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Windpark Langenbrander Höhe

Ein Projekt von BayWa r.e.

Flächensicherung

Die BayWa r.e. erhielt im Rahmen einer Ausschreibung, welche durch die Landsiedlung im Auftrag der Flächeneigentümer (Land Baden-Württemberg/ForstBW, Gemeinde Schömberg, private Eigentümer) organisiert und durchgeführt wurde, im Frühjahr 2014 den Zuschlag zum Abschluss eines Gestattungsvertrags.

Vorplanung

Bei der Planung wurden insbesondere Abstandskriterien zu Siedlungen und Straßen eingehalten. Zudem wurde die Windpark-Optimierung unter Beachtung der Abstände der geplanten Windenergieanlagen untereinander sowie der Verträglichkeit zu Richtfunkstrecken durchgeführt.

Genehmigungsplanung

Anfang 2019 wurde das Genehmigungsverfahren für den ersten Bauabschnitt nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landkreis Enzkreis) gestartet.

Ausführungsplan

Es wurden sämtliche umwelt- und artenschutzrechtlichen Belange sowie Schall- und Schattenwurfprognosen durch externe Gutachter untersucht und Kompensationsmaßnahmen festgelegt. Die Antragsunterlagen enthalten zudem Dokumente zum Windenergieanlagentyp und zu den Themen Baugrund, Standsicherheit, Brandschutz, Hydrogeologie und Denkmalschutz.

Bau des Windparks

Im Windpark Langenbrander Höhe sollen vier Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N149 mit einer Turmhöhe von 164 m und einer Nennleistung von je 4,5 MW errichtet werden. Die Gesamthöhe der einzelnen WEA beträgt 238,9m. Die vier Anlagen werden ca. 46.500 MWh grünen Strom pro Jahr erzeugen – das entspricht dem jährlichen Strombedarf von ca. 14.300 2-Personen-Haushalten. In einem zweiten Bauabschnitt sollen drei weitere Windenergieanlagen mit gleicher Größe errichtet werden, die einen Jahresertrag von ca. 33.000 MWh einspeisen und bilanziell weitere 10.200 2-Personen-Haushalte mit Ökostrom versorgen werden.

Inbetriebnahme des Windparks

Wir rechnen mit einer Inbetriebnahme des Windparks Ende 2023.

Die BayWa r.e. plant auf der Langenbrander Höhe in einem ersten Bauabschnitt die Errichtung eines Windparks mit zunächst 4 Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149 mit jeweils 4,5 MW Leistung. Ursprünglich waren 5 Windenergieanlagen geplant. Nach Abschluss eines Städtebaulichen Vertrags mit der Gemeinde Schömberg verzichtet die BayWa r.e. auf die bislang geplante WEA 1 und trägt damit den Bedenken der Gemeinde Schömberg und deren Wünschen in Bezug auf ihre städtebauliche Entwicklung Rechnung. Die WEA 1 wurde daher aus dem Genehmigungsverfahren genommen. Zuständige Behörde für dieses Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das Landratsamt Enzkreis. Die Genehmigung wurde am 31.03.2022 erteilt. Die 4 Anlagen sollen nun bis Ende 2023 auf Flächen des Staatsforstes (ForstBW) errichtet werden. 

In einem zweiten Bauabschnitt sollen in enger Abstimmung mit der Gemeinde Schömberg östlich der bisherigen Planung 3 weitere Windenergieanlagen errichtet werden. Für diesen Abschnitt müssen zunächst alle erforderlichen Untersuchungen durchgeführt und die entsprechenden Gutachten für das Genehmigungsverfahren erstellt werden. Die Einreichung des Genehmigungsantrags für diesen zweiten Bauabschnitt ist für Ende 2022 vorgesehen (siehe Zeitplan). Die Anlagen sollen auf Flächen von ForstBW sowie der Gemeinde Schömberg errichtet werden. Damit profitiert die Gemeinde Schömberg über die kommunale Beteiligung nach § 6 EEG (Partizipation an den Einspeiseerlösen) hinaus auch durch die Realisierung von Pachteinnahmen für einen Anlagenstandort. 

Was ist geplant?

Standort

1. Bauabschnitt: Der Windpark soll auf dem Gebiet der Gemeinde Schömberg, Gemarkung Langenbrand (Windenergieanlage 2) sowie der Stadt Neuenbürg, Gemarkung Waldrennach (Windenergieanlage 3, 4 & 5) entstehen. Die Gemeinde Schömberg liegt im Landkreis Calw, die Stadt Neuenbürg im Landkreis Enzkreis. 

Die auf einer bewaldeten Anhöhe gelegene Vorhabenfläche befindet sich im Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Die Standorte der 4 geplanten Windenergieanlagen befinden sich in vorwiegend aus Nadelwald bestehendem Forst, welcher von ForstBW forstwirtschaftlich intensiv genutzt wird.  

Die Nutzung bereits vorhandener und sehr gut ausgebauter Forstwege minimieren den Eingriff im Wald weitmöglichst. Die relativ isolierte Lage im Wirtschaftswald und hohe Abstände von über 1.200 Meter (gegenüber der vom Windenergieerlass Baden-Württemberg vorgesehenen 700 Meter) zu umliegenden Wohngebieten reduzieren Immissionen auf ein Minimum. 

2. Bauabschnitt: Alle 3 geplanten Windenergieanlagen befinden sich im Gemeindegebiet von Schömberg (Landkreis Calw), unmittelbar östlich angrenzend an den 1. Bauabschnitt.  Die Waldflächen befinden sich im Eigentum von ForstBW, der Gemeinde Schömberg sowie privaten Waldeigentümern. Der Abstand zur Wohnbebauung beträgt ebenfalls rund 1.200 Meter. 

Übersichtskarte

Hintergrund

Im Zuge der Flächennutzungsplanung der Gemeinde Schömberg wurde mit der Gemeinde der Abschluss eines städtebaulichen Vertrags vereinbart, der Umfang und Lage der Planung im Gemeindegebiet einvernehmlich regeln soll. Vor diesem Hintergrund wurde beschlossen, dass die ursprünglich geplante und am nächsten an der Ortslage gelegene WEA 1 entfallen und in einem weiteren Bauabschnitt 3 weiter von der Ortslage entfernte und tiefer gelegenere WEA errichtet werden sollen. 

Die Vorhabenfläche bietet sehr gute Verhältnisse zur Nutzung der Windenergie. Der insgesamt von beiden Bauabschnitten produzierte Strom reicht aus, um bilanziell ca. 24.500 2-Personen-Haushalte mit elektrischer Energie zu versorgen (Berechnung basierend auf Verbrauchswerten des Statistischen Bundesamtes 2021). 

Durch die jährlich erzeugte Energie im Gesamt-Windpark Langenbrander Höhe / Hirschgarten werden pro Jahr knapp 52.000 Tonnen CO2 -Emissionen vermieden. (Berechnung basierend auf „Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger 2017“, Umweltbundesamt) 

Planung und Genehmigung

Anfang 2019 wurde das Genehmigungsverfahren für den ersten Bauabschnitt nach Bundes-Immissionsschutzgesetz bei der zuständigen Genehmigungsbehörde (Landkreis Enzkreis) gestartet. Die vollständigen Antragsunterlagen lagen 2 Monate in Papierform in den betroffenen Gemeinden sowie in den Landratsämtern Calw und Enzkreis zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus. Darüber hinaus sind die Antragsunterlagen online auf den Seiten des Enzkreises oder dem Portal für Umweltverträglichkeitsprüfungen „UVP-Verbund“ verfügbar. 

Für die umfangreichen Antragsunterlagen haben externe Gutachterbüros sämtliche umwelt- und artenschutzrechtliche Belange im Vorfeld untersucht. Die gewonnenen Erkenntnisse wurden bei der Planung unmittelbar berücksichtigt. Darüber hinaus wurden Kompensationsmaßnahmen zugunsten des Artenschutzes, des Landschaftsbildes und zum Ausgleich des waldrechtlichen Eingriffs festgelegt. Um die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte für Schall- und Schattenemissionen an allen relevanten Immissionsorten in der Umgebung sicherzustellen, wurden umfassende Schall- und Schattenwurfprognosen von Fachgutachtern erstellt. 

Die beantragte WEA 1 wurde nach Abschluss des städtebaulichen Vertrags mit der Gemeinde Schömberg aus dem Genehmigungsverfahren zurückgezogen. Die 3 neu geplanten Standorte für den 2. Bauabschnitt sollen bis Ende 2022 separat beantragt werden. Zuvor müssen die umfangreichen Antragsunterlagen erstellt und die hierfür erforderlichen Untersuchungen und Gutachten beauftragt werden. 

Wirtschaftlichkeit

Die Wirtschaftlichkeit eines Windprojekts hängt in erster Linie vom zu erwartenden Windertrag ab. Um eine - nicht zuletzt für die finanzierenden Banken - ausreichend sichere Prognose der Windverhältnisse stellen zu können, wurden detaillierte Untersuchungen vorgenommen und konkrete Messdaten vor Ort erhoben: 

  • Windmessdaten, die mittels LiDAR Messgerät von Oktober 2016 bis November 2017 direkt am Standort aufgezeichnet wurden und den daraus erstellten Wind- und Ertragsgutachten 
  • den allgemein bekannten klimatologischen Gegebenheiten für dieses Gebiet 
  • überregionale Windstatistiken der örtlichen Wetterstationen des Deutschen Wetterdienstes (DWD)  
  • Betriebsdaten bestehender WEA in Standortnähe 

Nach Auswertung aller vorliegenden Daten durch zwei unabhängige und zertifizierte Fachgutachter ergibt sich für den Standort Langenbrander Höhe / Hirschgarten (1. Bauabschnitt) mit 4 WEA eine mittlere Jahreswindgeschwindigkeit von 6,5 m/s in 160 Meter Höhe und ein prognostizierter Jahresertrag von ca. 46.500.000 kWh. Ein effizienter und wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen ist damit sichergestellt. 

Für den 2. Bauabschnitt mit 3 WEA wurde ein Jahresertrag von rund 33.000.000 kWh berechnet. 

Technik & Erschließung

Am Standort Langenbrander Höhe / Hirschgarten sollen im ersten Bauabschnitt hocheffiziente Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149 zum Einsatz kommen. Die Nabenhöhe beträgt 164 m, der Rotorradius 149 m. Daraus ergibt sich unter Last eine Gesamthöhe der Anlagen von 238,9 m über Grund. 

Um den Ausbau von Kurvenradien und somit den Eingriff in den Wald so gering wie möglich zu halten, werden zur Anlieferung der 75 m langen Flügel und weiterer Großkomponenten sogenannte „Selbstfahrer“ eingesetzt. Diese Maschinen, welche aus einer Plattform und einer Vielzahl von Achsen bestehen, haben den Vorteil, dass sie sehr wendig und somit sehr gut manövrierfähig sind. Zudem sind diese Selbstfahrer schmaler als vergleichbare Tieflader, sodass ein Einsatz auch auf weniger breiten Straßen möglich ist. Ein weiterer entscheidender Vorteil ist, dass die Rotorblätter für den Transport in eine entsprechende Haltevorrichtung arretiert und bis zu einem Winkel von 60° aufgestellt werden können. Dies erlaubt den Transport der Rotorblätter auch in sehr komplexem Gelände und ermöglicht die Kurvenumfahrung ohne einen extremen Überschwenkbereich, was besonders in hügeligem Gelände und an Waldstandorten von großem Vorteil ist, um Rodungen und Ausbau von Kurvenradien auf ein Minimum zu beschränken.  

Die Netzanbindung der Anlagen erfolgt am Umspannwerk Calmbach, hierfür wurde mit dem Netzbetreiber ein Netzanschlussvertrag geschlossen. Die Kabeltrasse zur Anbindung an das Umspannwerk wird unterirdisch und überwiegend entlang von Waldwegen verlegt. Zur Querung von Straßen und in komplexem Gelände kommt das Spülbohrverfahren zum Einsatz. 

Der WEA Typ für den 2. Bauabschnitt wird noch im Zuge der weiteren Projektplanung und entsprechend den Festlegungen des Städtebaulichen Vertrags mit der Gemeinde Schömberg definiert. Dieser sieht eine Nabenhöhe von bis zu 166 m und einen Rotordurchmesser von bis zu 150 m vor. 

Zeitplan

Anfang 2019 wurde die Vollständigkeit des Genehmigungsantrags für den ersten Bauabschnitt seitens der Genehmigungsbehörde bestätigt, im September fand der öffentliche Erörterungstermin statt. 

Die Gemeinde Schömberg sowie die Stadt Neuenbürg haben aufgrund einer parallel zum Genehmigungsverfahren laufenden Flächennutzungsplanung im Sommer 2019 Anträge auf Rückstellung des Genehmigungsverfahrens gestellt und 2020 nochmals verlängert. Nach Abschluss des Städtebaulichen Vertrags mit der Gemeinde Schömberg im Juni 2021 sowie nach Beschluss der Flächennutzungsplanung der Stadt Neuenbürg im September 2021 konnte das Genehmigungsverfahren für den Windpark fortgeführt und im März 2022 abgeschlossen werden.  

Nach aktuellem Zeitplan soll im Herbst 2022 mit den Rodungs- und Wegebaumaßnahmen begonnen werden. Die Inbetriebnahme der 4 Anlagen erfolgt bis Ende 2023. 

Für den zweiten Bauabschnitt ist eine Einreichung der Genehmigungsunterlagen bis Ende 2022, der Baubeginn für das 2. Quartal 2025 und die Inbetriebnahme für Anfang 2026 vorgesehen. 

Für anspruchsvolle Situationen benötigt man Expertise. Wie hier während eines Rotorblatttransports mit Selbstfahrer zum Windpark Spechenwald im Saarland.

Auswirkungen vor Ort

Schallemissionen

Grundlage für die Zulässigkeit von Schallpegeln ist für Windenergieanlagen die sogenannte „Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm“, kurz TA-Lärm. Die TA-Lärm definiert je nach Gebiet einen bestimmten Lautstärkepegel (Immissionsrichtwert), der am Tag und in der Nacht nicht überschritten werden darf.  

Die Einhaltung der jeweiligen Immissionsrichtwerte wurde durch ein unabhängiges Schallgutachten vom TÜV Süd bestätigt. Um die Auswirkungen gering zu halten, werden die Windkraftanlagen nachts in einem schallreduzierten Modus mit geringerer Leistung betrieben. Nach Inbetriebnahme findet zur erneuten Überprüfung eine Schallmessung statt, sodass die zuvor erstellten Prognosen auch nochmals real überprüft werden. Negative Auswirkungen können somit ausgeschlossen werden.

Schallemissionen im Vergleich: eigene Darstellung nach BWE 2018

Schattenwurf

Für Windenergieanlagen gelten für Schattenwurf strenge Grenzwerte. An einem Immissionsort (Wohnhaus) dürfen 

  • täglich nicht mehr als 30 Minuten und 
  • jährlich nicht mehr als 30 Stunden  

Schattenwurf entstehen. Wird einer dieser Grenzwerte erreicht, schaltet die WEA automatisch ab. Aufgrund der großen Abstände zu Wohnbebauung am Standort Langenbrander Höhe / Hirschgarten sind keine Beeinträchtigungen durch Schattenwurf zu erwarten. 

Übersichtskarte

Astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer (worst-case): Damit wird die Zeit bezeichnet, in welcher  die Sonne unbeeinflusst durch Witterung während der gesamten Zeit von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang  scheint und die Rotorfläche senkrecht zur Achse der Sonnenstrahlen steht. (Quelle: TÜV Süd 2018, Seite 10)

Naturschutz

Die Standorte der geplanten Windenergieanlagen (WEA) befinden sich in vorwiegend aus Nadel-Mischwald bestehenden Waldflächen, welche forstwirtschaftlich genutzt werden. Bei der Planung der Standorte der WEA wurde und wird für den 2. Bauabschnitt im weiteren Verlauf im Besonderen auf schützenswerte Einzelbäume, bestehende Naturräume und Biotope, sowie auf vermutete Bruthabitate von Vögeln wie bspw. der Waldschnepfe Rücksicht genommen.

Zudem werden die WEA entlang des bestehenden, sehr gut ausgebauten Wegenetzes positioniert, um die Rodungsfläche im Wald zu minimieren. Ein großer Teil der Flächen, der nur für die Bauphase benötigt wird, wird nach Abschluss der Errichtung der Anlagen wieder aufgeforstet. Dauerhaft während der Betriebszeit genutzte Flächen werden an anderer Stelle wieder ausgeglichen.

In detaillierten Untersuchungen und umfangreichen Studien unabhängiger Gutachter wurden Auswirkungen auf die örtliche Fauna untersucht und Maßnahmen zur Vermeidung definiert. So zeichnen bspw. sogenannte Batcorder auf, wann bzw. unter welchen Bedingungen Fledermäuse in der Nähe der Windkraftanlagen fliegen. Dies ist nur in wenigen und vor Allem in warmen, windarmen Sommernächten mit geringem Windertrag der Fall. Die Windkraftanlagen werden dann auf Grundlage der Aufzeichnungen der Batcorder zum Schutz der Fledermäuse zu bestimmten Zeiten abgeschaltet.

Bewertung der Ergebnisse:

Die Waldflächen des Hirschgartens/Langenbrander Höhe wurden intensiv auf Vorkommen windkraftsensibler Vogelarten hin untersucht.

  • Windkraftsensible Arten sind am Standort Langenbrander Höhe kaum vorzufinden. Dies wurde von einem unabhängigen Gutachter mehrfach bestätigt. Betrachtungsrelevant sind die Greifvogelarten Rot- und Schwarzmilan, der Wespenbus-sard und die Limikole Waldschnepfe.
  • Die Brutplätze windkraftsensibler Großvogelarten sind so weit von den geplanten Anlagen entfernt, dass eine Störung des Brutgeschehens ausgeschlossen werden kann. Auch wird der geplante Windparkstandort von windkraftsensiblen Großvogelarten weder als Nahrungsraum noch für Transferflüge genutzt.

In der Brutsaison 2020 wurden nochmals die Brutvogel-Horste untersucht sowie die Nutzung des Areals durch den Rotmilan zusätzlich mit Hilfe eines Hubsteigers kartiert. Auf diese Weise konnten etwaige Waldüberflüge noch genauer beobachtet werden.

Für den zweiten Bauabschnitt wurden bereits weitere Untersuchungen und Kartierungen beauftragt.

Sichtbarkeit

Die Errichtung von Windparks stellt zweifelsohne einen Eingriff in das Landschaftsbild sowie gewohnte Sichtbeziehungen dar. Inwiefern dieser Eingriff positiv, neutral oder negativ bewertet wird, ist dabei sehr subjektiv – was für den einen keine Rolle spielt oder gar ein Zeichen für Fortschritt und Energiewende darstellt, wird vom anderen möglicherweise als störend empfunden. Durch die großen Entfernungen zwischen Windenergieanlagen und Ortschaften, der Lage im Wald sowie durch die komplexe Topographie im direkten Umfeld wird eine optisch bedrängende Wirkung bestmöglich vermieden. 

An vielen Stellen ist der Windpark durch natürliche, bauliche oder topographische Hindernisse nicht oder nur teilweise zu sehen. Eigens für den Windpark Langenbrander Höhe / Hirschgarten hat die BayWa r.e. zusammen mit dem Schweizer Software-Entwickler Echtzeit eine Visualisierungs-App entwickelt. Die Applikation ermöglicht mithilfe von Augmented Reality- Technologie die georeferenzierte Positionierung virtueller 3D-Windenergieanlagen in der realen Welt auf mobilen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets. Die App kann auf diese Weise die Sichtbarkeit der geplanten Anlagen von jedem beliebigen Punkt aus realitätsgetreu darstellen. ​Die Nachfolgenden Screenshots aus der App geben einen ersten Eindruck von der optischen Wirkung.  

Ausgleichsmaßnahmen

Um unvermeidliche Eingriffe in die Natur und den Forst entsprechend auszugleichen, wurde eine Vielzahl von Ausgleichs- und Vermeidungsmaßnahmen entwickelt. Dazu gehören Ausgleichmaßnahmen direkt vor Ort, in der näheren Umgebung und in benachbarten Landkreisen. 

Neben der Schaffung eines zusätzlichen Bruthabitats für die scheue Waldschnepfe soll an den temporär benötigten Flächen im direkten Umfeld der Anlagenstandorte ein montaner Buchenwald mit Tannen entwickelt werden. Zum Schutz vor Wildverbiss und Schälung sollen die Pflanzen eingezäunt werden. Im Bereich der Kranauslegerflächen, welche zu Reparatur und Wartungszwecken von Baumwuchs freigehalten werden müssen, sowie im Bereich von schmalen und linienhaften temporär benötigten Flächen sollen Schlagflure durch natürliche Sukzession wiederhergestellt werden.

Die dauerhafte Flächeninanspruchnahme durch die geplanten vier Windenergieanlagen einschließlich Zuwegung, Lager-, Kranstell und Montageflächen beträgt ca. 2,9 ha. Zusätzliche temporär und nur während der Bauphase benötigte Flächen werden nach Abschluss der Bautätigkeiten wiederhergestellt.

Weitere Genehmigungsauflagen

Brandschutz

Der fortscheitende Klimawandel verursacht auch in Deutschland zunehmend längere Trockenperioden. Dadurch erhöht sich die Waldbrandgefahr. Ein Windparkstandort auf Waldflächen muss daher besondere Anforderungen zum Brandschutz erfüllen. Zur Vorbeugung von Bränden wird jede WEA – neben den üblichen Brandschutzauflagen – mit einem Brandmeldesystem sowie einem Feuerlöschsystem ausgestattet. Es ist in der Lage mögliche Brände im gesamten Maschinenhaus effektiv und automatisiert zu bekämpfen.  Die Bekämpfung erfolgt durch ein Inertgas (Stickstoff) nach dem Prinzip der Sauerstoffverdrängung.

Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen wird eine Löschwasserentnahmestelle am Windparkstandort errichtet, die notfalls ausreichend Lösch-Kapazität bei einer erforderlichen Brandbekämpfung zur Verfügung stellt.

Wasserschutz

Um Windenergieanlagen betreiben zu können, werden Kühl- und Schmiermittel benötigt. Der Anteil der wassergefährdenden Stoffe in einer WEA ist auf ein Minimum reduziert. Der Transformator in der Gondel wird beispielsweise mit einem biologisch abbaubaren Ester betrieben. Je nach Wassergefährdungsklasse (WKG) können diese Stoffe in unterschiedlichem Maße schädlich sein, sofern sie in die Umwelt gelangen. Die in den Nordex N 149 WEA verwendeten Stoffe werden vorwiegend als schwach wassergefährdend klassifiziert (WKG 1). Beispiele für schwach wassergefährdende Stoffe im Alltag sind z.B. Essigsäure oder Alkohol. Mehr erfahren

Weniger als 10% der verwendeten wassergefährdenden Stoffe sind klassifiziert als WKG 2. Stoffe der WKG 3 werden nicht verwendet. Verschiedene Auffangwannen, das Maschinenhaus und die Turmplattform sind so konstruiert, dass alle in der WEA befindlichen wassergefährdenden Stoffe im Fall einer Leckage aufgefangen werden können.

Bei der Errichtung der Windenergieanlagen wird zusätzlich ein Quellwassermonitoring durchgeführt, um die Wasserqualität umliegenden Quellen der Wasserschutzgebiete in der Umgebung zu sichern. Mehr erfahren

Einnahmen für die Standortgemeinden 

Durch die Neufassung des EEG 2021 in § 6 EEG 2021 dürfen Betreiber von Windenergieanlagen an Land die “betroffenen” Gemeinden in einem 2.500 m Umkreis um die Windenergieanlagen in Höhe von 0,2 ct je vergüteter Kilowattstunde an den Einspeiseerlösen beteiligen. Für uns als BayWa r.e. ist es selbstverständlich, eine entsprechende Beteiligung anzubieten. Die Gemeinden Schömberg, Engelsbrand, Höfen und Neuenbürg haben dieses Angebot bereits angenommen. Die Gemeinde Schömberg hat bereits eine entsprechende vertragliche Vereinbarung hierzu unterzeichnet. Die Gemeinden Höfen an der Enz, Engelsbrand und die Stadt Neuenbürg und wollen die Verträge zeitnah unterzeichnen. Entsprechende Beschlüsse liegen bereits vor.

Potenziale für Bürger und Region

Bürgerbeteiligung

Für den Windpark Langenbrander Höhe ist geplant, dass Nachbarn des Windparks finanziell von dem Windpark profitieren können. Durch die Beteiligung an einer Schwarmfinanzierung erhalten Sie für Ihr Kapital eine attraktive, feste Verzinsung für eine festgelegte Laufzeit. Mehr erfahren

Regionaler Bürgerstrom 

Unser Ziel ist es, dass alle von der Energiewende profitieren, insbesondere alle Bürger, die in der Nähe eines Windparks wohnen. Daher planen wir, ab Inbetriebnahme des Windparks Langenbrander Höhe, allen Privathaushalten in einem Umkreis von 2.500 m um unsere Windenergieanlagen günstigen Ökostrom anzubieten – und das garantiert günstiger als Ihr örtlicher Grundversorger. Der von uns gelieferte EEG-Strom stammt hierbei nachweislich auch aus dem Windpark Langenbrander Höhe. 

In Kürze können Sie sich hier unverbindlich für dieses Angebot registrieren.

Häufige Fragen

  • Müssen Gemeinden und Städte Flächen für die Errichtung von Windparks ausweisen?

    Gemäß § 35 I Nr. 5 BauGB sind im Außenbereich Vorhaben privilegiert, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung der Wind- oder Wasserenergie dienen. Mit dieser Privilegierung soll die besondere Bedeutung der Windenergienutzung in Deutschland für eine erfolgreiche Energiewende hervorgehoben werden. Damit der Ausbau der Windenergie gesteuert werden kann, hat der Gesetzgeber den sogenannten Plangebern (Raumordnungsbehörden und Kommunen) die Möglichkeit gegeben, über Raumordnungs- und Flächennutzungspläne Konzentrationszonen für Windenergie auszuweisen und die Errichtung von Windenergieanlagen an anderer Stelle auszuschließen.

    Die Plangeber haben dabei aber die besondere Privilegierung der Windenergie im Außenbereich zu beachten. Sie können die Windenergie also nur dann in bestimmten Bereichen ausschließen, wenn sie an anderer Stelle mit einer ausreichenden Positivausweisung zugunsten der Windkraft vorher „substantiell Raum“ für die Windenergienutzung geschaffen haben. Gemeinden müssen also die Windenergienutzung nicht zwangsläufig steuern. Tun sie dies aber nicht, sind Windenergieanlagen aufgrund ihrer Privilegierung vom Grundsatz her im gesamten Gemeindegebiet planungsrechtlich zulässig.

  • Gibt es innerhalb der Gemeindegebiete von Schömberg und Neuenbürg weitere Flächen, die für die Errichtung eines Windparks infrage kommen? Wieso ist die Fläche auf der Langenbrander Höhe/Hirschgarten besonders gut geeignet?

    Alternative Standorte wurden durch uns umfassend geprüft. Diese Standorte sind jedoch für die Errichtung von Windenergieanlagen weniger geeignet. Sie liegen z.B. deutlich näher an Wohnhäusern und wichtigen Einrichtungen in den Gemeinden, z.B. den Kurkliniken. Der von uns gewählte Standort Langenbrander Höhe/Hirschgarten weist hingegen an allen Stellen mindestens 1.200 Meter Abstand zu Wohngebieten auf.

    Das Zentrum von Schömberg ist sogar fast 3,5 km von der nächsten Anlage entfernt, dass von der Stadt Neuenbürg 3 km. Gutachten haben gezeigt, dass der von uns gewählte Standort für den Windpark Langenbrander Höhe/Hirschgarten auch aus Sicht des Naturschutzes und einer möglichen Beeinträchtigung von z.B. Vögeln oder anderen vorkommenden Arten zulässig ist. Zudem haben Messungen ergeben, dass der Standort über sehr gute Windverhältnisse verfügt (nähere Erläuterungen dazu weiter unten). Insgesamt ist der Standort Langenbrander Höhe/Hirschgarte daher aus unserer Sicht die geeignetste zusammenhängende Windparkfläche in den Standortkommunen. Darüber hinaus können nur an dieser Stelle die Konzentrationszonen von beiden Standortgemeinden gebündelt werden, wodurch einer zusätzlichen Belastung von Ortschaften wie bspw. Dennach entgegengewirkt wird.

  • Woher weiß man, ob auf der Langenbrander Höhe ausreichend Wind für einen wirtschaftlichen Betrieb des Windparks weht?

    Bevor ein Windpark geplant und später errichtet werden kann, muss geprüft werden ob die Standortbedingungen einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen. Finanzierende Banken, aber natürlich auch der Projektierer selbst, haben ein großes Interesse daran, möglichst genaue Prognosen der Windverhältnisse, der sogenannten „Windhöffigkeit“ treffen zu können. Entsprechend werden hierzu sehr umfangreiche Messungen und Berechnungen durchgeführt und Gutachten von mindestens zwei unabhängigen Windgutachtern beauftragt. Das ist immer erforderlich, um eine Finanzierung für ein so großes Projekt wie einen Windpark zu bekommen. Für das Projekt Langenbrander Höhe wurde der Wind 1 Jahr lang mittels LiDAR gemessen. Ein LiDAR ist ein Laser, der – vereinfacht ausgedrückt – vom Boden aus die Geschwindigkeit von Staubpartikeln in einer bestimmten Höhe messen kann. Damit lässt sich die Windgeschwindigkeit in Höhe der Rotoren und damit auch die Menge der produzierten Energie sehr präzise vorhersagen. Auch Daten bestehender Windparks in der Nähe und örtliche Wetterstationen haben wir ausgewertet. Aus den dabei gewonnenen Daten wurden 2 unabhängige Gutachten erstellt. Diese Gutachten bescheinigen dem Standort sehr gute Windverhältnisse - ein effizienter und wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen ist damit sichergestellt.

  • Was haben die Bürger der Standortgemeinden von der Errichtung des Windparks?

    Als Unternehmen mit genossenschaftlichen Wurzeln ist der Gedanke von Teilhabe und Partizipation bei uns tief verankert. Uns ist bewusst, dass die Errichtung eines Windparks Veränderungen mit sich bringt, die nicht von jedem befürwortet werden. Daher ist es uns umso wichtiger, dass die Bürger im Umfeld des Windparks auch von unseren Projekten profitieren können.

    Wir beabsichtigen daher neben einer finanziellen Bürgerbeteiligung auch vergünstigten Bürgerstrom anzubieten, regionale Naturschutzprojekte zu unterstützen und allgemein Wertschöpfung vor Ort zu fördern.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort in einen Dialog zu treten und ihre Bedürfnisse und Sorgen bezüglich des Baus des Windparks ernst zu nehmen. Vielleicht haben Sie Fragen, die Sie uns gerne stellen möchten? Gerne beantworten wir diese.

Unser Projektteam

Projektentwicklung

Thomas Reinhold

Die Planung von Windparks ist für mich eine der spannendsten und vielfältigsten Tätigkeiten, die in der Branche angeboten werden. Seit meinem Beginn bei der BayWa r.e. Wind GmbH - damals noch als Praktikant - war ich als Werkstudent und Projektentwickler tätig und bin nun Projektleiter. Der Kernbereich meiner Arbeit ist die Betreuung von Windenergieprojekten bis zu deren Baubeginn. Die Beantragung der Genehmigung eines Windparks nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist dabei eine der zentralen Aspekte. Seit Anfang 2020 bearbeite ich u.a. das Windparkprojekt Langenbrander Höhe in der Projektentwicklung im Team mit meinem Kollegen Jan Gombault. 

Windenergieanlagen bestechen gerade in Krisenzeiten durch ihre hohe Zuverlässigkeit. Ihr vergleichsweise geringer Platzbedarf ist gerade in dicht besiedelten Gebieten von großem Nutzen. Daher bin ich davon überzeugt, dass Windparkprojekte weiterhin ein starker Erfolgsfaktor in der Energiewende in Deutschland sein werden.

Turn-Key Errichtung (Bau/Realisierung)

Björn Brabänder

Kurz nach meinem Studium zum Diplom Bauingenieur bin ich in den Bereich der erneuerbaren Energien gewechselt. Seit 2011 baue ich deutschlandweit Windparks, wobei die Faszination dabei ist, die Weiterentwicklung der Technik zu sehen und die immer größer und produktiver werdende Windenergieanlagen zu bauen.  Seit Juli 2019 bin ich für die BayWa r.e. tätig und zuständig für die Planung der Infrastruktur sowie für den Bau der Windparks.

Projektmanagement

Christian Bauer 

Akzeptanz und Bürgerbeteiligung

 Andreas Hornig

Bereits seit 1997 bin ich im Bereich der erneuerbaren Energien tätig, zunächst 16 Jahre als niedergelassener Rechtsanwalt, dann in verschiedenen Positionen in größeren Unternehmen. Während dieser langen Zeit habe ich die Entwicklung der Windindustrie hin zu einem bedeutenden Wirtschaftszweig miterleben und zum Teil auch -gestalten dürfen.

Bei der BayWa r.e. bin ich seit 2019 für die Strukturierung von Bürger- und Gemeindebeteiligungen zuständig.

Gute Projekte sind für mich solche, die nicht nur wirtschaftlich sind und günstigen und sauberen Strom produzieren, sondern die auch vor Ort von einer hohen Zustimmung getragen sind. Dafür ist es wichtig, dass die Bevölkerung von dem Windpark profitiert und vor allem die dörfliche Gemeinschaft nicht darunter leidet, die den ländlichen Raum ja gerade so sehr auszeichnet.

Ich bin stolz, mit der BayWa r.e. für ein Unternehmen zu arbeiten, das diese Werte teilt und dem lokale Wertschöpfung ein besonderes Anliegen ist.

Testimonial Film: Windpark Obernwohlde

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