Westlich der Ortschaft Wistedt im Landkreis Harburg (Niedersachsen) soll der Windpark Kronsbusch entstehen. Darüber sind sich die Grundstückseigentümer:innen mit BayWa r.e. als Entwickler des Projektes einig geworden. Auch bei Vertreter:innen der Gemeinde Wistedt stößt das Vorhaben auf Zustimmung.
Die Planungen zum Windpark Kronsbusch befinden sich noch in einem sehr frühen Stadium. Auf dieser Seite können Sie jederzeit den derzeitigen Planungsstand einsehen.
Neuigkeiten zum Windpark Kronsbusch-Wistedt
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Es sind 7 bis 8 Windenergieanlagen in Planung.
Die Windenergieanlagen werden eine Gesamthöhe von circa 200 bis 250 m haben.
Die Gesamtleistung des Windparks Kronsbusch wird bei circa 40 bis 45 MW liegen.
Der Windpark wird circa 13.000 bis 15.500 MWh Grünstrom je Anlage und Jahr produzieren.
Jede einzelne Windenergieanlage deckt bilanziell den Strombedarf von circa 4.000 durchschnittlichen deutschen Haushalten.
- Potenzialfläche
Der geplante Windpark Kronsbusch soll zwischen den Orten Wistedt im Osten und Vaerloh im Norden sowie Wümme im Süden in der Samtgemeinde Tostedt entstehen. Das Gebiet liegt in einer leichten Niederung auf überwiegend feuchten, landwirtschaftlich genutzten Flächen. Als natürliche Abschirmung befindet sich ein kleines Waldstück zwischen dem geplanten Windpark und Wistedt.
Zu den umliegenden Siedlungen wird ein Abstand von mindestens 720 m eingehalten, dies entspricht der dreifachen Gesamthöhe der Anlagen.
Übersichtskarte
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Projektplanung
Damit aus unserer Projektidee tatsächlich ein Windpark wird, der grünen Strom für viele tausend Haushalte liefert, bedarf es noch vieler Gespräche, umfangreicher Gutachten, einer guten Planung und viel Arbeit. Hier ein Überblick der geplanten nächsten Schritte:
- Gespräche mit den zuständigen Planungsgeber:innen der Gemeinde Wistedt, der Samtgemeinde Tostedt und des Landkreises Harburg. Ziel ist es, die Projektfläche Kronsbusch als Vorranggebiet für Windenergie im Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Harburg auszuweisen
- Natur- und Artenschutzrechtliches Gutachten: Ein externer Gutachter ist beauftragt, die Kartierungen starten im Herbst 2023. Das Gutachten beinhaltet ebenfalls Maßnahmen zur Kompensation für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild
- Detailplanung Windpark Kronsbusch: Der konkrete Anlagentyp wird ausgewählt, die genauen Standorte werden festgelegt und die Planung der Kranstellflächen und Zuwegungen wird vorangetrieben
- Einreichung Bauantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG): Sobald Planungsrecht erreicht ist, stellen wir alle benötigten Unterlagen für den Bauantrag zusammen. Im Anschluss werden weitere externe Gutachten zu Schall, Schattenwurf, Baugrund und Trinkwasser, Auswirkungen auf Mensch und Natur beauftragt
- Genehmigungsverfahren nach BImSchG: Alle Fachbehörden, Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit werden im Verfahren beteiligt
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Welche Mehrwerte bietet der Windpark?
Neben dem positiven Effekt der Erzeugung von grünem Strom und dem damit verbundenen Beitrag für den Klimaschutz ist es uns wichtig, dass die Bürger:innen vor Ort von dem Windpark profitieren können. Hierzu möchten wir Ihnen verschiedene Möglichkeiten anbieten:
- BayWa r.e. Bürgerstrom-Tarif: Für Anwohner:innen im Umkreis von 2.500 m um den Windpark bieten wir den exklusiven BayWa r.e. Bürgerstrom-Tarif an. Dieser Tarif wird über die gesamte Laufzeit des Windparks angeboten und liegt immer 10 % unter dem Tarif des örtlichen Grundversorgers
- Förderung des regionalen Brauchtums: Es wäre wünschenswert, wenn sich vor Ort eine Stiftung oder ein Verein zur Förderung des regionalen Brauchtums gründen würde. BayWa r.e. unterstützt diese/n gerne mit einer jährlichen Zustiftung. Die Verwendung und Verteilung der Gelder liegen vollständig und ausschließlich in der Verantwortung der Stiftung oder des Vereins
- Crowdfunding / Schwarmfinanzierung: In Absprache mit den Flächeneigentümer:innen und den Vertreter:innen der Gemeinden ist ein niedrigschwelliges Angebot erwünscht, mit dem sich alle Bürger:innen der Gemeinden am finanziellen Erfolg des Windparks Kronsbusch beteiligen können. Diesen Wunsch nehmen wir gerne auf und werden ein Crowdfunding anbieten, bei dem Anteile ab einem Einlagewert von 500 € erworben werden können. Weitere Informationen hierzu folgen, sobald die Projektentwicklung weiter vorangeschritten ist
Wir stellen unser Projektteam vor!
Das Projektteam für den Windpark Kronsbusch besteht aus engagierten Mitarbeiter:innen der BayWa r.e. Wind GmbH, welche mit ihrem Fachwissen an der Verwirklichung unserer Vision arbeiten.
Projektleiterin Greenfield & Repowering
Über Anika
Als Projektleiterin verantworte ich im Greenfield die Entwicklung eines neuen Projektes - von der Vertragsverhandlung mit den Grundstückseigentümer:innen über die Abstimmung mit den Gemeinden sowie den zuständigen Behörden der Raumordnung bis zur Kommunikation mit den Bürger:innen vor Ort.
Teamleiter Greenfield & Repowering
Über Michael
Als Teamleiter Greenfield und Repowering kommuniziere ich innerhalb unseres Projektteams die nächsten Schritte.
Projektassistentin Greenfield & Repowering
Über Jessica
Als Projektassistentin im Team Greenfield & Repowering kümmere ich mich hauptsächlich um die Organisation von Veranstaltungen und das Vertragsmanagement.
Häufig gestellte Fragen zum Windpark Kronsbusch-Wistedt
- Wie wird die Fläche aktuell genutzt? Ist die derzeitige Nutzung mit den Windenergieanlagen kombinierbar?
Der Windpark Kronsbusch soll auf Flächen realisiert werden, die zurzeit überwiegend landwirtschaftlich als Grünland und zur Gänsezucht genutzt werden. Dort wo keine Windenergieanlagen mit ihren Fundamenten gebaut werden, kann die bisherige Nutzung der Flächen fortgeführt werden.
- Wie sind die Windverhältnisse in Kronsbusch-Wistedt?
Am Standort kommt der Wind überwiegend aus südwestlicher Richtung. Ein erstes Windgutachten stuft die Windbedingungen als gut ein. Der wirtschaftliche Betrieb der Windenergieanlagen und damit ein wertvoller Beitrag zur Energiewende ist somit möglich.
- Wie weit ist der Ausbau von Windenergie im Landkreis Harburg fortgeschritten?
Mit dem „Wind-an-Land“-Gesetz hat der Bund den Ländern verbindliche Flächenziele vorgeschrieben, die bis Ende 2032 als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden müssen.
Die Landesregierung hat die Zielvorgabe des Bundes (2,2 % für Niedersachsen) auf die einzelnen niedersächsischen Landkreise heruntergebrochen und ihrerseits verbindliche Vorgaben zu Flächenausweisungen gemacht. Zusätzlich wurde der Zeithorizont deutlich verkürzt. Die niedersächsischen Ziele müssen bis Ende 2026, also 6 Jahre früher als vom Bund vorgeschrieben, erreicht sein.
Dem Landkreis Harburg kommt neben einigen anderen Landkreisen eine zentrale Rolle zur Erreichung des niedersächsischen Flächenziels zu. Im derzeit gültigen Regionalen Raumordnungsprogramm sind 0,45 % der Kreisfläche zur Nutzung für Windenergie vorgesehen. Um die niedersächsischen Vorgaben zu erfüllen, ist eine Versiebenfachung auf 3,18% notwendig. Hier besteht also dringender Handlungsbedarf auf Landkreisebene, um den von der Bundesregierung beschlossenen Energiewandel umzusetzen und die Vorgaben zu erfüllen. - Warum ist der Bau des Windparks Kronbusch-Wistedt sinnvoll?
Das Projektgebiet Kronsbusch weist verschiedene Aspekte auf, die es für die Planung als Windpark und damit als Konzentrationsfläche für Windenergie eignen.
Mit der dreifachen Anlagenhöhe als Abstand zu Wistedt sowie 600 m zu Splittersiedlungen, wie z. B. Everstorfermoor werden ausreichend große Abstände zur Wohnbebauung eingehalten. Außerdem kann die optische Wirkung auf Wistedt durch die etwas tiefer gelegene Lage des Projektgebietes und die Abschirmung durch das kleine Waldstück in Richtung Wistedt zusätzlich abgemildert werden. Die durch die Fläche verlaufende Hochspannungsfreileitung stellt eine bereits vorhandene optische Vorbelastung dar, die eine zusätzliche Nutzung als Standort für Windenergieanlagen begünstigt. Zudem ist die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung der Flächen gut mit dem Betrieb von Windenergieanlagen vereinbar.
- Was wird getan, um den Eingriff möglichst gering zu halten?
Um möglichst wenig Wege in der Fläche neu zu bauen, soll die Erschließung nach Möglichkeit über bereits bestehende Wirtschaftswege sowie den Inlohweg erfolgen, welche – wenn notwendig –entsprechend ausgebaut werden. Eine detaillierte Planung der Zuwegung wird bereits in einer frühen Phase der Projektentwicklung entwickelt und eng mit den Flächeneigentümer:innen und Bewirtschafter:innen abgestimmt. So soll der Eingriff in den Naturhaushalt reduziert und die Bedürfnisse der landwirtschaftlichen Nutzung bestmöglich berücksichtigt werden.
Nach Errichtung aller Windenergieanlagen werden temporär angelegte Bauflächen wieder vollständig zurückgebaut. Hier sind insbesondere die Wege und großen Kurvenradien zu nennen, die für die Transporte der langen Rotorblätter erforderlich sind. Während der Betriebsphase benötigen lediglich Servicefahrzeuge Zufahrt zu den Windenergieanlagen. Dafür ist eine einfache Zuwegung ausreichend.
- Wird es Ausgleichsmaßnahmen in der unmittelbaren Umgebung geben?
Bei Eingriffen in die Natur und Landschaft verpflichtet das Bundesnaturschutzgesetz den Verursacher, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ein Umweltgutachter dokumentiert mögliche Eingriffe und arbeitet geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen aus. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf dem Schutz und Erhalt des Naturschutzgebietes Großes Moor bei Wistedt.
Die finalen Kompensationsmaßnahmen sollen möglichst vor Ort erfolgen und werden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.