Sprache auswählen
Deutschland
English
Andere Website auswählen
Aktuelle Website:
Deutschland
Website / Land
Sprachen
Social Media
Website / Land
Sprachen
Social Media

Windpark Haiderbachhöhe

Ein Projekt von BayWa r.e.

Im Dezember 2021 wurde der Genehmigungsantrag für den Windpark Haiderbachhöhe im Forstgebiet zwischen Wittgert und Ransbach-Baumbach nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingereicht. Geplant ist der Bau von drei Windenergieanlagen (WEA) des Typs E-160 des deutschen Herstellers Enercon, mit einer Nabenhöhe von 166,6 Metern, einem Rotordurchmesser von 160 Metern und einer Nennleistung von 5,56 Megawatt. Die Genehmigung für den Windpark wurde im Februar 2024 erteilt.

Dem Antrag ging ein mehrjähriger Planungsprozess voraus, der 2016 mit einem Flächenvergabeverfahren durch Landesforsten begann. Zuvor hatte die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach das Forstgebiet als Sondergebiet für Windenergienutzung ausgewiesen. Bereits 2018 hatte BayWa r.e. einen ersten Antrag nach dem BImSchG eingereicht. Aufgrund der schnellen technologischen Fortschritte im Bereich der Windenergieanlagen und der Möglichkeit, den Windpark zur Maximierung der Windausbeute sowie zum Schutz wertvoller Umweltgüter weiter zu optimieren, wurde ein neuer Genehmigungsantrag gestellt.

Die Positionierung der Windenergieanlagen erfolgte in enger Abstimmung mit Landesforsten und unter Berücksichtigung zahlreicher Faktoren. Da große Teile des Gebiets in den letzten Jahren durch den Borkenkäferbefall erheblich geschädigt wurden, legte man besonderen Wert darauf, den Windpark auf diesen Schadflächen zu planen. Der Zugang zum Windpark Haiderbachhöhe wird über die Bundesautobahn 3 und den Rastplatz Welschehahn erfolgen, wodurch die Anlieferung aller Bauteile ohne Beeinträchtigung des örtlichen Verkehrs und der Anwohnerinnen und Anwohner von Ransbach-Baumbach sichergestellt ist.

Nach seiner Inbetriebnahme wird der Windpark Haiderbachhöhe jährlich bilanziell etwa 13.500 Haushalte (bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Kilowattstunden) mit sauberem Ökostrom versorgen. Zudem werden jährlich rund 14.500 Tonnen CO2 im Vergleich zum deutschen Strommix des Jahres 2020 eingespart. Mehr erfahren

Allgemeine Informationen zum Windpark

  • Standort

    Der geplante Windpark Haiderbachhöhe befindet sich nördlich der Stadt Ransbach-Baumbach im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz auf einer Staatsforstfläche.

    Die Abstände der Windenergieanlagen (WEA) zu den umliegenden Ortschaften betragen 1,2 Kilometer bis Oberhaid, 1,34 Kilometer bis Ransbach-Baumbach, 1,48 Kilometer bis Wittgert, 1,49 Kilometer bis Hundsdorf und 1,77 Kilometer bis Mogendorf.

    Übersichtsplan

  • Planung und Genehmigung

    Im Dezember 2021 wurde der Genehmigungsantrag für den Windpark Haiderbachhöhe gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) eingereicht und im Februar 2024 genehmigt.

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden alle relevanten Fachbehörden sowie Träger öffentlicher Belange einbezogen.

    Zur genauen Beurteilung der Standortgegebenheiten wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse in unabhängigen Fachgutachten mündeten. Diese wurden von renommierten Experten erstellt und umfassten unter anderem mehrjährige Untersuchungen in den Bereichen Natur- und Artenschutz, Bodenbeschaffenheit, Hydrogeologie, Schallschutz und Schattenwurf. Zusätzlich wurden Kompensationsmaßnahmen zum Schutz des Landschaftsbildes und der Artenvielfalt festgelegt.

  • Zeitplan

    Die zeitliche Planung des Projekts wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst, die nicht alle im direkten Einflussbereich von BayWa r.e. liegen. Nach aktuellem Stand soll der Windpark Haiderbachhöhe im Jahr 2025 errichtet werden; die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz liegt bereits vor. Momentan werden die Bauvorbereitungen getroffen, wobei der Bau mit der Errichtung der Zuwegung und der internen Kabeltrassen beginnt. Die Inbetriebnahme des Windparks ist für den Winter 2025/2026 vorgesehen – hierbei spielt die Witterung jedoch eine erhebliche Rolle und kann zu Verzögerungen führen.  

    Der Zuschlag im Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur wurde bereits im Mai 2024 erteilt.

  • Schallemissionen

    Die Grundlage für die zulässigen Schallpegel von Windenergieanlagen bildet die „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“ (TA Lärm). Diese legt je nach Gebiet spezifische Immissionsrichtwerte fest, die sowohl tagsüber als auch nachts nicht überschritten werden dürfen. Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird durch ein unabhängiges Schallgutachten überprüft und bestätigt.

  • Schattenwurf

    Für Windenergieanlagen gelten strenge Grenzwerte beim Schattenwurf. An einem Immissionsort, wie beispielsweise einem Wohnhaus, darf der Schattenwurf

    • täglich maximal 30 Minuten und
    • jährlich maximal 30 Stunden betragen.

    Sobald einer dieser Grenzwerte erreicht wird, schaltet sich die betroffene Windenergieanlage automatisch ab.

  • Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung

    Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung bedeutet, dass die Beleuchtung einer Windenergieanlage nur während des An- oder Überflugs eines Flugzeugs aktiviert wird. Der Windpark nutzt dabei die sogenannte Transpondertechnologie, um mit Flugobjekten zu kommunizieren und die Beleuchtung automatisch einzuschalten, sobald Luftverkehr erkannt wird. Außerhalb dieser Zeiten bleibt die Kennzeichnung deaktiviert, wodurch die nächtlichen Lichtemissionen des Windparks auf ein Minimum reduziert werden.

  • Ausgleichsmaßnahmen

    Die Realisierung von Windenergieprojekten trägt nicht nur zum Klimaschutz bei, sondern verbessert auch die ökologische Qualität der Umgebung des geplanten Windparks.

    Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz ist der Verursacher bei Eingriffen in Natur und Landschaft verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

    Die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wurden von einem Umweltgutachter geprüft und im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgelegt. Ihre Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde.

     

  • Regionale Wertschöpfung

    Wir reden nicht nur von regionaler Wertschöpfung, sondern setzen diese aktiv vor Ort um. Deshalb werden wir von der Möglichkeit Gebrauch machen, die umliegenden Gemeinden von den Erträgen unseres Windparks profitieren zulassen. Dank der gesetzlichen Neuregelung gemäß § 6 EEG können wir den Gemeinden freiwillig bis zu 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde zukommen lassen.

Häufig gestellte Fragen zum Windpark Haiderbachhöhe

  • Wofür wird die Fläche aktuell genutzt? Ist die derzeitige Nutzung mit den Windenergieanlagen kombinierbar?

    Die Flächen, auf denen die drei Windenergieanlagen errichtet werden sollen, werden derzeit forstwirtschaftlich genutzt. Diese Nutzung wird auch nach dem Bau des Windparks größtenteils fortgeführt. Lediglich ein kleiner Teil der Fläche wird für die Fundamente und Kranstellflächen dauerhaft aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen.

  • Sind die Windverhältnisse dort gut?

    Ja, von Januar 2021 bis Januar 2022 wurde eine Windmessung mittels LiDAR-Technologie durchgeführt. Dabei wurden kontinuierlich verschiedene Faktoren wie die Windgeschwindigkeit in unterschiedlichen Höhen sowie die Windrichtung erfasst. Die Messungen bestätigten die zuvor erstellten Prognosen, wodurch die Errichtung des Windparks Haiderbachhöhe sowohl aus klimaschutztechnischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht als sinnvoll bewertet wird.

  • Warum ist der Bau eines Windparks dort sinnvoll?

    Das Planungsgebiet erfüllt wichtige Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen, da es die Nutzung für Holzwirtschaft und Stromerzeugung gut miteinander vereint. Zudem verfügt das Gebiet aufgrund der bestehenden forstwirtschaftlichen Nutzung bereits über eine gut ausgebaute Wegeinfrastruktur, wodurch der Eingriff in die Fläche minimiert werden kann. Die unmittelbare Nähe zur Bundesautobahn 3 ermöglicht außerdem eine unkomplizierte Anlieferung der Anlagenkomponenten, ohne Wohngebiete zu belasten. Umfangreiche, mehrjährige naturschutzfachliche Untersuchungen haben bestätigt, dass an diesem Standort eine natur- und artenschutzverträgliche Windenergienutzung möglich ist. 

  • Was wird getan, um den Eingriff möglichst gering zu halten?

    Die Zufahrt erfolgt über bestehende Wirtschaftswege, die nur minimal ausgebaut werden müssen. Die Kranstellflächen wurden in enger Abstimmung mit der Forstbehörde optimiert, und die baulichen Maßnahmen auf das erforderliche Maß begrenzt. Die Kabeltrasse verläuft größtenteils entlang der Banketten vorhandener Wege, wodurch zusätzliche Eingriffe in den Boden erheblich reduziert werden.

    Eine Umweltbaubegleitung stellt sicher, dass alle naturschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten und die baulichen Maßnahmen auf ein Minimum beschränkt werden. Ein Großteil der Bauflächen wird nur temporär während der Bauphase genutzt und nach Fertigstellung der Windenergieanlagen zurückgebaut. Für den laufenden Betrieb genügt eine einfache Zuwegung, die den Zugang für Service- und Rettungsfahrzeuge gewährleistet.

Nach oben
Kontakt aufnehmen