseres Vorhabens schaffen.

Gleichzeitig stellen wir die neuesten Daten für die Erstellung unseres Genehmigungsantrags nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zusammen. Die Einreichung ist für das Jahr 2025 vorgesehen.

Rückblick auf den Visualisierungsspaziergang am 8. März 2024

Wir freuen uns, dass uns so viele interessierte Bürgerinnen und Bürger auf dem Visualisierungsspaziergang für den neuen Windpark von Apelern nach Pohle begleitet haben. Mit Hilfe einer speziellen Augmented Reality (AR) App war es uns möglich, auf einem iPad zu zeigen, wie der neue Windpark sich in die Landschaft einfügen wird. Unser Ziel ist es dabei, ein möglichst realistisches Bild der kommenden Veränderung zu vermitteln und mit Anwohnerinnen und Anwohnern ins Gespräch zu kommen. 

Hier ein paar Eindrücke von dem Ausflug: 

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Anzahl der Windenergieanlagen
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Es können bis zu 4 neue Windenergieanlagen errichtet werden. Dafür müssten alle alten Anlagen zurückgebaut werden.

Gesamthöhe
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Die neuen Windenergieanlagen können bis zu 240 m hoch sein.

Gesamtleistung
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Jede der neu geplanten Anlagen besitzt eine Leistung von ca. 6 MW. Damit verzehnfacht sich die Leistung pro Windenergieanlage gegenüber den bestehenden.

Grünstrom je Anlage und Jahr
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Jede geplante Windenergieanlage produziert ca. 17.500 MWh pro Jahr. Das entspricht dem jährlichen Strombedarf von ca. 3.800 3-Personen-Haushalten.

Allgemeine Informationen zum Windparkvorhaben

  • Potenzialfläche

    Das geplante Repowering soll auf dem Großen Riesen zwischen den Ortschaften Apelern im Norden und Pohle im Südosten stattfinden. Die Fläche wird im Südosten von der Autobahn A2 begrenzt. Richtung Westen schließt sich ein historischer Waldstandort an und bildet eine natürliche Begrenzung. Die vorgesehene Fläche wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Die geplanten Standorte sind mindestens 800 m von den nächstgelegenen geschlossenen Siedlungen entfernt. Zu einzelnen Häusern im Außenbereich sind mehr als 600 m Abstand vorgesehen.

    Übersichtskarte

  • Mehrwerte

    Der Windpark soll auf dem Großen Riesen repowered werden. Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner und Gemeinden leisten durch die dezentrale Erzeugung von Grünstrom einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende und einer sauberen Energieversorgung. Doch es soll nicht nur bei dem guten Gefühl bleiben, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Uns ist es wichtig, die Anwohnerinnen und Anwohner vor Ort an dem Windpark teilhaben zu lassen und einen Mehrwert zu schaffen.

    Hierzu möchten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten anbieten:

    BayWa r.e. Bürgerstrom-Tarif: Alle Anwohnerinnen und Anwohner im Umkreis von 2.500 m um den Windpark können Strom über den exklusiven Grünstrom-Tarif von BayWa r.e. beziehen. Dieser Tarif liegt verbindlich 10 % unter dem Tarif des örtlichen Grundversorgers, und das über die gesamte Laufzeit des Windparks.

    Crowdfunding/Schwarmfinanzierung: Wir möchten gerne ein niedrigschwelliges Angebot umsetzen, mit dem sich alle Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Gemeinden am finanziellen Erfolg des Windparks Großer Riesen beteiligen können. Als mögliches Instrument können wir Crowdfunding anbieten, bei dem Anteile ab einem Einlagewert von 500 Euro erworben werden können. Weitere Informationen hierzu folgen, sobald die Projektentwicklung weiter vorangeschritten ist.

    Gemeindebeteiligung an der Betreibergesellschaft: Auch eine Beteilgung der betroffenen Gemeinden an der Betreibergesellschaft des Windparks ist geplant. So können Sie durch Ihre Gemeinde direkt am eingespeisten Strom der Windenergieanlagen vor Ort pofitieren. 

  • Schall

    Der Schallpegel, welcher an verschiedenen Gebäuden verursacht werden darf, ist stark reglementiert. So sind je nach Art der Nutzung (z.B. reine Wohnnutzung) definierte Grenzwerte tagsüber und nachts einzuhalten. Dabei werden Vorbelastungen wie Straßenverkehrsgeräusche berücksichtigt.

    Windenergieanlagen können gedrosselt werden, damit sie die zulässigen Höchstwerte nicht überschreiten. Die Festlegung der maximal zulässigen Werte und ggf. die Drosselung der Windenergieanlagen zur Einhaltung der Grenzwerte ist Teil der Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Dadurch wird sichergestellt, dass in den benachbarten Siedlungen, welche an den Windpark angrenzen, keine unzulässigen Schallpegel verursacht werden.

  • Schatten

    Für Windenergieanlagen gelten Schattenwurf-Richtwerte. An einem Immissionsort (Haus) dürfen

    • täglich nicht mehr als 30 Minuten Schattenwurf,
    • jährlich nicht mehr als 30 Stunden Schattenwurf

    bei maximal möglicher Beschattungsdauer auftreten. Jährlich entspricht dies einer tatsächlichen Beschattungsdauer von maximal acht Stunden. Wird einer dieser Grenzwerte erreicht, schaltet die Windenergieanlage (WEA) automatisch ab.

  • Technik und Erschließung

    Am Standort Großer Riesen sollen hocheffiziente, für das Binnenland konzipierte Windenergieanlagen zum Einsatz kommen. Bei einer maximalen Rotorlänge von ca. 80 m stellt die Anlieferung der Komponenten eine Reihe von logistischen Herausforderungen dar.

    Die Anlieferung der Bauteile soll voraussichtlich über den Norden stattfinden. Die Zufahrt erfolgt im Idealfall über bestehende Wirtschaftswege, die lediglich geringfügig ausgebaut werden müssen. Die Kranstellflächen werden optimiert und die baulichen Maßnahmen auf das notwendige Ausmaß angepasst. Ein Großteil der Bauflächen wird lediglich temporär für die Bauphase genutzt und nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen (WEA) wieder zurückgebaut. Auch die großen Kurvenradien, die für die Transporte der langen Rotorblätter erforderlich sind, werden nach vollständiger Errichtung der WEA wieder entfernt. Für die Betriebsphase reicht eine einfache Zuwegung, sodass Servicefahrzeuge die WEA erreichen können.

Zeitplan

2025

Einreichung des Antrags auf Genehmigung der Windenergieanlagen nach BImSchG

2026

Erhalt der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb der Windenergieanlagen nach dem BImSchG

2027

Beginn der Bauarbeiten

2027/2028

Inbetriebnahme des Windparks

Häufig gestellte Fragen zum Windpark Repowering Großer Riesen

  • Kann die derzeitige Nutzung der Fläche mit dem Repowering kombiniert werden?

    Das Repowering "Großer Riesen" soll auf Flächen realisiert werden, die derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt werden. Wo der Windpark nicht gebaut wird, können die Flächen problemlos weiter bewirtschaftet werden.

  • Was bedeutet Repowering?

    Unter Repowering versteht man den vollständigen Rückbau bestehender Windenergieanlagen und den Bau neuer leistungsstärkerer Anlagen. Im Windpark Großer Riesen kann die Leistung der Anlagen in etwa verzehnfacht werden. Die alten Fundamente einschließlich der Kranstellflächen sollen vollständig für den Bau der neuen Windenergieanlagen genutzt werden. So können beispielsweise neue Kranstellflächen mit dem vorhandenen Material gebaut werden.

  • Blinken die Windenergieanlagen die ganze Nacht?

    Nein. Aufgrund aktualisierter gesetzlicher Regelungen sind die neuen Windenergieanlagen mit einer "Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung " ausgestattet. Diese wird nur dann aktiviert, wenn sich ein Flugobjekt in der relevanten Umgebung befindet.

  • Wie ist der Wind am Standort?

    Die Windverhältnisse am geplanten Standort ermöglichen einen wirtschaftlichen Betrieb der Windenergieanlagen.

  • Landschaftsschutzgebiet und Windenergie - schließen sie sich gegenseitig aus?

    Nein. Nach dem Gesetz ist die Errichtung und der Betrieb von Windenergieanlagen in diesem Fall nicht verboten. Wenn alle anderen Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind, ist für das Landschaftsschutzgebiet selbst keine Ausnahme oder Befreiung erforderlich.

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