Im Dezember 2021 wurde der Genehmigungsantrag für den Windpark Haiderbachhöhe im Wald zwischen Wittgert und Ransbach-Baumbach nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt. Diesen haben wir nun auch erhalten. Vorgesehen ist die Errichtung von drei Windenergieanlagen (WEA) vom Typ E-160 des deutschen Herstellers Enercon mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotordurchmesser von 160 m und einer Nennleistung von 5,56 Megawatt.
Der Antragstellung vorausgegangen war ein mehrjähriger Planungsprozess, der 2016 mit dem von Landesforsten durchgeführten Vergabeverfahren der Flächenkulisse seinen Anfang nahm. Zuvor erfolgte die Ausweisung der Forstfläche als Sondergebiet für Windenergienutzung durch die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach. Einen ersten Genehmigungsantrag nach BImSchG stellte BayWa r.e. bereits im Jahr 2018. Die schnelle technologische Entwicklung von WEA und die Möglichkeit, die Windparkplanung zugunsten einer höheren Windausbeute sowie zur bestmöglichen Schonung schützenswerter Belange weiter zu optimieren, wurden zum Anlass genommen, einen erneuten Genehmigungsantrag zu stellen.
Die Festlegung der WEA-Positionerungen erfolgte unter Berücksichtigung vieler Faktoren in enger Abstimmung mit Landesforsten. Ein beträchtlicher Teil des Gebietes fiel in den letzten Jahren der zunehmenden Borkenkäferkalamität zum Opfer. Es wurde deshalb Wert daraufgelegt, die Planung des Windparks bestmöglich an den entstandenen Schadflächen auszurichten. Die Zufahrt zum Windpark Haiderbachhöhe wird von der Bundesautobahn 3 über den Rastplatz Welschehahn erfolgen, was eine Anlieferung aller Baukomponenten ohne Beeinträchtigung des örtlichen Verkehrs sowie von Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Ransbach-Baumbach ermöglicht.
Nach seiner Errichtung wird der Windpark Haiderbachhöhe jedes Jahr bilanziell etwa 13.500 Haushalte (angenommener Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden) mit sauberem Ökostrom versorgen. Die jährliche CO2-Einsparung beträgt etwa 14.500 Tonnen im Vergleich zum deutschen Strommix (2020). Mehr erfahren
Allgemeine Informationen zum Windpark
- Standort
Der geplante Windpark Haiderbachhöhe liegt nördlich der Stadt Ransbach-Baumbach im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz auf einer Staatsforstfläche.
Der Abstand der WEA zu den umliegenden Ortschaften beträgt 1,2 Kilometer bis Oberhaid, 1,34 km bis Ransbach-Baumbach, 1,48 km bis Wittgert, 1,49 kmbis Hundsdorf und 1,77 km bis Mogendorf.
Übersichtsplan
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Planung und Genehmigung
Im Dezember 2021 wurde der Genehmigungsantrag für den Windpark Haiderbachhöhe nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden alle von dem Vorhaben tangierten Fachbehörden sowie die Träger öffentlicher Belange beteiligt. Zudem findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung statt, da das Verfahren auf Antrag von BayWa r.e. nicht als sog. vereinfachtes, sondern als förmliches Verfahren durchgeführt wird. Damit wird jeder Bürgerin und jedem Bürger die Möglichkeit geboten, eventuelle Einwände darzulegen.
Um die vorherrschenden Standortgegebenheiten besser beurteilen zu können, wurde eine Vielzahl von Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse in Fachgutachten mündeten. Diese wurden von renommierten, unabhängigen Fachgutachtern angefertigt. Darunter fallen beispielsweise umfassende, mehrjährige Untersuchungen im Bereich Natur- und Artenschutz, Bodenbeschaffenheit, Hydrogeologie, Schallschutz und Schattenwurf. Darüber hinaus wurden Kompensationsmaßnahmen zugunsten des Landschaftsbildes und des Artenschutzes festgelegt.
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Zeitplan
Auf den Zeitplan haben viele Faktoren Einfluss, die nicht alle von BayWa r.e. beeinflusst werden können. Der Windpark Haiderbachhöhe soll nach derzeitigem Stand im Jahr 2024 errichtet werden und ist bereits nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt worden. Eine erfolgreiche Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur ist noch erforderlich.
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Schallemissionen
Grundlage für die Zulässigkeit von Schallpegeln ist für Windenergieanlagen die sogenannte „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, kurz TA-Lärm. Die TA-Lärm definiert je nach Gebiet einen bestimmten Lautstärkepegel (Immissionsrichtwert), der am Tag und in der Nacht nicht überschritten werden darf. Die Einhaltung der jeweiligen Immissionsrichtwerte wird durch ein unabhängiges Schallgutachten bestätigt.
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Schattenwurf
Für Windenergieanlagen gelten strenge Grenzwerte für Schattenwurf. An einem Immissionsort (Wohnhaus) dürfen
- täglich nicht mehr als 30 Minuten und
- jährlich nicht mehr als 30 Stunden
Schattenwurf entstehen.
Wird einer dieser Grenzwerte erreicht, schaltet die verursachende Windenergieanlage automatisch ab.
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Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung bedeutet, dass die Nachtkennzeichnung/Befeuerung einer Windenergieanlage lediglich für die Dauer des An- und Überfluges eines Flugzeuges angeschaltet ist. Der Windpark kommuniziert über die sog. Transpondertechnologie mit Flugobjekten und schaltet die Nachtkennzeichnung ein, sobald Luftverkehr erkannt wird. Zur übrigen Zeit bleibt die Kennzeichnung ausgeschaltet, wodurch die nächtlichen Lichtquellen eines Windparks auf ein absolutes Minimum reduziert werden.
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Ausgleichsmaßnahmen
Ausgleichmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung
Neben dem Klimaschutz führt die Realisierung von Windenergieprojekten zugleich zur ökologischen Aufwertung der Umgebung des geplanten Windparks.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher bei Eingriffen in die Natur und Landschaft dazu verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).
Die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden von einem Umweltgutachter geprüft und im Genehmigungsverfahren festgelegt. Die Umsetzung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erfolgt in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Häufig gestellte Fragen zum Windpark Haiderbachhöhe
- Wofür wird die Fläche aktuell genutzt? Ist die derzeitige Nutzung mit den Windenergieanlagen kombinierbar?
Derzeit werden die Flächen, auf denen die drei Windenergieanlagen errichtet werden sollen, forstwirtschaftlich genutzt. Diese Nutzung wird auch nach dem Bau des Windparks weiterhin möglich sein, lediglich ein kleiner Teil der Flächen wird für die Fundamente und die Kranstellflächen der fortwirtschaftlichen Nutzung entzogen.
- Sind die Windverhältnisse dort gut?
Von Januar 2021 bis Januar 2022 wurde eine Windmessung mithilfe der LiDAR-Technologie durchgeführt. Dabei wurden neben der Windgeschwindigkeit in unterschiedlichen Höhen viele weitere Faktoren wie z.B. die Windrichtung durchgängig erfasst. Die Messung bestätigt die vorab gestellten Prognosen, sodass die Errichtung des Windparks Haiderbachhöhe im Hinblick auf Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit sinnvoll ist.
- Warum ist der Bau eines Windparks dort sinnvoll?
Das Planungsgebiet bietet wichtige Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen, wie die gut zu vereinbarender Nutzung des Gebietes sowohl für die Holzwirtschaft als auch zur Stromerzeugung. Weiterhin befindet sich im Windparkgebiet aufgrund der forstwirtschaftlichen Nutzung bereits eine gut ausgebaute Wegeinfrastruktur, sodass der Flächeneingriff dadurch reduziert werden kann. Durch die unmittelbare räumliche Nähe zur Bundesautobahn 3 entfällt eine aufwändige Anlieferung der Anlagenkomponenten durch Wohngebiete. Umfassende, mehrjährige naturschutzfachliche Untersuchungen haben zudem zum Ergebnis geführt, dass eine mit Natur- und Artenschutz verträgliche Windenergienutzung an dem Standort möglich ist.
- Was wird getan, um den Eingriff möglichst gering zu halten?
Die Zufahrt erfolgt über bestehende Wirtschaftswege, die lediglich geringfügig ausgebaut werden müssen. Die Kranstellflächen wurden in enger Abstimmung mit der Forstbehörde optimiert und die baulichen Maßnahmen auf das notwendige Ausmaß angepasst. Die Kabeltrasse führt zumeist in Banketten von bestehenden Wegen, sodass hier weitere Eingriffe in den Boden deutlich verringert werden können.
Eine Umweltbaubegleitung stellt sicher, dass die naturschutzrechtlichen Auflagen eingehalten und die baulichen Maßnahmen auf ein Minimum begrenzt werden. Ein Großteil der Bauflächen wird lediglich temporär für die Bauphase benötigt und nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder zurückgebaut. Für die Betriebsphase reicht eine einfache Zuwegung, sodass Service- und Rettungsfahrzeuge die Windenergieanlagen erreichen können.