Windpark Eberbach
Im Windpark Eberbach sollen bis zu fünf Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von ca. 165 m und einer Nennleistung von je ca. 6,2 MW errichtet werden. Die Gesamthöhe der einzelnen Windenergieanlagen beträgt ca. 250 m. Die Anlagen werden rund 78.000 MWh grünen Strom pro Jahr erzeugen – das entspricht dem jährlichen Strombedarf von über 25.000 2-Personen-Haushalten . Damit kann ohne Weiteres die Stadt Eberbach und ihre Ortsteile mit grünem Strom versorgt werden.
Windenergie in Baden-Württemberg
Deutschland hat sich auf den Weg zu einer tiefgreifenden Energiewende gemacht. Im Juli 2011 wurde der endgültige Ausstieg aus der Kernenergie bis Ende des Jahres 2022 beschlossen. Strom muss nun schrittweise in anderen Formen erzeugt werden, ohne dass die Versorgung im Land beeinträchtigt wird. Im Jahr 2019 betrug der Kernenergieanteil an der Stromerzeugung im Land Baden-Württemberg noch 37 Prozent, bis 2040 wird die Klimaneutralität anstrebt. Dies erfordert weiterhin einen kontinuierlichen Ausbau der Windenergie als tragende Säule der Energiewende.
Das Thema Windkraft beschäftigt auch die Stadt Eberbach seit einigen Jahren. Am 28.10.2021 hat der Gemeinderat der Stadt Eberbach in einer öffentlichen Sitzung beschlossen, dass am 03. April 2022 ein Bürgerentscheid zur Verpachtung des städtischen Grundstücks zur Windenergienutzung auf dem „Hebert“ durchgeführt werden soll. Die Abstimmung fiel mit 61,36 % Ja-Stimmen und 42,64 % Nein-Stimmen bei einer Wahlbeteiligung von 42,09 % sehr positiv aus: Bürgerentscheid über die Windkraftnutzung in Eberbach 03.04.2022 - Stadt Eberbach (komm.one)
Zuvor wurde in der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Eberbach-Schönbrunn im Jahr 2012 begonnen, einen Flächennutzungsplan mit dem Ziel der Feststellung geeigneter Flächen für die Windenergienutzung aufzustellen. Derzeit ruht das Verfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplanes Windenergie bedingt durch die aktuellen politischen bzw. gesetzgeberischen Entwicklungen. Im August 2021 begannen die natur- und artenschutzrechtlichen Untersuchungen und auch der Pachtvertrag mit der Stadt über das städtische Grundstück wurde inzwischen geschlossen.
- Standort
Der geplante Windpark liegt südlich der Stadt Eberbach auf dem Gewann „Hebert“ im Rhein-Neckar-Kreis in Baden-Württemberg. Die auf einer bewaldeten Anhöhe gelegene Vorhabenfläche befindet sich im Eigentum der Stadt Eberbach.
Der dichteste Abstand einer Windenergieanlage zur Ortschaft Neckarwimmersbach beträgt 1.150 m. Bis zur Ortschaft Rockenau beträgt der geringste Abstand 1.300 m, 1.450 m bis Lindach und 1.600 m bis Allemühl. Das Land Baden-Württemberg sieht Mindestabstände von 700 Metern zu Wohngebieten vor. Mit den in Eberbach geplanten deutlich darüber liegenden Abständen ab 1.150 m können negative Auswirkungen ausgeschlossen werden.
Übersichtskarte
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Projektplan
Planung und Genehmigung
Im Falle eines positiven Bürgerentscheids wird BayWa r.e. unverzüglich damit starten, alle erforderlichen Untersuchungen zu beauftragen, um die Unterlagen für den Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erstellen zu können. Begonnen wird voraussichtlich mit einer mindestens einjährigen Messung der Windgeschwindigkeit, um hinsichtlich der prognostizierten Wirtschaftlichkeit und auch bezüglich der Standsicherheit verlässliche Angaben zu erhalten. Als elementarer Bestandteil der Planung werden zudem sämtliche umwelt- und artenschutzrechtliche Belange durch unabhängige, externe Gutachter untersucht sowie Kompensationsmaßnahmen zugunsten des Landschaftsbildes und des Artenschutzes, festgelegt. Die Erhebung der umweltschutzrelevanten Gegebenheiten wird gemäß den Vorgaben mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen. Weiterhin wurden bereits vor dem Bürgerentscheid umfassende externe Schall- und Schattenwurfprognosen erstellt, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte für Schall- und Schattenemissionen für die Bürger in der Umgebung sicherzustellen.
Sobald alle Gutachten und Untersuchungsergebnisse vorliegen und der Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) eingereicht wurde, werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens alle erforderlichen Fachbehörden sowie weitere Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dieses Verfahren schließt zudem eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit ein. Damit wird jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit geboten, Einwände gegen das geplante Vorhaben darzulegen.
Das Projekt wird von unserem Regionalbüro in München betreut.
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Technik und Erschließung
Am Standort „Hebert“ in Eberbach sollen nach aktuellem Stand hocheffiziente und für das Binnenland konzipierte Windenergieanlagen zum Einsatz kommen. Mit Rotorlängen von rund 85 m ergeben sich auch in der Anlieferung dieser Großkomponenten gewisse Herausforderungen. Nach aktuellem Stand ist die Anlieferung aus südlicher Richtung über die nahe gelegene Bundesstraße geplant. Der übrige Weg kann über die anschließenden Landstraßen sowie die breit ausgebauten forstwirtschaftlichen Wege gut erschlossen werden.
Um den Ausbau von Kurvenradien und somit den Eingriff in den Wald so gering wie möglich zu halten, werden zur Anlieferung der 85 m langen Flügel und weiterer Großkomponenten sogenannte „Selbstfahrer“ eingesetzt. Diese Maschinen, welche aus einer Plattform und einer Vielzahl von Achsen bestehen, haben den Vorteil, dass sie sehr wendig und somit sehr manövrierfähig sind. Zudem sind diese Selbstfahrer schmaler als vergleichbare Tieflader, sodass ein Einsatz auch auf weniger breiten Straßen möglich ist. Ein weiterer entscheidender Vorteil ist, dass die Rotorblätter für den Transport in eine entsprechende Haltevorrichtung arretiert und bis zu einem Winkel von 60° aufgestellt werden können. Dies erlaubt den Transport der Rotorblätter auch in sehr komplexem Gelände und ermöglicht die Kurvenumfahrung ohne einen extremen Überschwenkbereich, was besonders in hügeligem Gelände und an Waldstandorten von großem Vorteil ist, um Rodungen und den Ausbau von Kurvenradien auf ein Minimum zu beschränken. Ebenso ermöglicht es diese Technik, kleine Ortschaften selbst mit Großkomponenten problemlos zu durchfahren.
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Zeitplan
Der Zeitplan hängt von vielen Faktoren ab. Ein wichtiger Meilenstein wurde mit dem positiven Bürgerentscheid erreicht, der den Abschluss des Pachtvertrags mit der Stadt über das städtische Grundstück ermöglichte. Nach unmittelbar anschließender Beauftragung und Durchführung aller erforderlicher Gutachten ist mit einer Einreichung des Genehmigungsantrages nach BImSchG Anfang 2024 zu rechnen. Mit anschließend erteilter Genehmigung könnte so im Jahr 2026 mit dem Bau der Anlagen begonnen werden. Hierfür ist es ausschlaggebend, dass mit dem rechtskräftigen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ eine entsprechende planungsrechtliche Grundlage für den Erhalt der Genehmigung bis zum angestrebten Zeitraum geschaffen wurde.
Windpark im Gebiet Eberbach
Jede bauliche Errichtung stellt eine Veränderung der Natur und Landschaft dar. Es ist uns daher besonders wichtig, mit großer Sorgfalt vorzugehen und entsprechend sensibel mit der Tier- und Pflanzenwelt umzugehen.
- Flächennutzung
Wofür wird die derzeitige Fläche genutzt? Ist die derzeitige Nutzung mit den Windanlagen kombinierbar?
Derzeit werden die Flächen, auf denen die fünf Windenergieanlagen errichtet werden sollen, forstwirtschaftlich genutzt. Diese Nutzung wird auch nach dem Bau des Windparks weiterhin möglich sein, lediglich ein kleiner Teil der Flächen wird für die Fundamente und die Kranstellflächen der fortwirtschaftlichen Nutzung entzogen.
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Windverhältnisse
Sind die Windverhältnisse dort gut?
In Baden-Württemberg wird die sogenannte Windleistungsdichte von der Landesregierung als maßgebliche Größe für die Windhöffigkeit angegeben. Damit ein Standort als für die Windenergie geeignet gilt, soll eine Windleistungsdichte von mindestens 215 W/m² erfüllt sein. Am Standort „Hebert“ gehen wir davon aus, dass etwa eine Windleistungsdichte von 280-310 W/m² herrscht.
Die Kenntnisse über die Windverhältnisse am Standort Eberbach beruhen auf:
- dem aktuellen baden-württembergischen Windatlas
- überregionalen Windstatistiken der örtlichen Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD)
- Betriebsdaten bestehender WEA in Standortnähe
- Berechnungen der Fachabteilung der BayWa r.e. Wind GmbH
Um Gewissheit über die Windverhältnisse vor Ort zu erhalten, ist im Falle eines positiven Bürgerentscheids geplant, unverzüglich eine einjährige Windmessung durchzuführen.
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Hintergrund
Warum ist der Bau eines Windparks dort sinnvoll?
Das Planungsgebiet bietet wichtige Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen, wie die bereits vorhandene Infrastruktur innerhalb des Windparks, die vereinbarte Nutzung mit den forstwirtschaftlichen Flächen und die Abstände zu Wohnbebauungen. Generell werden am Standort Eberbach alle gängigen Abstandsvorgaben und Kriterien für Windenergienutzung eingehalten, weswegen eine Ausweisung der Fläche als Konzentrationszone für Windenergie möglich ist. Somit wäre es möglich, künftig grünen Strom direkt vor Ort zu produzieren und die Energiewende weiter voranzutreiben.
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Bauliche Maßnahmen
Was wird getan, um den Eingriff möglichst gering zu halten?
Die Zufahrt erfolgt über bestehende Wirtschaftswege, die lediglich geringfügig ausgebaut werden müssen. Die Kranstellflächen werden optimiert und die baulichen Maßnahmen auf das notwendige Ausmaß angepasst. Die Kabeltrasse führt zumeist in Banketten von bestehenden Wegen, sodass hier weitere Eingriffe in den Boden deutlich verringert werden können.
Eine Umweltbaubegleitung kontrolliert den Bau und stellt sicher, dass die naturschutzrechtlichen Auflagen eingehalten und die baulichen Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt werden. Ein Großteil der Bauflächen wird lediglich temporär für die Bauphase errichtet und nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder zurückgebaut und renaturiert. Auch die großen Kurvenradien, die für die Transporte der langen Rotorblätter erforderlich sind, werden nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder entfernt und aufgeforstet. Für die Betriebsphase reicht eine einfache Zuwegung, sodass Servicefahrzeuge die Windenergieanlagen erreichen können.
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Ausgleichsmaßnahmen
Weitere Ausgleichsmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung
Neben dem klimaschutzrelevanten Nutzen führt die Realisierung von Windenergieprojekten zugleich zur ökologischen Aufwertung der Umgebung eines geplanten Windparks.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher bei Eingriffen in die Natur und Landschaft dazu verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden von einem Umweltgutachter geprüft und im Genehmigungsverfahren festgelegt. Die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt vor Genehmigungserteilung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Auswirkungen vor Ort
- Schallemissionen
Grundlage für die Zulässigkeit von Schallpegeln ist für Windenergieanlagen die sogenannte „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, kurz TA-Lärm. Die TA-Lärm definiert je nach Gebiet einen bestimmten Lautstärkepegel (Immissionsrichtwert), der am Tag und in der Nacht nicht überschritten werden darf.
Die Einhaltung der jeweiligen Immissionsrichtwerte wurde durch unabhängige Schallgutachten bestätigt. Um die Auswirkungen gering zu halten, werden die Windkraftanlagen nachts in einem schallreduzierten Modus betrieben. Nach Inbetriebnahme findet eine erneute Schallmessung statt, sodass die zuvor erstellten Prognosen auch nochmals real überprüft werden. Negative Auswirkungen können somit ausgeschlossen werden.
Schallemissionen im Vergleich
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Schattenwurf
Für Windenergieanlagen gelten strenge Grenzwerte für Schattenwurf. An einem Immissionsort (Wohnhaus) dürfen
- täglich nicht mehr als 30 Minuten und
- jährlich nicht mehr als 30 Stunden
Schattenwurf entstehen.
Wird einer dieser Grenzwerte erreicht, schaltet die WEA automatisch ab.
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Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung bedeutet, dass die Nachtkennzeichnung/Befeuerung einer Windenergieanlage lediglich für die Dauer des An- und Überfluges eines Flugzeuges angeschaltet ist. Der Windpark kommuniziert über die sog. Transpondertechnologie mit Flugobjekten und schaltet die Nachtkennzeichnung ein, sobald Luftverkehr erkannt wird. Zur übrigen Zeit bleibt die Kennzeichnung ausgeschaltet, wodurch die nächtlichen Lichtquellen eines Windparks auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
Diese Technologie ist für neu geplante Windenergieanlagen seit 2019 verpflichtend und muss für bestehende Anlagen bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden.
Potenziale für Bürger und Region
- Bürgerbeteiligung
Für das Projekt in Eberbach ist geplant, dass Nachbarn des Windparks finanziell davon profitieren sollen. Durch die Beteiligung an einer Schwarmfinanzierung erhalten Sie für Ihr Kapital eine attraktive, feste Verzinsung für eine festgelegte Laufzeit.
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Regionaler Bürgerstrom
Unser Ziel ist es, dass alle von der Energiewende profitieren, insbesondere alle Bürger, die in der Nähe eines Windparks wohnen. Daher planen wir ab Inbetriebnahme des Windparks Eberbach, allen Privathaushalten in Eberbach, Schönbrunn, Neunkirchen, Zwingenberg, Waldbrunn, Schwarzach und Hirschhorn günstigen Ökostrom anzubieten – und das garantiert günstiger als der örtlicher Grundversorgertarif. Der von uns gelieferte EEG-Strom stammt hierbei nachweislich aus dem Windpark Eberbach.
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Lokale Projekte
Zum Bau eines Windparks gehören stets auch passende Ausgleichsmaßnahmen, um den entstehenden Eingriff in die Natur zu kompensieren. Da Sie als Bürger Ihre Umgebung am besten kennen, setzen wir neben den behördlichen Vorgaben auch auf Ihre Ideen und Vorschläge, wie BayWa r.e. am effektivsten zum Umweltschutz in Ihrer Region beitragen kann.
Kennen Sie Flächen, die eine Renaturierung erfordern? Können wir Biotope für Vögel oder andere Arten durch geeignete Maßnahmen bereichern? Gibt es Gebiete, die durch das Anpflanzen von Bäumen und Anlegen von Bienenwiesen aufgewertet werden können?
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Regionale Wertschöpfung
Wir sprechen nicht nur über regionale Wertschöpfung, sondern setzen diese ganz konkret vor Ort um. Es ist uns in jedem Projekt ein besonderes Anliegen, dass die Bürger vor Ort sowie die lokale Wirtschaft teilhaben und von dem Projekt profitieren können. Sei es in Form einer finanziellen Beteiligung am Windpark, regionalen Stromtarifen oder sonstigen Mehrwerten für die Region. Wir möchten, dass ländliche Strukturen erhalten bleiben, gestärkt werden und nicht dadurch gefährdet werden, dass nur einige wenige vom Windpark profitieren. Über die jeweiligen Beteiligungsmöglichkeiten – die abhängig von der Entwicklung des Projektes sind – werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Umfrage zur Interessensbekundung
Wir möchten Sie einladen, sich aktiv einzubringen und an unserer Umfrage „lokale Mehrwerte“ teilzunehmen. Welche Maßnahmen sind aus Ihrer Sicht am sinnvollsten? Oder vielleicht haben Sie weitere Ideen und Anregungen für uns?
Sichtbarkeit
Die Errichtung von Windparks stellt zweifelsohne einen Eingriff in das Landschaftsbild sowie für die gewohnte Aussicht dar. Inwiefern dieser Eingriff positiv, neutral oder negativ bewertet wird, ist dabei sehr subjektiv – was für manche eine kleine Rolle spielt oder gar ein Zeichen für Fortschritt und Energiewende darstellt, wird von anderen möglicherweise als störend empfunden.
Durch die großen Entfernungen zwischen Windenergieanlagen und Ortschaften sowie durch die komplexe Topografie im direkten Umfeld wird eine optisch bedrängende Wirkung bestmöglich vermieden. An vielen Stellen ist der Windpark durch natürliche, bauliche oder topographische Hindernisse nicht oder nur teilweise zu sehen. Ein erster Eindruck von der optischen Wirkung an ausgewählten Standorten lässt sich durch unsere Visualisierungen erzielen: