Auf dem Heidkopf, der zur Stadt Olsberg gehört, soll ein neuer Windpark entstehen. Vier Windenergieanlagen sollen hier schon bald regionalen Grünstrom erzeugen, wovon nicht nur unser Klima, sondern auch die umliegenden Gemeinden profitieren werden. Ein Windpark ist immer auch ein Gemeinschaftsprojekt zwischen Flächeneigentümerinnen und -eigentümern, Entwickler, Gemeinde und Anwohnerinnen und Anwohnern, weshalb wir großen Wert auf transparente Kommunikation und Beteiligung setzen.
Auf dieser Projektwebseite möchten wir Sie über die Details zum geplanten Windpark informieren. Sie erfahren hier mehr zum Standort, den Windverhältnissen, dem Zeitplan und über die Mehrwerte, die wir Ihnen als Anwohnerinnen und Anwohner bieten können. Wir werden diese Seite regelmäßig aktualisieren und Neuigkeiten hier ankündigen.
Bei Fragen können Sie uns gerne direkt per Mail oder telefonisch kontaktieren. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit!
Die Planungen zum Windpark Heidkopf befinden sich noch in einem frühen Stadium. Folgendes ist derzeit geplant:

Es sind 4 Windenergieanlagen in Planung.

Die geplanten Windenergieanlagen sollen eine Nabenhöhe von 135 m haben. Mit den Rotorblättern liegt die Gesamthöhe bei 198,5 m.

Jede Anlage soll eine Nennleistung von 4.200 kW haben.

Die Anlagen werden nach jetzigem Planungs- und Kenntnisstand ca. 50.000 MWh grünen Strom im Jahr erzeugen.

Der erzeugte Grünstrom würde dem Bedarf von ca. 15.500 durchschnittlichen deutschen Haushalten entsprechen.
Wind im Forst - Beispiel Windpark Langenbrander Höhe, Baden-Württemberg
Der Windpark in lokaler Hand - so bleibt die Wertschöpfung in der Region
BayWa r.e. kooperiert im Rahmen des Windparkprojektes mit der Bürgerenergiegesellschaft „Bürgerwindenergie Heidkopf GmbH & Co. KG“ (BEG), die bereits 2017 aus einer örtlichen Initiative heraus gegründet wurde. Im Rahmen dieser Kooperation plant die BEG den Windpark während der Bauphase von BayWa r.e. zu erwerben und zukünftig auf eigene Rechnung zu betreiben.
BayWa r.e. wird die komplette Projektierung des Windparks übernehmen und anschließend als Generalübernehmer für den schlüsselfertigen Bau sowie die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur verantwortlich sein. Die BEG als zukünftiger Erwerber koordiniert wiederum für die Bürgerinnen und Bürger der Region die Möglichkeiten, sich an dem Windpark zu beteiligen und wird auch die Einzelheiten der Ausgestaltung von weiteren Kooperationsmodellen begleiten.
Allgemeine Informationen zum Windpark Heidkopf
- Standort
Der geplante Windpark befindet sich im Gebiet der Stadt Olsberg, Gemarkung Assinghausen, nördlich des gleichnamigen Ortsteils im Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen.
Westlich des Windparks verläuft die Bundesstraße B480 in einer Entfernung von etwas über 1.100 m. Über eine nahe gelegene Ausfahrt soll auch die verkehrsmäßige Anbindung über bereits bestehende Wege in den Windpark erfolgen.
Die Standorte der Windräder liegen auf dem Berg „Heidkopf" auf einer Höhe von ca. 635-705 m über Normalhöhennull (NHN). Die Fläche, auf der der Windpark entstehen soll, besteht vorwiegend aus Fichtenwald und Windwurfflächen. Bei der Errichtung der Windenergieanlagen können so großflächige Rodungen von ökologisch wertvollen Waldbeständen vermieden werden, weshalb sich die Fläche besonders gut für die Gewinnung von Windenergie eignet.
Übersichtskarte
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Sichtbarkeit
Die Errichtung von Windparks stellt immer auch einen Eingriff in das Landschaftsbild dar. Während manche diese Veränderung als störend empfinden, sehen andere darin ein Zeichen für Fortschritt und die Energiewende. Durch die Lage im Wald können größere Entfernungen zur Wohnbebauung eingehalten werden. Die unmittelbare Sichtbarkeit der Anlagen reduziert sich hierdurch von vielen Betrachtungspunkten in Olsberg, Assinghausen und Bruchhausen aus erheblich.
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Schattenwurf
Für Windenergieanlagen gelten für Schattenwurf strenge Grenzwerte. An einem Immissionsort (Wohnhaus) dürfen
- täglich nicht mehr als 30 Minuten und
- jährlich nicht mehr als 30 Stunden
Schattenwurf entstehen. Wird einer dieser Grenzwerte erreicht, schaltet die WEA automatisch ab.
Eine entsprechende Auflage wird voraussichtlich Teil der Genehmigung sein. Die Einhaltung wird im Rahmen der Inbetriebnahme durch einen unabhängigen Gutachter nachgewiesen.
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Windverhältnisse
Zwischen Januar 2021 und Januar 2022 wurde eine einjährige LiDAR-Windmessung (d. h. unter Verwendung eines Lasersystems) durchgeführt, um Gewissheit über die Windverhältnisse auf dem Heidkopf zu erhalten.
Die Ergebnisse zeigen, dass wir mit sehr guten Windverhältnissen auf dem Heidkopf rechnen können, die einen gutem Windenergieertrag erlauben.
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Eingriff in die Natur
Die Positionierung der Windenergieanlagen und die Kranstellflächen wurden optimiert, um die baulichen Eingriffe so gering wie möglich zu halten. Die Zufahrt erfolgt über bestehende Wirtschaftswege, die nur geringfügig ausgebaut werden müssen. Für die Kabeltrasse streben wir an, diese überwiegend an und in vorhandene Wege zu verlegen.
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Mehrwerte für Gemeinde und Bürger:innen
Der Windpark Heidkopf soll nicht nur dem globalen Klimaschutz zu Gute kommen, sondern auch die regionale Wertschöpfung fördern. Uns ist es wichtig, dass die betroffenen umliegenden Gemeinden und die direkten Anwohner:innen einen Mehrwert durch den Windpark erfahren. Dies erreichen wir mit verschiedenen Beteiligungsmodellen.
Gemäß § 6 EEG dürfen wir je tatsächlich eingespeiste Kilowattstunde (kWh) 0,2 ct an die umliegenden Gemeinden (in einem Umkreis von 2,5 km) abführen. Ohne Zweckbindung und ohne Gegenleistung. Bei einem erwarteten jährlichen Stromertrag von 50.000.000 kWh wären das jährlich 100.000 €. Hiervon wird gemäß des Flächenanteils maßgeblich die Stadt Olsberg profitieren.
Weitere Beteiligungsmöglichkeiten entwickeln wir gerne mit Ihnen zusammen, angepasst auf die örtlichen Gegebenheiten.
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Lex Sauerland - Was steckt dahinter?
Derzeit gibt es in den Medien viele Berichtserstattungen zur sogenannten Lex-Sauerland.
Was bedeutet das genau?
Nordrhein-Westfalen überarbeitet aktuell die Regeln für den Bau von Windrädern. Die fünf Bezirksregierungen und der Regionalverband Ruhr erstellen neue Regionalpläne, um Windenergie- bzw. sogenannte Beschleunigungsgebiete auszuweisen. Nach dem aktuellen Baurecht sind Windräder im Außenbereich privilegierte Vorhaben (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB). Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Regionalpläne wird diese Privilegierung entfallen (§ 249 Abs. 2 BauGB). Das bedeutet dann, dass außerhalb der Windenergiegebiete Windräder künftig nur zugelassen werden können, wenn die zuständige Kommune dies ausdrücklich erlaubt, bzw. durch Bauleitplanung selbst ein solches Gebiet schafft.
Bis die neuen Pläne rechtskräftig sind, was in NRW bis Ende 2025 geschehen soll, können Windräder also im Außenbereich genehmigt werden, sofern keine Ausschlusswirkung besteht. Da die Genehmigungsverfahren oft sehr lange dauern und der Zeitpunkt für die Genehmigungserteilung – trotz gesetzlicher Fristen – für Vorhabenträger oft ungewiss ist, besteht derzeit das Risiko, dass laufende Verfahren in die „Entprivilegierung rutschen“, wenn der Regionalplan vor Abschluss des Genehmigungsverfahrens in Kraft tritt. Daher besteht vor allem für Projekte, die bereits weit vorangeschritten sind, das berechtigte Interesse, sich vor diesem Risiko zu schützen.
Dabei hilft das verfahrensrechtliche Instrument des Vorbescheides (§ 9 Abs. 1 BImSchG). Durch den Vorbescheid können einzelne genehmigungsrelevante Themen abschließend entschieden werden. Das Instrument ist gerade dafür da, z.B. wegen zeitlich kritischer Umstände, Konkurrenzsituationen oder sonstigen Unsicherheiten, Themen abschließend zu klären, bevor weitere Investitionsentscheidungen getroffen werden.
Der Bescheid hat Bindungswirkung für den späteren Genehmigungsbescheid. Wird in einem Vorbescheid also die Frage gestellt und geklärt, ob ein Vorhaben – zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Vorbescheid – im Außenbereich privilegiert ist, steht dies für das Genehmigungsverfahren fest. Tritt der Regionalplan dann in Kraft, verliert die geplante Windenergieanlage nicht den Status im Außenbereich ein privilegiertes Vorhaben zu sein.
Daher gibt es derzeit viele Anträge seitens der Projektierer, um Projekte noch vor Abschluss der Regionalplanung zu sichern. In NRW laufen Verwaltungsverfahren (Stand Dezember) für insgesamt 1.427 Windräder, die außerhalb der zukünftigen Windenergiegebiete geplant sind. Viele davon im Sauerland, dem Wahlkreis von CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz. Er hatte sich für eine bundesweite Regelung eingesetzt („Lex-Sauerland“), nachdem Gesetze auf Landesebene gerichtlich gescheitert sind. Unklar ist, ob es sich bei den Verfahren um Genehmigungsanträge oder Vorbescheide handelt.
Vor dem Hintergrund eines neuen Gesetzesentwurfes (dazu sogleich) ist zu unterscheiden, ob es sich um einen „normalen“ Vorbescheid nach § 9 Abs. 1 BImSchG oder um einen „verkürzten“ Vorbescheid nach § 9 Abs. 1a BImSchG handelt. Im Zuge der BImSchG-Novelle, die am 09.07.2024 erst in Kraft getreten ist, wurde exklusiv für Windräder eine Regelung geschaffen, die die Erteilung von Vorbescheiden erleichtern und beschleunigen soll. Im herkömmlichen Vorbescheid ist nämlich eine vorläufige, positive Gesamtbeurteilung durchzuführen. Das bedeutet, dass zu allen genehmigungsrelevanten Themen grobe Unterlagen vorliegen und vorläufig geprüft werden müssen. Die kann zu einem nicht unerheblichen behördlichen Aufwand führen. Bei dem neuen „verkürzten“ Vorbescheid speziell für Windenergieanlagen wir auf diese vorläufige Gesamtprüfung verzichtet, sodass sich die Prüfung nur auf die gestellte Einzelfrage beschränkt und das Verfahren zügig abgeschlossen werden kann.
Nach dem aktuellen Gesetzesentwurf soll geregelt werden, dass durch den „verkürzten“ Vorbeschein nach § 9 Abs. 1a BImSchG für die Frage nach der Privilegierung im Außenbereich kein berechtigtes Interesse bestehen soll. Das bedeutet, durch den „verkürzten“ Vorbescheid soll das Planungsrecht nicht gesichert werden können. Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende Februar in Kraft.
Für den „normalen“ Vorbescheid (§ 9 Abs. 1) gilt dies aber nicht. Hierüber kann die Privilegierung weiterhin – wenn auch in einem umfangreicheren und langwierigeren Verfahren – gesichert werden, wenn der Vorbescheid vor Inkrafttreten des jeweiligen Regionalplanes beschieden wird.
Anzumerken ist, dass der „verkürzte“ Vorbescheid ohnehin nur anwendbar wäre, wenn für das Vorhaben noch kein Genehmigungsantrag gestellt wurde.
Das Land NRW plant jedoch einen Schritt weiterzugehen und per Landesgesetz eine allgemeine Untersagung zu erlassen, nach der Genehmigungen und Vorbescheide (aller Art) nicht zulässig sind, wenn sich das Vorhaben im Außenbereich befindet, sich ein Regionalplan für das jeweilige Gebiet in Aufstellung befindet und die Genehmigungsunterlagen nicht bereits seit über 10 Monaten vollständig vorliegen.
Aber – und das ist der entscheidende Punkt für unser geplantes Windparkprojekt auf dem Heidkopf – weder der Gesetzesentwurf auf Bundesebene noch der auf Landesebene hätten eine Rückwirkung auf den bereits erteilten Vorbescheid. Dafür wäre eine explizite Regelung notwendig, die aber gegen den Vertrauensschutz verstoßen würde. Vertrauensschutz ist ein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass das Vertrauen der Bürger in die bestehende Rechtslage geschützt werden muss. In Deutschland leitet sich dieser Grundsatz aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ab (Art. 20, 28 I GG).
Der erteilte Vorbescheid verliert nicht seine Bestandskraft. Er wird aufgrund der bald neuen Rechtslage nicht nachträglich rechtswidrig, sodass er nach § 48 VwVfG zurückgenommen werden könnte. Der Vorbescheid hat weiterhin Bindungswirkung im laufenden Genehmigungsbescheid. Die getroffenen Festsetzungen sind abschließend entschieden und sind so im Genehmigungsbescheid zu übernehmen.
Zeitplan
Das Windpark Heidkopf Projektteam

Projektleiterin
Über Sabina
Ich arbeite bereits seit 2016 bei BayWa r.e. in der Windpark-Projektentwicklung. Durch mein Studium der Forstwissenschaft habe ich eine hohe Affinität zum Wald, aber auch eine gute Basis, um Windenergie im Forst mit einem besonderen Augenmerk auf die Naturbelange umzusetzen.
BayWa r.e. ist das Einvernehmen mit den Beteiligten vor Ort besonders wichtig, denn wir sind der Überzeugung, dass sich viele Herausforderungen oder mögliche Vorbehalte durch Abstimmungen und gute Kommunikation lösen lassen. Wir streben daher eine enge Zusammenarbeit mit den Vertretern vor Ort an.
Windenergie als Bestandteil des Klimaschutzes legt die Basis für eine nachhaltigere und saubere Welt. Gemeinsam können wir mit unseren Windparks einen wichtigen Beitrag dazu leisten – gemeinsam können wir die Energiewende gestalten.

Projektmanager
Über Ansgar
Seit 2022 arbeite ich als Projektmanager bei BayWa r.e. Als Wirtschaftsingenieur begleite ich Projekte in Bezug auf ihre terminliche Umsetzung und Wirtschaftlichkeit bis zum Verkauf.
Der Windpark Heidkopf ist für mich ein ganz besonderes Projekt, nicht zuletzt wegen der Kooperation mit der Forstinteressentschaft Assinghausen als Verpächter der Windparkfläche und der Bürgerwindenergie Heidkopf als zukünftiger Betreiber. Ich bin stolz darauf, auf Basis dieses außergewöhnlichen Engagements von Menschen vor Ort den Windpark als einen Werttreiber für die Region umsetzen zu können.
Häufig gestellte Fragen zum Windpark Heidkopf
- Wie wird die Fläche auf dem Heidkopf aktuell genutzt? Ist die derzeitige Nutzung mit den Windenergieanlagen kombinierbar?
Derzeit werden die Flächen, auf denen die vier Windenergieanlagen errichtet werden sollen, forstwirtschaftlich genutzt.
Die Fläche ist geprägt von vielen Windwurfbereichen. Die forstliche Nutzung wird auch nach dem Bau des Windparks weiterhin möglich sein. Nur ein kleiner Teil der Flächen wird für die Fundamente und die Kranstellflächen der forstwirtschaftlichen Nutzung entzogen.
- Wie sind die Windverhältnisse auf dem Heidkopf?
Von Januar 2021 bis Januar 2022 wurde eine Windmessung mithilfe der LiDAR-Technologie durchgeführt. Dabei wurden neben der Windgeschwindigkeit in unterschiedlichen Höhen viele weitere Faktoren wie z. B. die Windrichtung durchgängig erfasst. Die Messung bestätigt die vorab gestellten Prognosen, sodass die Errichtung des Windparks Heidkopf im Hinblick auf Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit sinnvoll ist.
- Wohin wird der Strom geliefert?
Die Kabel für die Netzanbindung an das öffentliche Stromnetz werden unterirdisch verlegt. Der durch die Windenergieanlagen erzeugte Strom wird voraussichtlich in das Hochspannungsnetz des Netzbetreibers Westnetz GmbH eingespeist. Die Übergabestation befindet sich südlich von Olsberg an der B480.
- Warum ist der Bau des Windparks auf dem Heidkopf sinnvoll?
Auf der Planungsfläche sind Holzwirtschaft und Stromerzeugung sehr gut vereinbar. Das liegt unter anderem an der bereits gut ausgebauten Wegeinfrastruktur, die für die Forstwirtschaft nötig ist. So können wir den Ausbau zusätzlicher Infrastruktur, die für den Bau der Anlagen nötig ist, auf ein Minimum beschränken. Die gute Anbindung an die Bundesstraße B480 erleichtert zusätzlich die Anlieferung der Anlagenkomponenten.