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Windpark Lilienthal

Ein Projekt von BayWa r.e.

BayWa r.e. plant die Realisierung des Windparks Lilienthal. Einigkeit mit den betroffenen Grundstückseigentümern besteht bereits – Nun möchten wir zusammen voranschreiten und gemeinsam mit den politischen Entscheidungsträgern die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung unseres Vorhabens schaffen. Parallel erarbeiten wir derzeit die konkrete Genehmigungsplanung, um in Kürze mit der Ausarbeitung des Genehmigungsantrags nach Bundesimmissionsschutzgesetz beginnen zu können. 

Das Projekt ist derzeit mit bis zu 16 Windenergieanlagen der neuesten 7-MW-Generation mit einer Gesamthöhe von 200 Metern geplant. Je Windenergieanlage sollen jährlich rund 17.000 MWh grünen Stroms erzeugt werden. Eine einzelne Windenergieanlage am Standort Lilienthal deckt damit bilanziell in etwa den Strombedarf von mehr als 4.000 Haushalten. 

  • Potenzialfläche

    Der geplante Windpark Lilienthal liegt westlich von Lilienthal im Kreis Osterholz in Niedersachsen.

    Die Windenergieanlagen sind auf landwirtschaftlich genutzten Flächen geplant und werden mindestens 800 m von den umliegenden Wohngebäuden entfernt sein. 

    Über die nahe gelegene Kreisstraße 8 bei Vierhausen, Mittelbauer und Wührden soll die verkehrsmäßige Anbindung über bereits bestehende Wege in den Windpark erfolgen, um so den Flächenverbrauch auf ein Minimum zu reduzieren.

    Übersichtskarte

  • Planung und Genehmigung

    Aktuell werden die Unterlagen für den Genehmigungsantrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vorbereitet. Diesem Prozess geht eine ausgiebige und detaillierte Planungsphase voraus. Bei der Planung werden insbesondere Abstandskriterien zu Siedlungen und Straßen berücksichtigt. Zudem wurde die Windpark-Optimierung unter Beachtung der Abstände der geplanten Windenergieanlagen untereinander durchgeführt.

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach BImSchG werden alle betroffenen Fachbehörden sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt. Dieses Verfahren schließt zudem eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit ein.

    Als elementarer Bestandteil der Planung haben bereits umfangreiche natur- und artenschutzfachliche Kartierungen durch ein externes und unabhängiges Büro stattgefunden. Auf dieser Grundlage werden sämtliche umwelt- und artenschutzrechtlichen Belange durch unabhängige externe Gutachter bewertet sowie Kompensationsmaßnahmen zugunsten des Landschaftsbildes und des Artenschutzes festgelegt. Weiterhin werden umfassende externe Schall- und Schattenwurfprognosen erstellt, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte für Schall- und Schattenemissionen an allen relevanten Immissionsorten in der Umgebung sicherzustellen.

  • Mehrwerte des Windparks

    Als Unternehmen mit genossenschaftlichen Wurzeln ist es uns sehr wichtig, dass die Bürger*innen und Gemeinden von unseren Windenergieprojekten profitieren.

    Energiewende bedeutet für uns, saubere Energie zu produzieren und so konkret zum Klimaschutz beizutragen, aber auch Mehrwerte in den Projektregionen zu schaffen. Hierfür erarbeiten wir für jedes Projekt individuelle Lösungen und möchten die optimale Beteiligung für den Windpark Lilienthal mit Ihnen gemeinsam entwickeln.

    Nicht immer ist ein mit unternehmerischen Risiken verbundener Bürgerwindpark das passende Modell und es erweisen sich z. B. ein mit weniger Risiko behaftetes Crowdfunding, Stiftungsmodelle oder auch Mobilitätslösungen als geeignet. Sobald unsere Planungen weiter vorangeschritten sind, werden wir Sie über Beteiligungsmöglichkeiten auf dieser Seite informieren. 

Häufig gestellte Fragen zum Windpark Lilienthal

  • Wofür wird die Fläche aktuell genutzt? Ist die derzeitige Nutzung mit den Windenergieanlagen kombinierbar?

    Derzeit werden die Flächen, auf denen die Windenergieanlagen errichtet werden sollen, landwirtschaftlich genutzt. Hierbei dominiert die extensive Grünlandbewirtschaftung. Diese Nutzung wird auch nach dem Bau des Windparks weiterhin möglich sein. Lediglich ein kleiner Teil der Agrarflächen wird für das Fundament und die Kranstellfläche versiegelt.

  • Sind die Windverhältnisse dort gut?

    Der Standort Lilienthal weist gute Windbedingungen auf, sodass dort Windenergieanlagen wirtschaftlich betrieben werden können. Damit besteht die Möglichkeit, einen erheblichen Beitrag zur Energiewende in der Region zu leisten.

  • Warum ist der Bau eines Windparks dort sinnvoll?

    Das Planungsgebiet weist wichtige Voraussetzungen für den Bau von Windenergieanlagen auf. So ist die Inanspruchnahme der Flächen durch die Windenergie mit der aktuellen landwirtschaftlichen Nutzung gut zu vereinbaren. Mit Abständen von mehr als 800 Metern zwischen den geplanten Windenergieanlagen und der nächstgelegenen Wohnbebauung liegen ausreichend große Abstände vor.

    Generell werden alle gängigen Abstandsvorgaben und Kriterien für Windenergienutzung eingehalten, weswegen eine Ausweisung der Fläche als Konzentrationszone für Windenergie möglich ist. Vogelkartierungen haben ebenfalls gezeigt, dass eine mit dem Naturschutz verträgliche Windenergienutzung möglich ist. Darüber hinaus ist die Planfläche mit mehr als 400 Hektar verhältnismäßig groß und erfüllt im besonderen Maße die Konzentrationswirkung, die für Windenergieanlagen gemäß BauGB präferiert wird.

    Die bereits vorhandenen optischen Vorbelastungen der Fläche in Form der Hochspannungsfreileitungen begünstigen die Nutzung der Flächen weiterhin. Folglich bietet die Planfläche sehr gute Voraussetzungen, um Grünen Strom direkt vor Ort zu produzieren und die Energiewende weiter voranzutreiben.

  • Was wird getan, um den Eingriff möglichst gering zu halten?

    Die Zufahrt erfolgt, soweit möglich, über bestehende Wirtschaftswege, die lediglich geringfügig ausgebaut werden müssen. Ein Neubau von Erschließungswegen in der Fläche wird sich allerdings nicht vermeiden lassen. Dabei werden die neu anzulegenden Wege so geplant, dass insbesondere der Eingriff in den Naturhaushalt minimiert wird und gleichzeitig die landwirtschaftliche Nutzung ohne größere Einschränkungen fortgeführt werden kann. Generell werden die baulichen Maßnahmen auf das notwendigste Ausmaß reduziert. So soll z.B. die Kabeltrasse zumeist in Banketten von bestehenden Wegen verlaufen, sodass hier weitere Eingriffe in den Boden deutlich verringert werden können.

    Ein Großteil der Bauflächen wird lediglich temporär für die Bauphase errichtet und nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder zurückgebaut. Auch die großen Kurvenradien, die für die Transporte der langen Rotorblätter erforderlich sind, werden nach vollständiger Errichtung der Windenergieanlagen wieder entfernt. Für die Betriebsphase reicht eine einfache Zuwegung, sodass Servicefahrzeuge die Windenergieanlagen erreichen können.

  • Gibt es weitere Ausgleichmaßnahmen in unmittelbarer Umgebung?

    Ja, neben dem klimaschutzrelevanten Nutzen führt die Realisierung von Windparkprojekten zugleich zur ökologischen Aufwertung der Umgebung des geplanten Windparks.

    Laut BNatSchG ist der Verursacher bei Eingriffen in die Natur und Landschaft dazu verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen).

    Die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden von einem Umweltgutachter geprüft und im Genehmigungsverfahren festgelegt. Diese könnten etwa Maßnahmen zur Extensivierung von landwirtschaftlich genutzten Flächen beinhalten. Die finalen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.

Das Projektteam

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