Die EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarkts – auch REMIT genannt – dient der Bekämpfung von Insider-Handel und Marktmanipulation. Sie soll auf den Strom- und Gasmärkten Transparenz schaffen und das Vertrauen in einen fairen und wettbewerbskonformen Energiegroßhandel stärken. Gleichzeitig verpflichtet REMIT die Marktteilnehmer zur Veröffentlichung von Insiderinformationen.
Die am 7. Januar 2015 in Kraft getretene Durchführungsverordnung Nr. 1348/2014 konkretisiert die in der REMIT vorgesehenen Registrierungs- und Datenmeldepflichten der Akteure auf dem Energiegroßhandelsmarkt. Neben ACER auf europäischer Ebene ist in Deutschland die Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von REMIT zuständig.
Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, übernehmen wir für Sie auf Wunsch die REMIT-Meldungen für alle Handelsgeschäfte. Unseren Anlagenbetreibern bietet das Meldeportal die Möglichkeit, meldepflichtige Vorfälle wie Anlagenausfälle und Wartungszeiten bequem zu erfassen und somit ihrer Veröffentlichungspflicht nachzukommen.