BayWa r.e. hat Anfang 2021 mit der Flächensicherung für den Windpark Sonnenborstel begonnen und hat eine gutachterliche Untersuchung der Avifauna seit Februar 2021 durchgeführt – die finalen Ergebnisse liegen bereits vor.
Im Windpark Sonnenborstel sollen bis zu neun Windenergieanlagen des Typs Vestas V162 mit Nabenhöhen zwischen 119 m und 160 m und einer Nennleistung von rund 6 MW errichtet werden. Die Gesamthöhe der einzelnen Windenergieanlagen beträgt zwischen 200 m und 250 m. Die Anlagen werden ca. 19.000 MWh je Jahr und Anlage grünen Strom erzeugen – das entspricht dem jährlichen Strombedarf von über 5.000 2-Personen-Haushalten je Anlage.
Damit könnten große Teile der Samtgemeinde Steimbke mit grünem Strom versorgt werden.
Übersichtskarte
Standort
Der geplante Windpark Sonnenborstel liegt nordöstlich der Stadt Nienburg/Weser, in der Gemeinde Steimbke im Landkreis Nienburg/Weser in Niedersachsen.
Die Windenergieanlagen werden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geplant und mindestens 800 m von den umliegenden Wohngebäuden entfernt sein.
Über die nahe gelegene Bundesstraße B 214 soll die Verkehrsanbindung in den Windpark erfolgen. Durch die Nutzung bestehender Wege wird der Flächenverbrauch möglichst geringgehalten.
Planung und Genehmigung
Das Vorranggebiet “Windenergie” ist im Entwurf im Rahmen der 4. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) – Windenergienutzung enthalten und wird wahrscheinlich auch so ausgewiesen werden. Ergänzend entfällt im zukünftigen RROP Teilplan “Windenergienutzung” des Landkreises Nienburg zukünftig die Konzentrationswirkung für Vorrangstandorte “Windenergienutzung”.
Derzeit bereiten wir die Zusammenstellung der Unterlagen für den Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vor. Diesem Prozess ging eine ausgiebige und detaillierte Planungsphase voraus. Bei der Planung werden insbesondere Abstandskriterien zu Siedlungen und Straßen berücksichtigt.
Als weiterer elementarer Bestandteil der Planung haben bereits umfangreiche natur- und artenschutzfachliche Kartierungen durch ein externes und unabhängiges Büro stattgefunden. Auf dieser Grundlage werden sämtliche umwelt- und artenschutzrechtliche Belange durch unabhängige externe Gutachter bewertet sowie Kompensationsmaßnahmen zugunsten des Landschaftsbildes und des Artenschutzes, festgelegt.
Weiterhin wurden umfassende externe Schall- und Schattenwurfprognosen erstellt, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte für Schall- und Schattenemissionen an allen relevanten Immissionsorten in der Umgebung sicherzustellen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG werden alle betroffenen Fachbehörden sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dieses Verfahren schließt zudem eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit ein.
Das Projekt wird von unserem Regionalbüro in Hamburg betreut. Projektleiter ist Herr Christopher Schramm.
Zeitplan
Der Zeitplan ist von vielen Faktoren abhängig. Unser Ziel ist es, den Genehmigungsantrag nach BImSchG für die Windenergieanlagen zügig einzureichen.
Aktuell gehen wir davon aus, dass die Änderung des RROP noch dieses Jahr Rechtskraft erlangen wird und der Windpark Sonnenborstel per Positivausweisung Planungsrecht erhalten wird.
Änderungen des Zeitplans können sich durch eine Vielzahl von Faktoren ergeben.
Windpark im Gebiet der Gemeinde Steimbke
Jede bauliche Errichtung stellt eine Veränderung der Natur und Landschaft dar. Es ist uns daher besonders wichtig, mit großer Sorgfalt vorzugehen und entsprechend sensibel mit der Tier- und Pflanzenwelt umzugehen.
Artenschutz und Windenergie
Nicht vermeidbare Umweltauswirkungen eines Vorhabens sind auszugleichen oder zu ersetzen. Hierzu werden, in Abhängigkeit von Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes und des Bodens, Ausgleichsflächen in entsprechendem Umfang im Landschaftspflegerischen Begleitplan durch einen Umweltgutachter/in zur Kompensation ermittelt.
Ziele der Kompensationmaßnahmen sind insbesondere: Erhalt der natürlichen Funktion des Naturhaushaltes sowie die Verbesserung der Habitatbedingungen für speziell Vögel und Fledermäuse abseits der geplanten und bestehenden Windkraftanlagen.
Dies erfolgt beispielsweise durch die Anpflanzung von Gehölzen als neue Leitstrukturen, die Umwandlung von Ackerland in Grünland, die Anlage von Blühstreifen und ähnliche Maßnahmen in ausreichendem Abstand zum Windpark. Zudem wird der Gefahrenbereich des Windparks bewusst unattraktiv gestaltet. Eine Erhöhung der Attraktivität des unmittelbaren Windparkstandortes und damit eine Erhöhung des Kollisionsrisikos für Vogel- und Fledermausarten, die solche Lebensräume nutzen, wird damit bewusst vermieden.
Regionale Wertschöpfung
Wir sprechen nicht nur über regionale Wertschöpfung, sondern setzen diese ganz konkret vor Ort um. Deswegen werden wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, die umliegenden Gemeinden von den Erträgen unseres Windparks profitieren zulassen. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung in § 6 EEG ist es möglich, an die Gemeinden freiwillig maximal 0,2 ct pro eingespeiste kWh zu zahlen. Auf Basis unserer Ertragsprognose entspricht das einer jährlichen Zahlung von 30.000 Euro je Anlage, die ohne jede Zweckbindung seitens der Gemeinde gezahlt wird.
Schallemissionen
Grundlage für die Zulässigkeit von Schallpegeln ist für Windenergieanlagen die sogenannte „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, kurz TA-Lärm. Die TA-Lärm definiert je nach Gebiet einen bestimmten Lautstärkepegel (Immissionsrichtwert), der am Tag und in der Nacht nicht überschritten werden darf.
Die Einhaltung der vorgeschriebenen Immissionsrichtwerte (Interimsverfahren) wird durch unabhängige Schallgutachten überprüft.
Schattenwurf
Für Windenergieanlagen gelten für Schattenwurf strenge Grenzwerte. An einem Immissionsort (Wohnhaus) dürfen
- täglich nicht mehr als 30 Minuten und
- jährlich nicht mehr als 30 Stunden
Schattenwurf entstehen.
Wird einer dieser Grenzwerte erreicht, schaltet die Windenergieanlage automatisch ab.
- Wofür wird die derzeitige Fläche genutzt? Ist die derzeitige Nutzung mit den Windanlagen kombinierbar?
Derzeit werden die Flächen, auf denen der Windpark Sonnenborstel errichtet werden soll, landwirtschaftlich genutzt. Diese Nutzung wird auch nach dem Bau des Windparks weiterhin möglich sein. Lediglich ein kleiner Teil der Agrarflächen wird für Fundamente und Kranstellflächen versiegelt.
- Sind die Windverhältnisse bei Sonnenborstel gut?
Der Standort Sonnenborstel weist gute Windbedingungen auf, so dass dort Windenergieanlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Damit besteht die Möglichkeit, einen nicht unerheblichen Beitrag zur Energiewende in der Region zu leisten.
- Warum ist der Bau eines Windparks bei Sonnenborstel sinnvoll?
Das Planungsgebiet weist wichtige Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen auf. So ist die Inanspruchnahme der Flächen durch die Windenergie mit der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung gut zu vereinbaren. Mit Abständen von mehr als 800 m zwischen den geplanten Windenergieanlagen und der nächstgelegenen Wohnbebauung liegen ausreichend große Abstände vor. Generell werden alle gängigen Abstandsvorgaben und Kriterien für Windenergienutzung eingehalten, weswegen eine Ausweisung der Fläche als Vorranggebiet für Windenergie wahrscheinlich ist. Die in unserem Auftrag durchgeführten Vogelkartierungen haben ebenfalls gezeigt, dass eine mit dem Naturschutz verträgliche Windenergienutzung möglich ist. Somit kann ermöglicht werden, Grünen Strom direkt vor Ort zu produzieren und die Energiewende weiter voranzutreiben.
- Was wird getan, um den Eingriff möglichst gering zu halten?
Die Zufahrt erfolgt über bestehende Wirtschaftswege, die lediglich geringfügig ausgebaut werden müssen. Die Kranstellflächen wurden optimiert und die baulichen Maßnahmen auf das notwendige Ausmaß reduziert. So soll z.B. die Kabeltrasse zumeist durch Banketten von bestehenden Wegen verlaufen, so dass hier weitere Eingriffe in den Boden deutlich verringert werden können.
Eine Umweltbaubegleitung kontrolliert den Bau und stellt sicher, dass die baulichen Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt werden und auf die Einhaltung der Umweltauflagen und -vorschriften geachtet wird.
Ein Großteil der Bauflächen wird lediglich temporär für die Bauphase errichtet und nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder zurückgebaut. Auch die großen Kurvenradien, die für die Transporte der langen Rotorblätter erforderlich sind, werden nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder entfernt. Für die Betriebsphase reicht eine einfache Zuwegung, sodass Servicefahrzeuge die Windenergieanlagen erreichen können.
Windenergie in Niedersachsen
Ein verstärkter Ausbau der Windenergie ist ein wesentlicher Baustein der Energiewende in Niedersachsen und erklärtes Ziel der Landesregierung. Niedersachsen, schon jetzt Windenergieland Nr.1 in Deutschland, will zum Erfüllen der Klimaziele den Bau von Windrädern zusammen mit den Landkreisen und Genehmigungsbehörden deutlich beschleunigen.
Um dieses Ziel zu erreichen, plant Niedersachsen saldiert 2,2 Prozent seiner Fläche für Windkraft auszuweisen und damit doppelt so viel wie die bisherigen 1,1 Prozent. Auf den Landkreis Nienburg/Weser, der über ein Potential für Windenergie von 3,92 der Landkreisfläche verfügt, sollen 1,02 % für Windenergie ausgewiesen werden (mehr erfahren: Auftakt für mehr Windenergie in Niedersachsen | Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz). Derzeit hat der Landkreis Nienburg ca. 1,3 % seiner Fläche für Windenergie ausgewiesen.
Ziel der Landesregierung ist es, 30 Gigawatt (GW) Windenergie-Leistung an Land bis 2035 in Niedersachsen zu installieren. Das entspricht einem Zubau von rund 18 GW. Jährlich sollen dafür 1,5 GW an Leistung dazu kommen. Zum Vergleich: Im Jahr 2022 wurden mit etwa 100 neuen Windrädern insgesamt rund 450 Megawatt (MW) Leistung zugebaut. Mit bisher rund 6.200 Anlagen ist Niedersachsen schon jetzt Windenergieland Nr. 1 in Deutschland.