Windpark Moringen Nord (Teilbereich 3 im Flächennutzungsplan)
Bereits mit dem Start der Erstellung der Unterlagen für den Flächennutzungsplan in 2015 ist BayWa r.e. vor Ort und hat den Planungsprozess begleitet. Der Genehmigungsantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für zwei Windenergieanlagen wurde im Dezember 2023 eingereicht.
Die Wahl der Windenergieanlage ist auf eine Enercon E-175 mit einer Gesamthöhe von 249,5 m und einer Leistung von je 6,0 MW gefallen. Die Anlagen werden Strom für mehr als 8.000 durchschnittliche deutsche Haushalte erzeugen. Damit könnte man beispielsweise ganz Moringen und Lutterbeck mit Strom versorgen.
- Standort
-
Projektplan
Planung und Genehmigung
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG werden alle betroffenen Fachbehörden sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt. Das Genehmigungsverfahren wird auf Grundlage von § 6 WindBG geführt. Wir erwarten hier ein beschleunigtes Verfahren.
Detaillierte Planung und umfassende Gutachten sind Vorraussetzung
Als elementarer Bestandteil der Planung werden sämtliche umwelt- und artenschutzrechtlichen Belange durch unabhängige externe Gutachter untersucht sowie Kompensationsmaßnahmen zugunsten des Landschaftsbildes und des Artenschutzes, festgelegt. Weiterhin werden umfassende Schall- und Schattenwurfprognosen erstellt, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte für Schall- und Schattenemissionen an allen relevanten Immissionsorten in der Umgebung sicherzustellen.
Im weiteren Verlauf wird das Projekt von unserem Regionalbüro Mitte in Braunschweig betreut.
-
Zeitplan
Der Zeitplan ist von vielen Faktoren abhängig. Unser Ziel ist es, die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz zu erhalten.
Mit dem EEG 2023 (Erneuerbare-Energien-Gesetz) wurden in Deutschland Ausschreibungen für Windenergieprojekte eingeführt. Im Anschluss an die Erteilung der Genehmigung werden wir für den Windpark Moringen Nord an solch einer Ausschreibung teilnehmen. Errichtung und Inbetriebnahme ist frühestens im Sommer 2027 möglich.
Windpark im Gebiet der Stadt Moringen
Jede bauliche Errichtung stellt immer eine Veränderung der Natur und Landschaft dar. Es ist uns daher besonders wichtig, mit großer Sorgfalt vorzugehen und entsprechend sensibel mit der Tier- und Pflanzenwelt umzugehen.
- Flächennutzung
Wofür wird die Fläche derzeitig genutzt? Ist die derzeitige Nutzung mit den Windanlagen kombinierbar?
Derzeit werden die Flächen, auf dem die Windenergieanlagen errichtet werden sollen, landwirtschaftlich genutzt. Diese Nutzung wird auch nach dem Bau des Windparks weiterhin möglich sein.
-
Planungsrecht
Die Potenzialfläche Moringen Nord ist als Konzentrationszone „Teilbereich 3“ in der 19. Änderung des Flächennutzungsplans ausgewiesen worden.
Die Regionalplanung sieht für den Bereich der Stadt Moringen keinen Ausschluss für Windenergie vor, sodass die Steuerung für Windenergie auf Ebene des Flächennutzungsplanes erfolgt. -
Hintergrund
Warum ist der Bau eines Windparks dort sinnvoll?
Im Flächennutzungsplan wurden mit der 19. Änderung Konzentrationszonen für Windenergie ausgewiesen. Damit hat die Stadt Moringen einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet. Der Standort weist eine Entfernung von mindestens 1.000 m zu Ortslagen auf, damit können Auswirkungen auf die Wohnnutzung minimiert werden.
-
Ausgleichsmaßnahmen
Was wird getan, um bauliche Maßnahmen zu minimieren?
Die Zufahrt erfolgt über eine angrenzende Landstraße und über bestehende Wirtschaftswege, die lediglich etwas ausgebaut werden müssen. Die Kranstellflächen wurden optimiert und die baulichen Maßnahmen auf das notwendige Ausmaß angepasst. Die Kabeltrasse führt zumeist in Banketten von bestehenden Wegen, sodass hier weitere Eingriffe in den Boden deutlich verringert werden können.
Berücksichtigung von Umweltbelangen während und nach der Bauphase
Eine Umweltbaubegleitung kontrolliert den Bau und stellt sicher, dass die naturschutzrechtlichen Auflagen eingehalten und die baulichen Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt werden. Ein Großteil der Bauflächen wird lediglich temporär für die Bauphase errichtet und nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder zurückgebaut. Auch die großen Kurvenradien, die für die Transporte der langen Rotorblätter erforderlich sind, werden nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder entfernt. Für die Betriebsphase reicht eine einfache Zuwegung, sodass Servicefahrzeuge die Windenergieanlagen erreichen können.
Windenergie in Niedersachsen
Die Windbranche ist in Niedersachsen ein bedeutsamer Wirtschaftsfaktor. Als Deutschlands führender Windenergiestandort sicherte die Branche 2016 über 36.600 Arbeitsplätze. Darüber hinaus werden Zuliefereraufträge an regionale Unternehmen vergeben, die zusätzlich zur Stärkung der Wirtschaft beitragen.
Durch die Nutzung von Windenergie in Niedersachsen wurde bereits 2017 eine Windstromerzeugung von 31,2 % der Bruttostromerzeugung erreicht. So verzeichnet Niedersachsen insgesamt 6.433 Windenergieanlagen und eine installierte Leistung von 11.523 MW (Quelle: Bundesverband WindEnergie). Mehr erfahren