Windpark Jembke
Die BayWa r.e. plant die Erweiterung des Windparks Boldecker Land um drei Windenergieanlagen (WEA) des Windenergieanlagenherstellers Nordex. Bei der nördlichsten WEA handelt es sich um eine N-131 mit einer Nabenhöhe von 134 m, einer Leistung von 3,9 MW und einer Gesamthöhe von 199,5 m. Die in der Mitte und im Süden gelegenen Anlagen sind zwei N-149 mit einer Nabenhöhe von 125 m, einer Leistung von jeweils 5,7 MW und einer Gesamthöhe von 199,9 m.
Die Anlagen werden ca. 32.000 MWh grünen Strom im Jahr erzeugen – das entspricht dem jährlichen Strombedarf von über 10.400 Haushalten.
- Planungsrechtliche Einordnung des Windparks
Das Windeignungsgebiet, in dem die Windenergieanlagen errichtet werden sollen, ist durch das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP 2008–1. Änderung) des Regionalverbandes Großraum Braunschweig von 2008 festgelegt und mit der Rechtskraft am 02.05.2020 abgeschlossen.
Für das Gemeindegebiet der Samtgemeinde Boldecker Land wurde das Gebiet: „Barwedel GF 7 Erweiterung“ ausgewiesen. Der bestehende Windpark mit 11 Windenergieanlagen des Typ V-80 mit einer Gesamthöhe von 140 m grenzt unmittelbar an das Erweiterungsgebiet.
Um im Zuge der Windparkplanung einer geordneten städtbaulichen Entwicklung Rechnung zu tragen, hat die Samtgemeinde Boldecker Land das Windeignungsgebiet in der 19. Flächennutzungsplanänderung ausgewiesen.
-
Standort
Die Windenergieanlagen sollen auf den Flächen der Gemeinde Jembke und der Gemeinde Barwedel der Samtgemeinde Boldecker Land im Landkreis Gifhorn errichtet werden. Durch den Verlauf der geplanten Autobahn A39 ist die Gesamtfläche des Windeignungsgebietes in Nord/Süd Richtung räumlich getrennt.
Die Vorhabenfläche wird derzeit intensiv als Acker- und Grünlandfläche genutzt und kann auch nach dem Bau des Windparks weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Umgebende Raumnutzungen sind überwiegend Äcker, kleine Wälder und Grünland sowie gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung, geprägt von eher dörflicher Struktur.
Übersichtskarte
-
Planung und Genehmigung
Die Planung des Windparks Jembke blickt auf eine lange Historie zurück. Die Genehmigungsanträge wurden laufend aktualisiert, da durch das acht Jahre andauernde Aufstellungsverfahren des regionalen Raumordnungsprogrammes immer die neuesten gesetzlichen Regelwerke zu berücksichtigen waren. Zudem gab es Anpassungen bezüglich der lieferbaren Windenergieanlagentypen.
Diesem Prozess ging eine ausgiebige und detaillierte Planungsphase voraus. Dabei wurden insbesondere die Abstandskriterien zur nächsten Bebauung und den umliegenden Ortschaften Bokensdorf, Jembke und Barwedel berücksichtigt. Bedingt durch die Nähe zur geplanten Autobahn A39 und den bautechnischen- und straßenrechtlichen Bestimmungen ist die nördliche Windenergieanlage (WEA) kleiner im Rotordurchmesser und niedriger in der Gesamthöhe als die zwei südlichen WEA.
Zusätzlich bewertet ein Eisfallgutachten für die nördliche Windenergieanlage die möglichen
Auswirkungen auf den zukünftigen Autobahnbetrieb.Im weiteren Verlauf wird das Projekt von unserem Regionalbüro in Braunschweig betreut.
Übersichtsplan
-
Netzanbindung
Die Kabel für die Netzanbindung an das öffentliche Stromnetz werden unterirdisch verlegt. Der durch die WEA erzeugte Strom wird in das Hochspannungsnetz des Netzbetreibers LSW Netz GmbH & Co. KG eingespeist.
-
Zeitplan
Die Genehmigung für den Windpark Jembke wurde im Juni 2023 erteilt.
Mit dem EEG 2017 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wurden in Deutschland Ausschreibungen zu festgelegten Terminen für Windenergieprojekte eingeführt. Nach Erhalt einer Genehmigung nach BImSchG kann an einer Ausschreibung teilgenommen werden, um einen Zuschlag für die Vergütung des Windstroms zu erhalten.
Die Errichtung des Windparks ist für 2023/2024 geplant.
Windpark auf Flächen der Gemeinde Jembke und der Gemeinde Barwedel
Jede bauliche Errichtung stellt immer eine Veränderung der Natur und Landschaft dar. Es ist uns daher schon im Zuge der Projektplanung besonders wichtig, mit großer Sorgfalt vorzugehen und entsprechend sensibel mit der Tier- und Pflanzenwelt umzugehen.
- Flächennutzung
Wofür wird die Fläche derzeit genutzt? Ist die derzeitige Nutzung mit den Windanlagen kombinierbar?
Derzeit werden die Flächen, auf dem die drei Windenergieanlagen errichtet werden sollen, landwirtschaftlich genutzt. Diese Nutzung wird auch nach dem Bau des Windparks weiterhin möglich sein.
-
Windverhältnisse
Sind die Windverhältnisse dort gut?
Nach der Windpotenzialstudie für den Großraum Braunschweig sind in der Potenzialfläche ausreichende Windgeschwindigkeiten für den wirtschaftlichen Betrieb Windenergieanlagen vorhanden.
-
Hintergrund
Warum wird der Bau eines Windparks gerade dort als sinnvoll erachtet?
"Der Ausbau der Windenergienutzung sollte mit der Änderung des RROP möglichst effizient durch Repowering und die Neuausweisung von Standorten für die Windenergienutzung umgesetzt werden. Raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) sollten dem Grundsatz der „dezentralen Konzentration“ nach auf geeignete – möglichst umwelt- und sozialverträgliche – Standorte konzentriert gebündelt werden.
Mit Hilfe der 1. Änderung „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“ des RROP 2008 sollte darüber hinaus:- der Windenergie substanziell Raum gegeben werden
- eine planerische Steuerung der Windenergienutzung im Verbandsgebiet sowie die bestmögliche Ausnutzung der angebotenen Standorte sichergestellt werden
- ein Beitrag zum aus dem Energiekonzept der Bundesregierung resultierenden Ziel eines Anteils regenerativer Energien von 35 % an der bundesweiten Stromerzeugung im Großraum Braunschweig geleistet werden
- der Ausbau der Windenergie verantwortungsvoll und unter angemessener Berücksichtigung von Konflikten zu konkurrierenden Raumnutzungen und Belangen gestaltet werden
- durch ein ausgewogenes Konzept sowohl ein hohes Maß an Akzeptanz in der Bevölkerung erreicht als auch die angemessene Berücksichtigung wichtiger Umweltbelange sichergestellt werden
(Auszug aus dem Umweltbericht „Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008, 1. Änderung- „Weiterentwicklung der Windenergienutzung“).
-
Bauliche Maßnahmen
Was wird getan, um bauliche Maßnahmen zu minimieren?
Durch den Bau und Betrieb der Windenergieanlagen (WEA) entstehen bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Naturhaushalt, Boden und Landschaftsbild, welche ausgeglichen werden müssen. Um solche Beeinträchtigungen möglichst bereits im Vorfeld zu minimieren, werden verschiedene Vermeidungsmaßnahmen getroffen, beispielsweise durch:
- die Optimierung der erforderlichen Erschließung durch Nutzung bereits bestehender Wege
- keine erhebliche Beschädigung oder Zerstörung bedeutsamer Habitatstrukturen (Knicks / Feldhecken) durch die WEA-Standorte und Einhalten von größtmöglichen Abständen zu solchen Strukturen
- Flächenversiegelungen werden so weit wie möglich räumlich begrenzt und temporärere Lager- und Montageflächen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder rückgängig gemacht
Eine Umweltbaubegleitung kontrolliert den Bau und stellt sicher, dass die naturschutzrechtlichen Auflagen eingehalten und bauliche Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt werden. Ein Großteil der Bauflächen wird lediglich temporär für die Bauphase errichtet und nach vollständiger Errichtung der WEA wieder zurückgebaut. Auch die großen Kurvenradien, die für die Transporte der langen Rotorblätter erforderlich sind, werden nach vollständiger Errichtung der WEA wieder entfernt. Für die Betriebsphase reicht eine einfache Zuwegung, sodass Servicefahrzeuge die WEA erreichen können.
-
Ausgleichsmaßnahmen
Weitere Ausgleichmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung
Die Größe der Ausgleichsfläche für Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, des Bodens und des Landschaftsbildes werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan durch Umweltgutachter bewertet. Zum Ausgleich und Ersatz der nicht vermeidbaren Umweltauswirkungen des Vorhabens sind geeignete Maßnahmen durchzuführen.
Ziele der Kompensation sind insbesondere: Verbesserung der Habitatbedingungen für Vögel und Fledermäuse abseits der geplanten und bestehenden Windkraftanlagen.
Dies erfolgt z.B. durch Gehölzanpflanzungen, Umwandung von Acker- in Grünland und ähnliche Maßnahmen. Eine Attraktivitätssteigerung des unmittelbaren Windparkgeländes und damit eine Erhöhung des Kollisionsrisikos für solche Lebensräume nutzenden, Vogel- und Fledermausarten wird dadurch bewusst vermieden.
Weitere konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden mit den Niedersächsischen Landesforsten umgesetzt. Durch die Aufgabe der Nutzung geeigneter Flächen entstehen Naturwaldflächen, auf denen eine ungestörte Bodenentwicklung ermöglicht wird. Diese Maßnahmen sind bereits vertraglich gesichert.
Auswirkungen vor Ort
- Schallemissionen
Grundlage für die Zulässigkeit von Schallpegeln ist für Windenergieanlagen die sogenannte „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, kurz TA-Lärm. Die TA-Lärm definiert je nach Gebiet einen bestimmten Lautstärkepegel (Immissionsrichtwert), der am Tag und in der Nacht nicht überschritten werden darf.
Die Einhaltung der jeweiligen Immissionsrichtwerte wurde durch unabhängige Schallgutachten bestätigt, wobei der vorhandene Bestandspark als Vorbelastung mit berücksichtigt wurde.
Um die Auswirkungen gering zu halten, werden die neuen Windkraftanlagen nachts in einem schallreduzierten Modus mit geringerer Leistung betrieben.Schallemissionen im Vergleich
-
Schattenwurf
Für Windenergieanlagen gelten für Schattenwurf strenge Grenzwerte. An einem Immissionsort (Wohnhaus) dürfen
- täglich nicht mehr als 30 Minuten und
- jährlich nicht mehr als 30 Stunden
Schattenwurf entstehen.
Wird einer dieser Grenzwerte erreicht, schaltet die WEA automatisch ab.
-
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Unter einer Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung wird verstanden, dass die Nachtkennzeichnung / Befeuerung der Windenergieanlagen lediglich angeschaltet wird, wenn sich ein Flugzeug dem Windpark nähert. Erst bei Annäherung eines Flugzeuges schaltet das System die Nachtkennzeichnung / Befeuerung ein, sonst bleibt die Nachtkennzeichnung / Befeuerung aus.
Für den Windpark Jembke planen wir ein entsprechendes System umzusetzen, vorausgesetzt die örtlichen Genehmigungs- sowie Luftfahrtbehörden lassen ein solches System im Windpark zu.