Auf dem Gebiet der Gemeinde Kammerstein soll ein neuer Windpark entstehen. Die Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentümer entschieden sich für BayWa r.e. aus München und das Planungsbüro Ermisch & Partner aus Roth als geeignete Projektierer für die Beplanung des Vorbehaltsgebiets. Ausschlaggebend hierfür waren die guten Erfahrungen im Zusammenhang mit dem im Juni 2022 in Betrieb genommenen hiesigen Solarpark nördlich der B466. Die Kooperation von BayWa r.e. und Ermisch & Partner vereint lokale Vernetzung und ausgewiesene Expertise im Bereich der Windenergie.
Die wichtigsten Fakten zum Windpark Kammerstein auf einen Blick
Geplant sind vier Windenergieanlagen.
Die Windenergieanlagen haben eine Gesamthöhe von ca. 250 m.
Die Gesamtleistung des Windparks wird ca. 24 Megawatt betragen.
Eine WEA dieses Typs kann am Standort Kammerstein rund 3.000 2-Personen-Haushalte pro Jahr mit Ökostrom versorgen.
Weitere Informationen zum Windpark
- Planungsfläche
Der geplante Windpark soll innerhalb des Vorbehaltsgebiets Windkraft des Landkreises Roth (WK 85) der Gemeinde Kammerstein auf der Grundlage des rechtskräftigen Regionalplans der Region Nürnberg aus dem Jahr 2014 entstehen.
Die Vorhabenfläche befindet sich vorrangig in privatem Eigentum und liegt in den Waldgebieten „Wolfslohe“ und „Rotenbuck“ zwischen Kammerstein und Albersreuth. Die für die Windenergienutzung benötigten Flächen werden von den jeweiligen Eigentümern für mindestens 25 Jahre gepachtet. Das Projektgebiet wird forstwirtschaftlich genutzt, den überwiegenden Anteil der Fläche bilden Nadelgehölze.
Übersichtskarte
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Planung und Genehmigung
Nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens alle betroffenen Fachbehörden sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt. Vor der Einreichung eines Antrages auf Genehmigung, ist die Erstellung umfangreicher Gutachten erforderlich. Folgende Aspekte werden in den Gutachten unter anderem intensiv untersucht:
- Schallschutz
- Schutz vor Schattenwurf
- Baugrund und Trinkwasser
- Arten- und Naturschutz
- Landschaftsbild
- Auswirkungen auf Menschen und Natur (Umweltverträglichkeitsprüfung)
Der Antrag nach BImSchG wurde am 27.05.2024 an das Landratsamt Roth übermittelt und befindet sich nun im Genehmigungsprozess.
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Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten und lokale Partizipation
Für die Gemeinde und uns als Projektierer ist es ein wichtiges Anliegen, die Bürgerinnen und Bürger in allen Entwicklungsphasen des Projekts einzubeziehen. Hinsichtlich der Teilhabemöglichkeiten gibt es mehrere Modelle, die in unseren Projekten regelmäßig zum Einsatz kommen. Umgesetzt wurde zuletzt beispielsweise:
- Übernahme eines Teils der Windenergieanlagen in eine Bürgerenergiegesellschaft oder einen Kommunalwindpark
- Crowdfunding / qualifiziertes Nachrangdarlehen für Beträge ab bspw. 500 EUR
- Bürgerstromtarife
- Lokale Mobilitätskonzepte
- Kommunalbeteiligung gemäß § 6 EEG
Neben der finanziellen Teilhabe der Bevölkerung ist eine offene und transparente Kommunikation für uns ein wesentlicher Baustein für ein erfolgreiches Projekt. Regelmäßig bieten wir in unseren Projekten an:
- Informationsveranstaltungen und Bürgersprechstunden vor Ort
- Projekt-Websites
- Einbeziehung der Lokalpresse, Anzeigenserien in lokalen Tageszeitungen
- Anwesenheit bei Gemeinderatssitzungen (sofern gewünscht)
- Info-Schilder vor Ort
- Exkursionen ins Windparkgebiet z.B. unter Einsatz von einer für BayWa r.e. entwickelten ‚Augmented Reality App‘