Wenn es um die Realisierung von PV-Großkraftwerke geht, können Sie auf uns zählen. Von der Planung, Finanzierung, bis hin zur Realisierung der Anlage und schließlich auch der Vermarktung des Stroms – mit unserer Inhouse-Kompetenz bilden wir die gesamte Wertschöpfungskette ab.
Projektentwicklung
Dank jahrelanger Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Kommunen, Grundstückseigentümern und Behörden in Deutschland schafft unser Expertenteam alle planungs- und genehmigungsrechtlichen sowie technischen Voraussetzung zur erfolgreichen Realisierung eines Projekts.
Unsere Expertise in der Projektentwicklung:
- Standortanalyse und -bewertung
- Begleitung und Steuerung des Genehmigungsverfahrens
- Optimierung des Anlagenlayouts
- Vorbereitung und Erstellung der Unterlagen für den Genehmigungsantrag
- Begleitung, Vorbereitung und Durchführung der Auktion
- Strukturierung und Umsetzung von individuellen Beteiligungsmöglichkeiten
- Vor- und Zwischenfinanzierung des Projekts
- Strukturierung und Umsetzung der Stromvermarktung
Projektakquise und Kooperation
Sie möchten Projektrechte zügig an einen kompetenten, verlässlichen Partner veräußern oder suchen einen kompetenten Kooperationspartner auf Augenhöhe? Wir kaufen Projektrechte in allen Entwicklungsstadien und bieten Partnern wie Stadtwerken, Entwicklern, Planern oder Energiegenossenschaften – falls gewünscht – eine Kooperation zur weiteren Projektentwicklung an.
Mehrwerte für Kommunen
Kommunalbeteiligung nach § 6 EEG
Wir möchten mit unseren Solarparks nicht nur saubere Energie erzeugen und aktiv zum Klimaschutz beitragen, sondern auch konkrete Vorteile und Mehrwerte für die Menschen vor Ort schaffen. Dies können wir unter anderem mit folgenden Maßnahmen erreichen:
Gemäß § 6 Absatz 3 EEG besteht seit Juli 2021 die Möglichkeit, einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung an Gemeinden abzuführen, auf deren Gebiet eine Solar-Freiflächenanlage errichtet wird. Der Betreiber der Freiflächenanlage darf der Gemeinde demnach bis zu 0,2 ct je eingespeiste kWh Strom anbieten. Entsprechende vertragliche Regelungen hierzu dürfen jedoch gemäß den Vorgaben des § 6 EEG erst nach Satzungsbeschluss zwischen Gemeinde und Vorhabenträger vereinbart werden.
BayWa r.e. hat sich regelmäßig für die Einführung einer derartigen Kommunalabgabe eingesetzt und wir begrüßen diese neue gesetzliche Regelung daher sehr! Für unsere zukünftigen Solar-Projekte planen wir grundsätzlich von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Auch über § 6 hinaus entwickeln wir in unseren Projekten individuelle Konzepte, die einen Mehrwert für Bürger und Kommunen schaffen. Beispielsweise bieten wir Bürgerbeteiligungsmodelle in ausgewählten Projekten an: hier finden Sie unsere Webseite für finanzielle Beteiligungen an Erneuerbare Energien Projekten. Welche Ansätze im Projekt sinnvoll umsetzbar sind, besprechen wir gerne vor Ort gemeinsam mit der Gemeinde und interessierten Bürgerinnen und Bürgern.
Für den Solarpark Kammerstein beispielsweise bieten wir den Bürgern vor Ort die Möglichkeit der finanziellen Beteiligung in Form eines Nachrangdarlehens. Die Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von 9.917 kWp wurde am 12. Mai 2022 erfolgreich in Betrieb genommen. Beim Solarpark wurden insgesamt 15.412 bifaziale Module des Herstellers Trina Solar mit einer Nennleistung von 640 bzw. 645 Wp installiert. Auf der gesamten Fläche von ca. 10,5 ha wurden in etwa 8,7 ha für die PV-Anlage in Anspruch genommen. Auf den restlichen 1,74 ha werden im Herbst 2022 Ausgleichs- und Ersatznahmen gemäß der Grünordnung des Bebauungsplans vorgenommen. Die Anlage wird ca. 11.000 MWh grünen Strom pro Jahr erzeugen – das entspricht dem jährlichen Strombedarf von über 2.900 durchschnittlichen Haushalten in Deutschland. Damit kann mehr als der gesamte Strombedarf der Gemeinde Kammerstein mit ca. 3.000 Einwohnern mit grünem Strom gedeckt werden. Wir bieten Bürgern im Postleitzahlengebiet der Gemeinde Kammerstein die Möglichkeit, sich am Solarpark finanziell zu beteiligen. Hier gelangen Sie zur Beteiligungsplatform.
Weitere Informationen finden Sie auch auf dem entsprechenden Vermögens-Informationsblatt
Förderung der lokalen Biodiversität
Neben dem aktiven Klimaschutz können gut geplante Freiflächen-Solarparks auch einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung und Förderung der lokalen Biodiversität leisten, wie es die Studie des bne "Solarparks – Gewinne für die Biodiversität" eindrucksvoll belegt. Im Rahmen des Best-Practice Katalogs des Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) "Gute Planung von PV-Freilandanlagen" haben wir uns dazu verpflichtet, Standards einzuhalten, die aktiv zur Förderung der Artenvielfalt beitragen. Darüber hinaus legen wir in unseren Solarparks für gewöhnlich z.B. Blühwiesen für Wildbienen an, unterstützen Brutvögel und Fledermäuse mit passenden Nistkästen und bieten der seltenen Zauneidechse ein sicheres Quartier durch die Aufschüttung kleiner Holz- und Steinhaufen, sogenannter „Eidechsenhotels“. Eine von Biologen durchgeführte Artenzählung, die im Juni 2021 im Rahmen des GEO-Tag der Natur stattfand, bestätigte den enorm positiven Effekt von gut geplanten Solar-Freiflächenanlagen auf die Diversität der lokalen Flora und Fauna.