Mit insgesamt drei Windenergieanlagen wird der Windpark Jembke direkt an den Windpark Boldecker Land angrenzen, welcher bereits elf Bestandsanlagen umfasst. Die neuen Anlagen werden westlich vom bestehenden Windpark errichtet und somit auf Flächen der Gemeinden Jembke und Barwedel stehen. Aufgrund der geplanten Autobahn A39 und den bautechnischen und straßenrechtlichen Bestimmungen, wird die nördliche Anlage einen höheren Turm aber geringeren Rotordurchmesser haben als die zwei südlichen Anlagen.
Bei der nördlichsten WEA handelt es sich um eine N-131 mit einer Nabenhöhe von 134 m, einer Leistung von 3,9 MW und einer Gesamthöhe von 199,5 m. Die in der Mitte und im Süden gelegenen Anlagen sind zwei N-149 mit einer Nabenhöhe von 125 m, einer Leistung von jeweils 5,7 MW und einer Gesamthöhe von 199,9 m. Die Anlagen werden ca. 32.000 MWh grünen Strom im Jahr erzeugen – das entspricht dem jährlichen Strombedarf von über 10.200 Haushalten.
Der Windpark Jembke wurde mit Wirkung ab dem 27.09.2024 an die ENOVA Windpark Jembke Betriebs GmbH & Co KG verkauft. Wir als BayWa r.e. werden den Windpark wie geplant schlüsselfertig bauen und bleiben damit bis zur Inbetriebnahme im zweiten Quartal 2025 Ihr Ansprechpartner.
Neuigkeiten zu den Bauarbeiten:
Auf der Baustelle im Windpark Jembke steht nach der Anlieferung der Großkomponenten nun die Errichtung und Montage der drei Windenergieanlagen an ihren jeweiligen Standorten an.
Die BayWa re. Wind GmbH bittet eindringlich, die Absperrungen zu respektieren und die umliegenden Wege nutzen.
Folgende Sicherheitshinweise im Umfeld der Baustellen gelten ab dem 11.11.2024 bis zur vollständigen Errichtung der Anlagen:
- Vom 12. bis 14. November werden die Komponenten des zur Errichtung nötigen Großkrans angeliefert, montiert und aufgestellt.
- In der Folge wird es zu regelmäßigen, temporären Einschränkungen und Behinderungen in der Nutzung der Wege, die als Baustraße dienen, kommen. Diese sind abhängig vom jeweiligen Ort der Baumaßnahmen.
- Die besonders sensiblen Bereiche der Baustelle, insbesondere die jeweiligen Kranstellflächen und Ablageflächen der gelagerten Anlagenkomponenten, dürfen nicht betreten werden.
- Aus Sicherheitsgründen ist der Bereich dauerhaft videoüberwacht.
Bitte halten Sie Abstand. Bei unbefugter Näherung erfolgt eine Aktivierung der Systeme. Den Anweisungen der Überwachungssysteme ist unbedingt Folge zu Leisten.
All diese Maßnahmen dienen in erster Linie der Sicherheit und körperlichen Unversehrtheit aller.
Danke für Ihr Verständnis!
Zeitplan Windpark Jembke
Baufortschritt
- Planungsrechtliche Einordnung des Windparks
Um im Zuge der Windparkplanung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung Rechnung zu tragen, hat die Samtgemeinde Boldecker Land das Windeignungsgebiet in der 19. Flächennutzungsplanänderung ausgewiesen.
-
Standort
Die Windenergieanlagen sollen auf den Flächen der Gemeinde Jembke und der Gemeinde Barwedel der Samtgemeinde Boldecker Land im Landkreis Gifhorn errichtet werden. Durch den Verlauf der geplanten Autobahn A39 ist die Gesamtfläche des Windeignungsgebietes in Nord/Süd Richtung räumlich getrennt.
Die Vorhabenfläche wird derzeit intensiv als Acker- und Grünlandfläche genutzt und kann auch nach dem Bau des Windparks weiter landwirtschaftlich genutzt werden. Umgebende Raumnutzungen sind überwiegend Äcker, kleine Wälder und Grünland sowie gewerbliche Nutzung und Wohnnutzung, geprägt von eher dörflicher Struktur.
Übersichtskarte
-
Planung und Genehmigung
Seit dem Sommer 2023 liegen die Genehmigungen für den Bau des Windparks vor.
Die Planung des Windparks Jembke blickt auf eine lange Historie zurück. Die Genehmigungsanträge wurden laufend aktualisiert, da durch das acht Jahre andauernde Aufstellungsverfahren des regionalen Raumordnungsprogrammes immer die neuesten gesetzlichen Regelwerke zu berücksichtigen waren. Zudem gab es Anpassungen bezüglich der lieferbaren Windenergieanlagentypen.
Diesem Prozess ging eine ausgiebige und detaillierte Planungsphase voraus. Dabei wurden insbesondere die Abstandskriterien zur nächsten Bebauung und den umliegenden Ortschaften Bokensdorf, Jembke und Barwedel berücksichtigt. Bedingt durch die Nähe zur geplanten Autobahn A39 und den bautechnischen- und straßenrechtlichen Bestimmungen ist die nördliche Windenergieanlage (WEA) kleiner im Rotordurchmesser und niedriger in der Gesamthöhe als die zwei südlichen WEA.
Zusätzlich bewertet ein Eisfallgutachten für die nördliche Windenergieanlage die möglichen Auswirkungen auf den zukünftigen Autobahnbetrieb.
Übersichtsplan
-
Netzanbindung
Die Kabel für die Netzanbindung an das öffentliche Stromnetz werden unterirdisch verlegt. Der durch die WEA erzeugte Strom wird in das Hochspannungsnetz des Netzbetreibers LSW Netz GmbH & Co. KG eingespeist.
Windpark auf Flächen der Gemeinde Jembke und der Gemeinde Barwedel
Jede bauliche Errichtung stellt immer eine Veränderung der Natur und Landschaft dar. Es ist uns daher schon im Zuge der Projektplanung besonders wichtig, mit großer Sorgfalt vorzugehen und entsprechend sensibel mit der Tier- und Pflanzenwelt umzugehen.
- Wofür wird die Fläche derzeit genutzt? Ist die derzeitige Nutzung mit den Windanlagen kombinierbar?
Derzeit werden die Flächen, auf dem die drei Windenergieanlagen errichtet werden sollen, landwirtschaftlich genutzt. Diese Nutzung wird auch nach dem Bau des Windparks weiterhin möglich sein.
- Sind die Windverhältnisse dort gut?
Nach der Windpotenzialstudie für den Großraum Braunschweig sind in der Potenzialfläche ausreichende Windgeschwindigkeiten für den wirtschaftlichen Betrieb Windenergieanlagen vorhanden.
- Warum wird der Bau eines Windparks gerade dort als sinnvoll erachtet?
Der Ausbau der Windenergienutzung sollte mit der Änderung des RROP möglichst effizient durch Repowering und die Neuausweisung von Standorten für die Windenergienutzung umgesetzt werden. Raumbedeutsame Windenergieanlagen (WEA) sollten dem Grundsatz der „dezentralen Konzentration“ nach auf geeignete – möglichst umwelt- und sozialverträgliche – Standorte konzentriert gebündelt werden.
- Was wird getan, um bauliche Maßnahmen zu minimieren?
Durch den Bau und Betrieb der Windenergieanlagen (WEA) entstehen bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Naturhaushalt, Boden und Landschaftsbild, welche ausgeglichen werden müssen. Um solche Beeinträchtigungen möglichst bereits im Vorfeld zu minimieren, werden verschiedene Vermeidungsmaßnahmen getroffen, beispielsweise durch:
- die Optimierung der erforderlichen Erschließung durch Nutzung bereits bestehender Wege
- keine erhebliche Beschädigung oder Zerstörung bedeutsamer Habitatstrukturen (Knicks / Feldhecken) durch die WEA-Standorte und Einhalten von größtmöglichen Abständen zu solchen Strukturen
- Flächenversiegelungen werden so weit wie möglich räumlich begrenzt und temporärere Lager- und Montageflächen nach Abschluss der Bauarbeiten wieder rückgängig gemacht
Eine Umweltbaubegleitung kontrolliert den Bau und stellt sicher, dass die naturschutzrechtlichen Auflagen eingehalten und bauliche Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt werden. Ein Großteil der Bauflächen wird lediglich temporär für die Bauphase errichtet und nach vollständiger Errichtung der WEA wieder zurückgebaut. Auch die großen Kurvenradien, die für die Transporte der langen Rotorblätter erforderlich sind, werden nach vollständiger Errichtung der WEA wieder entfernt. Für die Betriebsphase reicht eine einfache Zuwegung, sodass Servicefahrzeuge die WEA erreichen können.
- Was wird im Hinblick auf weitere Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung unternommen?
Die Größe der Ausgleichsfläche für Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, des Bodens und des Landschaftsbildes werden im Landschaftspflegerischen Begleitplan durch Umweltgutachter bewertet. Zum Ausgleich und Ersatz der nicht vermeidbaren Umweltauswirkungen des Vorhabens sind geeignete Maßnahmen durchzuführen.
Ziele der Kompensation sind insbesondere: Verbesserung der Habitatbedingungen für Vögel und Fledermäuse abseits der geplanten und bestehenden Windkraftanlagen.
Dies erfolgt z.B. durch Gehölzanpflanzungen, Umwandung von Acker- in Grünland und ähnliche Maßnahmen. Eine Attraktivitätssteigerung des unmittelbaren Windparkgeländes und damit eine Erhöhung des Kollisionsrisikos für solche Lebensräume nutzenden, Vogel- und Fledermausarten wird dadurch bewusst vermieden.
Weitere konkrete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden mit den Niedersächsischen Landesforsten umgesetzt. Durch die Aufgabe der Nutzung geeigneter Flächen entstehen Naturwaldflächen, auf denen eine ungestörte Bodenentwicklung ermöglicht wird. Diese Maßnahmen sind bereits vertraglich gesichert.
In der Umsetzung befindet sich schon jetzt eine Maßnahme zur Aufwertung des Zauneidechsenlebensraumes, die durch die Anpflanzung von heimischen Obstbäumen im Herbst ergänzt wird.
Auswirkungen vor Ort
- Schallemissionen
Grundlage für die Zulässigkeit von Schallpegeln ist für Windenergieanlagen die sogenannte „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, kurz TA-Lärm. Die TA-Lärm definiert je nach Gebiet einen bestimmten Lautstärkepegel (Immissionsrichtwert), der am Tag und in der Nacht nicht überschritten werden darf.
Die Einhaltung der jeweiligen Immissionsrichtwerte wurde durch unabhängige Schallgutachten bestätigt, wobei der vorhandene Bestandspark als Vorbelastung mit berücksichtigt wurde.
Um die Auswirkungen gering zu halten, werden die neuen Windkraftanlagen nachts in einem schallreduzierten Modus mit geringerer Leistung betrieben.Schallemissionen im Vergleich
-
Schattenwurf
Für Windenergieanlagen gelten für Schattenwurf strenge Grenzwerte. An einem Immissionsort (Wohnhaus) dürfen
- täglich nicht mehr als 30 Minuten und
- jährlich nicht mehr als 30 Stunden
Schattenwurf entstehen.
Wird einer dieser Grenzwerte erreicht, schaltet die WEA automatisch ab.
-
Bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung
Unter einer Bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung wird verstanden, dass die Nachtkennzeichnung / Befeuerung der Windenergieanlagen lediglich angeschaltet wird, wenn sich ein Flugzeug dem Windpark nähert. Erst bei Annäherung eines Flugzeuges schaltet das System die Nachtkennzeichnung / Befeuerung ein, sonst bleibt die Nachtkennzeichnung / Befeuerung aus.
Für den Windpark Jembke werden wir ein entsprechendes System einsetzen.